Vorlage - VO/2022/11588  

Betreff: Projekt Bahnhaltepunkt Lübeck Moisling: Projektfreigabe und Aufhebung eines für das Haushaltsjahr 2022 bestehenden Sperrvermerkes für das Projekt Bahnhaltepunkt Lübeck Moisling
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Borchert, Florian
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
21.11.2022 
76. Sitzung des Bauausschusses geändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
22.11.2022 
72. Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
24.11.2022 
36. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_Finanzielle Auswirkungen
Anlage 2_Übersichtsplan
Anlage 3_Lagepläne

Beschlussvorschlag


 

  1. Der Bürgermeister wird vorbehaltlich der Aufhebung des Sperrvermerks ermächtigt das Projekt „Bahnhaltepunkt Lübeck Moisling“ umzusetzen (Hauptausschuss).

 

  1. Der bei dem Produktsachkonto 541001 630. 7852000 Tiefbaumaßnahmen bestehende Sperrvermerk gem. § 12 Abs. 2 GemHVO-Doppik wird aufgehoben. Die Haushaltsmittel in Höhe von 4.340.000,00 EUR werden gleichzeitig freigegeben (Bürgerschaft).


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

Zustimmung

5.610 Stadtplanung und Bauordnung

Zustimmung

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist nicht notwendig, weil deren Belange durch die Aufhebung des Sperrvermerkes nicht berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

Attraktivität des ÖPNV wird durch den Bau des neuen Bahnhaltepunktes gesteigert.

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung


 

Vorgeschichte der Planung, vorausgegangene Untersuchungen und Verfahren:

 

Mit der Planung der Maßnahme wurde im Jahr 2020 / 2021 begonnen.

Da ein enger Zusammenhang zwischen den eisenbahninfrastrukturellen Maßnahmen im Zuge der Einrichtung des Bahnhaltepunktes Moisling und der geplanten städtebaulichen Entwicklung des rdlichen Umfeldes (Städtebauliche Sanierungsmaßnahme zur Schaffung der „Neuen Mitte Moisling“ im Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ / „Sozialer Zusammenhalt“) besteht, sind zahlreiche Erfordernisse und Interessen bei der Planung berücksichtigt worden.

In einem ersten Schritt zur Umsetzung erfolgte die Einholung  aller Anforderungen und Planungsgrundlagen wie beispielsweise Baugrundgutachten oder Vorgaben des Stadtverkehrsr das Vorhaben. Gleichfalls wurden die vorliegenden Ergebnisse aus dem abgeschlossenen Realisierungswettbewerbs zur „Neuen Mitte“ und der anschließenden städtebaulichen Rahmenplanung hinsichtlich der Auswirkungen auf das Vorhaben abgefragt und in das Vorhaben integriert.

Die von der Hansestadt Lübeck, der NAH.SH und der Deutsche Bahn initiierten Planungen zur Verbesserung des SPNV(schienengebundener Personennahverkehr)-Angebotes und damit die Errichtung eines Bahnhaltepunktes in Lübeck Moisling auf der Strecke Lübeck-Hamburg wurden gleichfalls eine Grundlage der Planung zur verkehrlichen Erschließung des Bahnhaltepunktes. Das Vorhaben der DB AG umfasst neben dem Bahnhaltepunkt den Ausbau der Strecke und die Errichtung von aktiven Lärmschutzmaßnahmen. Die Genehmigung zur Umsetzung der Maßnahme der DB wurde mittels Planfeststellungsverfahren erlangt.

Die Inbetriebnahme des neuen Haltepunktes, der halbstündlich von den Regionalverkehrslinien RE 8 und RE 80 bedient werden soll, ist zum Fahrplanwechsels 2023/2024 geplant. Die prognostizierte Fahrgastzahl beträgt ca. 850-1.400 werktägliche Ein- und Aussteiger.

