Vorlage - VO/2022/11607  

Betreff: 5. Änderung der Wahlordnung für den Beirat für Seniorinnen und Senioren der Hansestadt Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Bornemann, Katja
Beratungsfolge:
Senat
Hauptausschuss
22.11.2022 
72. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
24.11.2022 
36. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Wahlordnung SB

Beschlussvorschlag


Die 5. Änderung der Wahlordnung für die Wahl des Beirates für Seniorinnen und Senioren in der Hansestadt Lübeck wird beschlossen. (Anlage 1)


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.102.2 Logistik, Statistik und Wahlen

Keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Die Interessen von Kindern und Jugendlichen sind hier nicht berührt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

entfällt

 


Begründung

Die Wahlordnung für die Wahl des Beirates für Seniorinnen und Senioren der Hansestadt Lübeck ist wie folgt zu ändern:

 

1.  § 1 Absatz 1:

 

Satz 3: Abweichend von Satz 1 beträgt für die Wahl im Jahr 2015 die Wahlzeit 3 Jahre. wird gestrichen.

 

Satz 4: Ab dem Jahr 2018 beträgt die Wahlzeit 5 Jahre. wird gestrichen

 

Begründung: Anpassung an das Gemeindekreiswahlgesetz. Wahlperiode alle 5

Jahre.

 

2.  § 10 Absatz 1:

 

 Satz 1: Gewählt wird durch Briefwahl.“ wird gestrichen

 

 Satz 2: Die dazu erforderlichen Unterlagen werden den Wahlberechtigten am

 30. Tag, spätestens am 25. Tag vor der Wahl übersandt wird gestrichen.

 

Eingefügt wird der Satz: Gewählt wird durch Stimmabgabe, Kennzeichnung des   Stimmzettels in der Wahlkabine oder per Briefwahl.

 

Begründung: Der Beirat für Seniorinnen und Senioren wurde 2018 in Form der reinen Briefwahl gewählt. Zukünftig wird das Wahlverfahren an das Gemeindekreiswahlgesetz angepasst. Die Wahl erfolgt somit per Urnen- und alternativ per Briefwahl.

 


 


Anlagen

Anlage 1
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Wahlordnung SB (426 KB)