Vorlage - VO/2022/11550  

Betreff: Projektfreigabe: Beteiligung bei der Nacherschließung des Ortsteils Niederbüssau durch die Entsorgungsbetriebe Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Pielstiker, Oliver
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
07.11.2022 
75. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
08.11.2022 
71. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag


Der Bürgermeister wird beauftragt, sich bei der Nacherschließung des Ortsteils Niederssau an der Maßnahme der Entsorgungsbetriebe Lübeck zu beteiligen. Im Zuge der Nacherschließung soll eine komplette Fahrbahnsanierung für die Straßen „Stegelkoppel und Butenhof“ erfolgen.


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Die Beteiligung von Kindern und Jugendli- chen ist nicht notwendig, weil deren Belange durch das Ausschreibungsverfahren nicht berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

§ 10 StrWG (Verkehrssicherungspflicht)

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

baustellenbedingte Emissionen

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

Die Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) planen die Nacherschließung des Ortsteils Niederbüssau zwischen der Kronsforder Landstre und des Elbe-Lübeck-Kanals.

Gemäß den Asphaltuntersuchungen an 19 Sondierpunkten aus dem Jahre 2009, verteilt über den gesamten Ortsteil, wurden Asphaltstärken von 3 bis 12 cm festgestellt. Der größte Anteil liegt jedoch bei 3 bis 6 cm Asphaltdicke, sodass an keiner Stelle ein ausreichender Regelaufbau vorgefunden wurde. Das Schadenbild der einzelnen Straßen ließ dies bereits im Vorwege vermuten.

Der Zustand der Asphaltoberflächen ist im Großteil als brüchig zu bezeichnen, sodass es durch die Herstellung von Baugruben zur Nacherschließung zu fortschreitenden Abbrüchen der Asphaltfläche kommen wird.

 

Die Entsorgungsbetriebe sind verpflichtet, den Bereich des Rohrgrabens entsprechend den anerkannten Regeln der Technik gem. den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus (RSTO) wiederherzustellen.

 

Unter Berücksichtigung der Zustände und Stärken der vorgefundenen Asphaltbefestigungen ist es eine sehr gute Gelegenheit und ein großer Gewinn für den Ortsteil Niederbüssau, wenn es hier im Rahmen einer Kostenbeteiligung zwischen den EBL und dem Straßenbaulastträger Bereich Stadtgrün und Verkehr (SuV) zu einer gemeinsamen Maßnahme kommt.

Die Fahrbahnen würden in diesem Falle flächig mit einem geeigneten Aufbau gemäß RSTO erneuert und die Kosten entsprechend der nachfolgenden Erläuterung zwischen den Entsorgungsbetrieben und dem Bereich Stadtgrün und Verkehr aufgeteilt werden.

 

In einer gemeinsamen Abstimmung wurden die nachfolgende Rahmenbedingungen bereits aushrlich zwischen den EBL und SuV erörtert.

Die Verwaltung hat die Chance aufgrund des enormen Mehrwerts für die Bürger:innen mit Blick auf die Kosten und die baustellenbedingten Einschränkungen erkannt und möchte das Projekt als Beteiligungsmaßnahme mit den Entsorgungsbetrieben umsetzen.


Im Folgenden werden Ausführungsdetails der einzelnen Abschnitte, mögliche Zuständigkeiten und Kostenverteilungen vorgestellt:

 


 

1. Stegelkoppel Bereich von HN 6 bis HN 24

 

Bauklasse (BK) 0,3: Frostschutzschicht (FSS) 28 cm, Schottertragschicht (STS) 15 cm, Asphalttragschicht (ATS) 8,5 cm, AB 3,5 cm, Breite 3,5 m, vorh. Asphaltfläche: 931

Die vorhandene Asphaltbefestigung ist überwiegend 3 cm stark.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EBL: Asphaltaufbruch und Entsorgung auf ganzer Breite, Einbau von Frostschutzschicht (FSS) + Schottertragschicht (STS) im Rohrgraben, Einbau einer Asphalttragschicht auf ganzer Breite, Bankettherstellung einseitig, Herstellung von Grabenüberlaufschächten