Mit der Schaffung eines Bahnhaltepunktes wurde seitens der Stadtplanung als ÖPNVffentlicher Personennahverkehr)-Aufgabenträger und dem Stadtverkehr das Linien- und Haltestellenkonzept zur Erreichbarkeit geprüft und Vorschläge und Hinweise für die Errichtung / Änderung von Haltestellen gegeben, die im Weiteren in die Planung eingeflossen sind.

 

Aufgrund der planerischen Vorgabe des ÖPNV-Aufgabenträgers Hansestadt Lübeck zur Verlängerung der Linien 5, 7, 11 und 12 zum neuen Bahnhaltepunkt und der räumlichen und fahrplantechnischen Verknüpfung dieser Linien mit dem SPNV wurden seitens des Stadtverkehrs an die Bauverwaltung Anforderungen für eine Verlagerung der bisherigen Endhaltestelle hin zur Brücke Oberbüssauer Weg formuliert. Dieser Standort soll für kurze Übergänge/Wege zwischen ÖPNV und SPNV sorgen. Die Verlegung der Endhaltestelle wurde im Zusammenhang mit der Erstellung des Bebauungsplanes 21.08.00 im Bauausschuss am 20.09.2021 (VO/2021/10420) vorgestellt.

 

Die Vorgaben vom Stadtverkehr wurden in verschiedenen Terminen in der Hansestadt Lübeck vorgestellt. Dabei wurde seitens des Mobilitätsmanagements des Stadtverkehrs und der der Stadt Lübeck die Vorgaben zur Herstellung der Endhaltestelle unabhängig von den technischen und örtlichen Gegebenheiten benannt, welche im Rahmen der Voruntersuchung abgestimmt und eingearbeitet wurden, um einen kurzen Übergang zu schaffen und damit eine bestmögliche Verknüpfung des ÖPNV mit dem SPNV zu erreichen.

 

Beschreibung der Maßnahme:

 

Die Deutsche Bahn plant die Realisierung eines Bahnhaltepunktes in Lübeck-Moisling auf der Strecke Lübeck Hamburg, welcher Ende 2023 in Betrieb gehen soll. Um diesen zugänglich zu machen, ist es erforderlich die umliegenden Verkehrsflächen neu zu ordnen. Erforderlich ist eine Erschließung über den ÖPNV, per Pkw, Fahrrad und zu Fuß. Die erforderlichen Bushaltestellen sollen an dem vorhandenen Brückenbauwerk angeordnet werden. Um eine Zuwegung von und zu den Bushaltestellen barrierefrei zu ermöglichen, sind Treppenbauwerke und Rampen geplant.

Mit der Baumaßnahme wird die Straße „Oberbüssauer Weg“, sowie ein Teilbereich südlich und nördlich der Bahntrasse neu geordnet. Dabei wird der Querschnitt auf eine regelkonforme Verkehrsführung umgebaut. Auf dem gesamten Abschnitt werden die Fahrbahn sowie die Nebenanlagen neu geordnet und richtlinienkonform gemäß der StVO und RASt 06 (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen) ausgebaut.

Der geplante Ausbau sieht eine Wendeschleife für den ÖPNV, sowie eine Wendeanlage für das Bringen und Abholen mit dem Pkw südlich der Bahntrasse vor. Die Bushaltestellen für den ÖPNV werden vor und hinter dem Brückenbauwerk angeordnet. Die Zuwegung vom Oberssauer Weg bzw. den Bushaltestellen werden über Treppenbauwerke bzw. Rampenbauwerke (barrierefrei) vorgesehen. Park & Ride Plätze werden nördlich der Bahntrasse am Oberbüssauer Weg angeordnet. Der Ausbau bzw. die Umgestaltung der Straße „Kiwittredder“ soll im Zusammenhang mit der Entwicklung der „Neuen Mitte“ und der Errichtung des Hochbaus erfolgen (Umgestaltung des Stadtteilzentrums).

Die weitere Planung und Bauausführung sollen so erfolgen, dass die Erreichbarkeit des Bahnhaltepunktes bei Inbetriebnahme Ende 2023 sichergestellt ist.

