Vorlage - VO/2022/11687-01  

Betreff: Antwort auf Anfrage von AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Umbau des Buddenbrookhauses ohne Teilzerstörung des Gewölbes
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan LindenauBezüglich:
VO/2022/11687
Federführend:1.101 - Bürgermeisterkanzlei Bearbeiter/-in: Groth, Oliver
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
24.01.2023 
74. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Anfrage des AM Dr. Axel Flasbarth im Hauptausschuss am 22.11.2022


Begründung

1) Warum hat sich der Bürgermeister entgegen der Beschlüsse von Hauptausschuss und des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege und entgegen seiner eigenen Aussagen am 28.09.2021 dafür entschieden, die Anlieger zu kontaktieren, um die Variante des Umbaus zu verfolgen, die das Gewölbe intakt lässt?

 

Die Diskussion in den Gremien zum Vorhaben Buddenbrookhaus zur alternativen Bebauung auf der Hofseite zur Vermeidung des Eingriffs in den denkmalgeschützten Gewölbekeller wurden vor Bau-antragsstellung zum Anlass genommen nochmals zu erkunden, ob die Anlieger:innen des Oberen Wehdehofs bereit wären, einer rückwärtigen Bebauung auf der Hofseite des Blockbinnenhofes mit einem Anbau zuzustimmen. Das ist erforderlich, weil die geltende Dienstbarkeit zur Regelung der Bebauungsgrenzen in der Folge geändert werden müsste. Hierzu müssten alle Anlieger notariell   beglaubigt zustimmen. Die Prüfung erfolgte im 1. Quartal 2022.      

Im Ergebnis war festzustellen, dass entweder keine Bereitschaft dazu bestand oder keine Rückmeldung der anliegenden Gebäudeeigentümer:innen trotz mehrmaliger Erinnerung vorlag. Demgemäß schien es objektiv unmöglich, eine Zustimmung aller Anlieger:innen zu erzielen. Vor diesem Hintergrund wurde von einer weiteren Prüfung abgesehen.      

Es ist festzuhalten, dass der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege in seiner Sitzung am 30.11.2020 den Bericht der Verwaltung (VO/2020/09582) zur Kenntnis genommen hat. In dem Bericht wurden u.a. die verschiedenen Alternativen zur brandschutztechnischen Erschliung des Untergeschosses thematisiert einschließlich der Varianten zur Errichtung eines Anbaus mit einem     Sicherheitstreppenhaus auf der Hofseite im Blockbinnenhof.

In der gemeinsamen Sitzung des Hauptausschusses und Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege am 28.09.2021 wurde durch den Hauptausschuss die Projektfreigabe zur Erweiterung, Umbau und Sanierung des Buddenbrookhauses erteilt (VO/2021/10358). Der Projektfreigabe lag u.a. die aus dem Bericht vom 30.11.2020 favorisierte Variante mit dem Eingriff in den denkmalgeschützten Gewölbekeller in der Mengstraße 6 zugrunde. In der Sitzung der Bürgerschaft am 30.09.2021 wurde zudem beschlossen, dass die Hansestadt Lübeck die nicht förderfähigen anteiligen Projektkosten übernimmt.

2) Wann hat der Bürgermeister diese Entscheidung der Bürgerschaft und ihren Gremien mitgeteilt? Wenn nicht, warum nicht?

Die Verwaltung handelte hier in Umsetzung der Projektfreigabe am 28.09. bzw. 30.09.2021. Hierzu bedurfte es keiner weiteren Beschlüsse. Vielmehr ist die Verwaltung gehalten, sorgfältig alle Alternativen zur bestehenden Planung im Rahmen eines bevorstehenden denkmalrechtlichen Antragsverfahrens zu prüfen.

3) Mit wie vielen Anliegern wurde versucht, Kontakt herzustellen?

Es wurden insgesamt 11 anliegende Gebäudeeigentümer:innen angeschrieben, die insgesamt gemäß Grundbuch 18 Anlieger:innen vertreten.

4) Wie viele Anlieger wurden tatsächlich kontaktiert?

Siehe Antwort zu 3).

5) Wie viele der kontaktierten Anlieger haben der Bebauung der Wehdehof-Fläche zugestimmt? Wie viele haben abgelehnt?

Der Bebauung haben 8 Anlieger:innen zugestimmt, zwei Anlieger:innen haben abgelehnt und acht Anlieger:innen haben sich trotz zweimaliger Erinnerung nicht zurückgemeldet.

6) Was wurde den kontaktierten Anliegern als Kompensation für ihr Einverständnis angeboten?

Es wurde keine Kompensation angeboten, da es gar nicht erst zu Verhandlungen gekommen ist.  Bereits bei der Beteiligung der Anlieger zur Verlegung der Hofdurchfahrt wurde keine Kompensation gewährt.

7) Wer hat die Entscheidung gefällt, den ablehnenden Anliegern trotz deren Ablehnung nicht mehr anzubieten? Warum wurde diese Entscheidung so gefällt?

Siehe Antwort zu Frage 6).

8) Wann fanden diese Gespräche statt?

Die anliegenden Gebäudeeigentümer:innen wurden angeschrieben. Es fanden keine Gespräche statt (siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 6).

9) Wann hat der Bürgermeister die Ergebnisse dieser Gespräche der Bürgerschaft und ihren Gremien mitgeteilt? Wenn nicht, warum nicht?

Siehe Antwort zu Frage 2).


Anlagen

Keine

Stammbaum:
VO/2022/11687   AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Umbau des Buddenbrookhauses ohne Teilzerstörung des Gewölbes   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Anfrage
VO/2022/11687-01   Antwort auf Anfrage von AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Umbau des Buddenbrookhauses ohne Teilzerstörung des Gewölbes   1.101 - Bürgermeisterkanzlei   Antwort auf Anfrage öffentlich