SuV: Auskofferung und Entsorgung Boden außerhalb der Rohrgräben, Einbau von (FSS) + STS außerhalb der Rohrgräben, Einbau einer Asphaltdeckschicht auf ganzer Breite, Bankettherstellung einseitig (ca. 250 m), Herstellung der Straßenseitengräben, wenn keine vorhanden sind bzw. Profilierung vorhandener Gräben mit Bodenentsorgung

 

2. Stegelkoppel Bereich von HN 6 bis HN 1 (Wendehammer)

 

BK 0,3: FSS 28 cm, STS 15 cm, ATS 8,5 cm, AB 3,5 cm, vorh. Asphaltfläche: 1.490

Die vorhandene Asphaltbefestigung ist zwischen 10 und 12 cm stark.

 

EBL: Asphaltaufbruch und Entsorgung auf ganzer Breite, ohne die Fläche östlich des Baumdenkmals, Einbau von FSS + STS in den Rohrgräben, Einbau von Asphalttragschicht und Asphaltdeckschicht auf ganzer Breite, Bankettherstellung einseitig, Herstellung von Grabenüberlaufschächen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3. Butenhof Bereich von Stegelkoppel HN 2 bis Butenhof HN 20

 

BK 0,3: FSS 28 cm, STS 15 cm, ATS 8,5 cm, AB 3,5 cm, vorh. Asphaltfläche: 690

Die vorhandene Asphaltbefestigung ist zwischen 3 und 5 cm stark.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EBL: Asphaltaufbruch und Entsorgung auf ganzer Breite, Einbau von FSS + STS im Rohrgraben, Einbau einer Asphalttragschicht auf ganzer Breite, Bankettherstellung einseitig, Herstellung von Grabenüberlaufschächten

SuV: Auskofferung und Entsorgung Boden außerhalb der Rohrgräben, Einbau von (FSS) + STS außerhalb der Rohrgräben, Einbau einer Asphaltdeckschicht auf ganzer Breite, Bankettherstellung einseitig (ca. 145 m), Profilierung vorhandener Gräben mit Bodenentsorgung, zusätzlicher Straßenablauf vor der Einfahrt HN 28, Erneuerung eines Straßenablaufes Abzweigung Butenhof in der Asphaltfläche

 

4. Butenhof Bereich von HN 20 bis HN 1 (Kronsforder Landstraße)

 

BK 0,3: FSS 28 cm, STS 15 cm, ATS 8,5 cm, AB 3,5 cm, Asphaltfläche: 1.365

Die vorhandene Asphaltbefestigung ist zwischen 4 und 8 cm stark.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EBL: Asphaltaufbruch und Entsorgung zu 50 %, Einbau von FSS + STS im Rohrgraben, Übernahme von Asphalttragschicht und Asphaltdeckschicht zu 50 %, Bankettherstellung einseitig

SuV: Auskofferung und Entsorgung Boden außerhalb der Rohrgräben, Einbau von (FSS) + STS außerhalb der Rohrgräben, Übernahme von Asphalttragschicht und Asphaltdeckschicht zu 50 %, Bankettherstellung einseitig (ca. 330 m), Profilierung vorhandener Gräben mit Bodenentsorgung

 

Um Kosten zu sparen, ist es vorgesehen, sofern auf Höhe der Frostschutzschicht (FSS) ein ausreichend tragfähiger und frostsicherer Boden angetroffen wird, auf die Frostschutzschicht außerhalb der Rohrgräben zu verzichten.

 

Die Maßnahme soll im Frühjahr 2023 begonnen und 2024 abgeschlossen werden. Eine entsprechende Information an die Anlieger zur Verkehrsführung und der Erreichbarkeit der Grundstücke wird rechtzeitig erfolgen.

 

Kosten/Finanzierung:

 

Der Kostenanteil der Hansestadt von derzeit geschätzten 350.000 Euro ist im Produktsachkonto „Maßnahmenbeteiligung Dritter“r das Jahr 2023 enthalten.

 

  • Produktsachkonto 541001 720 7852000 Beteiligung an Maßnahmen Dritter

 

Die Kostenübernahmeerklärung erfolgt nur nach vorheriger Freigabe der Haushaltsmittel auf dem jeweiligen Produktsachkonto durch den Bereich Haushalt und Steuerung.

 


 


Anlagen

 

1 Finanzielle Auswirkungen


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen (106 KB)