 

Allgemeines

Die Querschnittsmaße der im Bereich zu überplanenden Straßen und Wege ergeben sich aus:

  • der gültigen Richtlinie RASt 06 mit den darin enthaltenen empfohlenen Querschnitten für typische Entwurfssituationen, den Querschnittsangaben für die jeweiligen Bestandteile der Straße und den lichten Räumenr die unterschiedlichen Bemessungsfahrzeuge
  • der Örtlichkeit
  • der Funktionen an die Bereiche der Fahrbahn und den Nebenanlagen

 

Die Straße unterteilt sich in Fahrstreifen, Seitenbereiche für Längsparker oder Haltestellen und in die Nebenanlagen bestehend aus Sicherheitstrennstreifen, Radfahrstreifen und Gehwege.

 

Oberbüssauer Weg

Im Bereich des Oberbüssauer Weges orientieren sich die Querschnitte an den Anforderungen und den Funktionen der Straße. Durchgängig an der Straße sind beidseitig Nebenanlagen in Form von Geh- und Radwegen vorgesehen.

Nach RASt 06 erhält den Oberbüssauer Weg durchgängig zwei Fahrstreifen mit einer Breite von 3,00 m bis 3,50 m.

Im Süden wurde ein Kreisverkehr angeordnet. Von hier aus führt die Strecke weiter nach Oberbüssau. Abzweigungen zu dem Südlichen Bahnhaltepunkt sowie der P+R Anlage und dem Hundesportverein sind gegeben.

Abbildung 1: Kreisverkehrsplatz

dlich der Bahntrasse sind die Bushalteflächen (Einstieg) östlich (Erschließung über Treppe und Rampe, Fläche für einen Aufzug wird vorgehalten) mit den Warteflächen eingeordnet. Westlich der Fahrbahn wird hinter den Nebenanlagen und einem Grünstreifen der Bereich der Überliegerplätze (Endhaltestellen, an denen Busse die Folgefahrt abwarten) hergestellt, um die Busse nicht im Bereich der Fahrbahn abzustellen und den fließenden Verkehr nicht zu behindern.

 

Abbildung 2: BHS und Überliegerplätze südlich der Bahntrasse

Im Bereich nördlich des Bauwerks über die Bahnanlagen werden die Ausstiegshaltestellen westlich der Fahrbahn angeordnet. In diesem Bereich entstehen gleichfalls die Warteflächen und dahinter der durchgängige Rad- und Gehweg.

In den unterschiedlichen Bereichen wird der Querschnitt, bedingt durch die Einordnung der Haltestellen, Warteflächen, Überliegerplätze und Längsparker aufgeweitet.

 

Im Zusammenhang mit der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Neue Mitte Moisling“ ist eine städtebaulich-funktionale Neuordnung des räumlichen Teilbereichs zwischen Kiwittredder, Moislinger Mühlenweg und Oberbüssauer Weg vorgesehen. Dazu stellt die Hansestadt Lübeck derzeit den Bebauungsplan Nr. 21.01.00 „Oberbüssauer Weg / „Neue Mitte Moisling“, einen zugehörigen Rahmenplan und die Fortschreibung des integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) auf. Die städtebauliche Neuordnung erfolgt nachgelagert zu der in dieser Vorlage dargestellten verkehrlichen Anbindung des Bahnhaltepunktes. Als Städtebauförderungsmaßnahmen sollen in dem Bereich, der an den künftigen nördlichen Bahnsteig / Wilhelm-Waterstrat-Weg angrenzt, u.a. eine überdachte Erschließungsanlage (in der unter anderem ein Aufzug vorgesehen wird) und ein Vorplatz realisiert werden. Vor diesem Hintergrund werden die in diesem Bereich vorgesehene Treppenanlage (provisorisch) östlich des Oberbüssauer Wegs sowie die Fahrradabstellanlagen eingerichtet und durch die o.g. Städtebauförderungsmaßnahmen perspektivisch ersetzt bzw. ergänzt.

