Vorlage - VO/2022/11559  

Betreff: Beteiligung Bauvorhaben Hüxtertorallee Regenwasserumschluss und Bau einer Regenwasserbehandlungsanlage durch die EBL
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Pielstiker, Oliver
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
07.11.2022 
75. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
08.11.2022 
71. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag


Der Bürgermeister wird beauftragt, sich per Kostenbeteiligung bei dem Bauvorhaben Hüxtertorallee Regenwasserumschluss und dem Bau einer Regenwasserbehandlungsanlage an der Maßnahme der Entsorgungsbetriebe Lübeck zu beteiligen.


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

5.000.1 Verkehrsfluss und Geo-Services

Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Die Beteiligung von Kindern und Jugendli- chen ist nicht notwendig, weil deren Belange durch das Ausschreibungsverfahren nicht berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

§ 55 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Arbeitsblatt DWA A102

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

Baustellenbedingte Emissionen

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

Die Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) planen die Trennung von Regenwasser und Mischwasser (Regenwasserumschluss) in der Hüxtertorallee.


In der Straße Hüxtertorallee im Bereich des Mühlentorplatzes verläuft die Bestands-Trasse der Regenwasserentwässerung im Gehwegbereich und entwässert derzeit in das vorhandene Mischwassersystem. Dadurch wird bei Niederschlagsereignissen der Regenüberlauf in der Bismarckstraße durch die Einleitung des Regenswassers (RW) aus der Hüxtertorallee belastet.
Im Bestands-Regenwasserkanal entwässern insgesamt sechs Straßeneinläufe der Hüxtertorallee und ein Regenfallrohr des Grundstücksxtertorallee 22 (Eigentümer: Bereich Stadtgrün und Verkehr), welches sich am südlichen Ende der geplanten Maßnahme befindet. Nach umfangreichen Abstimmungsrunden mit verschiedenen Bereichen der Hansestadt Lübeck (UNB, Stadtgrün und Verkehr, Straßenverkehrsbehörde) bezüglich einer geänderten

Trassenführung des Regenwasserkanals planen die EBL die Erneuerung der Regenwasserentwässerung in der Straßenverkehrsfläche der Hüxtertorallee. Die Grünflächen sollen zur Schonung der Vegetation nicht genutzt werden und in den befestigten Nebenflächen reicht der Platz nicht aus. Das geplante Regenwassersystem wird an den DN 1200 Regenwasserkanal von der Ratzeburger Allee kommend angeschlossen.

 

Aufgrund der Einleitung von RW in das Mischwassersystem wurde diese Maßnahme als
Beschleunigungsmaßnahme zur Mischwasserfreiheit mit der Unteren Wasserbehörde Lübecks in dem Masterplan Stadtentwässerung aufgenommen und soll r die Entlastung des Regenüberlaufes in der Bismarckstraße sorgen. Hinzu kommt, dass nach dem § 55 WHG RW nicht in Schmutzwasser abgeleitet werden soll. Darüber hinaus wurde bei der Bestandserfassung durch eine Kamerabefahrung der sehr schlechte Zustand des Regenwasserkanals detektiert.

 

Im Rahmen dieser Leitungserneuerung sind neue technische Regelwerke zu beachten, in diesem Fall ist die neue DWA A102 „Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer“ anzuwenden. Im Ergebnis der Kategorisierung nach der oben genannten Richtlinie ist die Straßenverkehrsfläche (Hauptstraße) in die Belastungsklasse 3 einzuordnen und damit eine Regenwasserbehandlungsanlage verpflichtend. Diese Anlage stellt sicher, dass kein eventuell verunreinigtes Wasser durch z. B. Öl, Reifenabrieb, etc. direkt in den Vorfluter (Gewässer) geleitet wird. Durch einen Leichtstoffabscheider in dieser Anlage wird entsprechendes verunreinigtes Wasser zurückgehalten.

Dazu erfolgte bereits eine Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde Lübeck.

 


In nördlicher Richtung vom Anschlusspunkt des DN 1200 Regenwasserkanal sollen drei Haltungen (Leitungsabschnitt zwischen zwei Schächten) sowie drei Schächte neu gebaut werden, an denen drei Straßeneinläufe anschließen. Diese Leitungserneuerung dient ausschließlich der Straßenentwässerung. Weiterhin müssen drei bereits vorhandene Straßeneinläufe aufgrund des schlechten baulichen Zustandes erneuert werden.


Es besteht daher eine Pflicht zur anteiligen Übernahme der Kosten durch den Straßenbaulastträger (Bereich Stadtgrün und Verkehr) für die Regenwasser-Behandlungsanlage, welche aufgrund der Belastungskategorie 3 der Hauptverkehrsstraße notwendig ist. Die Straßenentwässerung ist Teil der Aufgabe des Straßenbaulastträgers, also des Bereichs Stadtgrün und Verkehr, da die Entwässerungsanlagen Teil der öffentlichen Straße sind. Daher sind die Kosten für die Straßenentwässerung nicht beim Abwasserbeseitigungspflichtigen (EBL) gebührenfähig und können nicht von den EBL übernommen werden, sondern sind vom Bereich Stadtgrün und Verkehr zu erstatten. Die Kosten sind nach den tatsächlichen Kosten abzurechnen. Hierbei werden ausschlilich die Baukosten angesetzt. Die Gesamtbaukosten belaufen sich ca. auf 730.000 € brutto und davon entfallen ca. 472.000 € auf die Straßenentwässerung, die vom Bereich Stadtgrün und Verkehr zu tragen sind.

 

Vorläufige Berechnung:

Anzunehmende Kosten für den Bereich Stadtgrün und Verkehr aufgrund der erstellten
Kostenschätzung nach dem derzeitigen Planungs- sowie Informationsstand vorerst als prozentualer Anteil:


- Baustelleneinrichtung/Verkehrssicherung 60.000 €
- Wasserhaltungsmaßnahmen 27.000 €
- Regenwasserleitungen 207.000 €
- Regenwasserbehandlungsanlage 77.000 €
- Straßenbauarbeiten 51.000 €
- Allgemeine Leistungen 50.000 €

 

Gesamtkosten brutto 472.000

 

In einer gemeinsamen Abstimmung wurden die Rahmenbedingungen bereits aushrlich zwischen den EBL und dem Bereich Stadtgrün und Verkehr erörtert.

 

Die Maßnahme beginnend am Mühlentorplatz bis Höhe Schillerstraße soll zwischen Januar 2023 und April 2023 zur Ausführung kommen. Sie wurde durch die Leitstelle Verkehrsflussmanagement unter Berücksichtigung der verkehrlichen Aspekte und der umliegenden Maßnahmen koordiniert.

 

Kosten/Finanzierung:

Der Kostenanteil der Hansestadt von derzeit geschätzten 470.000 € ist im Produktsachkonto „Maßnahmenbeteiligung Dritter“r das Jahr 2023 enthalten.

 

  •                  Produktsachkonto 541001 720 7852000 Beteiligung an Maßnahmen Dritter

 

Die Kostenübernahmeerklärung erfolgt nur nach vorheriger Freigabe der Haushaltsmittel auf dem jeweiligen Produktsachkonto durch den Bereich Haushalt und Steuerung.

 


 


 


Anlagen

 

1 Finanzielle Auswirkungen


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen (107 KB)