 

Abbildung 3: BHS Nördlich der Bahntrasse

Im Bereich zwischen dem Moislinger Mühlenweg und dem Eulenspiegelweg werden auf der westlichen Fahrbahnseite neue Pkw-Stellplätze errichtet, um für die geplante Kindertagesstätte ein Kurzzeitparkangebot für den Bring- und Holdienst zu schaffen. Auch wird in diesem Bereich eine zusätzliche Querungsstelle mit Mittelinsel errichtet.

 

Abbildung 4: Oberbüssauer Weg zwischen Moislinger Mühlenweg und Eulenspiegelweg

Im nördlichsten Bereich (derzeitige Endhaltestelle) werden die Haltestellen an der Fahrbahn errichtet, sodass eine Neuordnung der Verkehrsfläche entsteht und die Grünbereiche deutlich verbreitert werden können.

 

Abbildung 5: Oberbüssauer Weg auf Höhe Ärztezentrum

 


Die Radwegführung nördlich des Ärztezentrums wird an den Bestand herangeführt.

 

Abbildung 6: Radwegführung nördlich Ärztezentrum

 

Zufahrt südlicher Bahnhaltepunkt

Im Bereich der Zufahrt wurde der Begegnungsfall Lkw/Pkw als mögliche Situation angenommen. Unter Berücksichtigung dieser Konstellation wurde die Fahrbahn mit einer Breite von 5,50 m gewählt. Auf Grund der Rampen und Treppenanlagen vom Oberbüssauer Weg zum Bahnhaltepunkt werden Nebenanlagen erst im Bereich der Fahrgassen der Parkflächen eingeordnet.

 

Abbildung 7: Zufahrt südlicher Bahnhaltepunkt


 

P+R Anlage

Die P+R Anlage am Südlichen Bahnhaltepunkt wird teils mit Ladesäulen vorgesehen. Für eine spätere Nachrüstung von weiteren Ladesäulen sind Leerrohre vorgesehen. Die Verbindung zum Radwanderweg Richtung Elbe-Lübeck-Kanal bleibt erhalten. Die Breite der Fahrgassen beträgt 4,50 m entsprechend der Anordnung der Pkw-Stellplätze.

 

Abbildung 8: P+R Anlage Südlicher Bahnhaltepunkt

 


 

Moislinger Mühlenweg

Der Moislinger Mühlenweg wurde bereits in nordöstlicher Verlängerung ausgebaut. Die beidseitig vorhandenen schmalen Radwege wurden zugunsten der Gehwege zurückgebaut.

Analog dieser Querschnittsänderung soll der Bereich zwischen Hasselbreite und Oberbüssauer Weg hergestellt werden. Die im Bereich vorgesehenen Haltestellen werden als Kaphaltestellen am Fahrbahnrand errichtet.

Im Bereich der Bushaltestellen werden zusätzlich Warte- und Aufstellflächen eingeordnet. Im Bereich zwischen Kiwittredder und Hasselbreite wird ein Grünstreifen vorgesehen. Die derzeit vorhandenen Längsparker entfallen.





Im Zusammenhang mit der verkehrlichen Erschließung des Bahnhaltepunktes sind Bushaltestellen zu errichten und die Zufahrt vom Oberbüssauer Weg entsprechend der neuen Linienhrung anzupassen, sodass er entsprechend Bestandteil der Gesamtmaßnahme wird.

Die Ziele und die Anforderungen aus dem städtebaulichen Rahmenplan „Neue Mitte Moisling“ sind bei der Umgestaltung der Straße zu berücksichtigen, sodass im unmittelbar angrenzenden Bereich an den Oberbüssauer Weg der Moislinger Mühlenweg als verkehrsberuhigter Bereich hergestellt, eine aufgepflasterte Fläche geschaffen und eine einheitliche Oberflächengestaltung in Anlehnung an die perspektivisch umgestalteten Flächen nördlich und südlich der Straße ausgeführt wird.


 

Sterntaler Weg

Der Sterntaler Weg erhält gleichfalls eine Fahrbahnbreite von 6,50 m. Beidseitig werden Ne- benanlagen für Fußnger hergestellt. Im Bereich der Bushaltestellen werden Warte- und Aufstellflächen errichtet. Im Zusammenhang mit der verkehrlichen Erschließung des Bahnhaltepunktes (neue Linienführung der Busse) sind auch hier neue Bushaltestellen zu errichten, sodass dies entsprechend Bestandteil der Gesamtmaßnahme wird.

Bedingt durch die fehlende Breite wird die südliche Warte- und Aufstellfläche mit dem Gehweg kombiniert und kein Fahrgastunterstand errichtet, da die anfahrenden Busse der Linien 5 und 7 nachfolgend zur Endhaltestelle fahren.

 

Abbildung 11: Sterntalerweg

 

Niendorfer Straße

Im Bereich der Niendorfer Straße sind keine Änderungen vorgesehen. Es werden lediglich im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Sterntaler Weges die Anschlüsse und der Knotenpunkt angepasst.


Materialwahl der Pflastersteine neuer Stadtteilplatz

Im Zuge der Neuordnung der „Neuen Mitte“ wird u.a. ein öffentlicher Stadtteilplatz als Städtebauförderungsmaßnahme errichtet. Ein Teil der öffentlichen Gehwege herum um den geplanten Quartiersplatz wird bereits im Zuge der Maßnahme Bahnhaltepunkt Lübeck Moisling mit dem entsprechenden Material hergestellt.

 

Abbildung 12: Neuer Stadtteilplatz Moislinger Mühlenweg/Oberbüssauer Weg (Auszug Entwurf Rahmenplan)

 

Kostenberechnung

Im Rahmen der Vorplanung wurde im März 2021 eine Kostenschätzung erstellt. Auf Grundlage der Entwurfsplanung wurde im September 2022 die Kostenberechnung erstellt.

 

Gesamtkosten der Baumaßnahme

Bisher in Mio. €

Neu in Mio. €

Datum der Aufstellung

10.03.2021

08.09.2022

Summe Gesamtkosten

4,206

5,793

 

Auf Grundlage der neuen Kostenberechnung wird um Projektfreigabe gebeten. Die eventuell auftretende Differenz zwischen Haushaltsanmeldung und Submission wird in 2023 geordnet und aus dem Fachbereichsbudget zur Verfügung gestellt.

rdermittel sind beantragt. In der Anlage 1 Finanzielle Auswirkungen wurde von 60% Förderung (2.550.000,00) auf Basis der ersten Kostenschätzung ausgegangen.

 

Sperrvermerk:

 

Die Entwurfsunterlage-Bau (EW-Bau) lag zum Zeitpunkt des Haushaltsbeschlusses für das Haushaltsjahr 2023 noch nicht vor, so dass die Maßnahme einen Sperrvermerk erhielt, der nur durch die Bürgerschaft aufgehoben werden kann.

 

Da die EW-Bau nunmehr vorliegt, kann der Sperrvermerk aufgehoben werden und gleichzeitig die eingestellten Mittel in Höhe von 4.340.000,00 EUR im Haushalt für die Baumaßnahme Bahnhaltepunkt Lübeck Moisling (Produktsachkonto 541001.630 7852000) freigegeben werden.

Eingestellte Mittel:

Jahr  Mittel

2022  90.000,00 EUR

2023  3.000.000,00 EUR

2024  1.250.000,00 EUR

 

Zeitplan:

Die weitere Planung und Bauausführung sollen so erfolgen, dass die Erreichbarkeit des Bahnhaltepunktes bei Inbetriebnahme Ende 2023 sichergestellt ist.

Die Ausschreibung der Baumaßnahme wird Ende 2022 erfolgen. Die Baumaßnahme wird Anfang 2023 beginnen.

 

 


Anlagen


Anlage 1: Finanzielle Auswirkungen

Anlage 2: Übersichtspläne

Anlage 3: Lagepläne

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Finanzielle Auswirkungen (107 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2_Übersichtsplan (2374 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3_Lagepläne (5931 KB)