Vorlage - VO/2022/11501  

Betreff: AM Birte Duggen (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Stadtwerke Preisbremse und variable Tarfife
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Entscheidung
25.10.2022 
70. Sitzung des Hauptausschusses abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird beauftragt, als Gesellschaftervertreter der Stadt darauf hinzuwirken, dass die Stadtwerke Lübeck GmbH neue Preismodelle entwickeln, den Preissteigerungen in der Energiekrise bei den Haushalten entgegen zu wirken sowie aber zeitgleich die Netzstabilität zu unterstützen:

 

 

  1. Einführung eines Zonenpreismodells (günstiger Grundsockel)

Gaspreis: die ersten 10.000 kWh verbrauchten Gases eines Haushaltes sollen einen günstigeren Preis erhalten. Für jede weitere verbrauchte kWh kann dann ein teurerer Preis genommen werden. Das gilt für die Grundversorgung, die Preismodell kann für Sondervertragskunden nach Auslaufen der Vertragsdauer ebenfalls als Modell angeboten werden.

Strompreis: die ersten 2.000 kWh verbrauchten Stroms werden zu einem günstigeren Preis angeboten. Alternativ: die ersten 1.000 kWh pro Haushaltsmitglied (was aber in der Praxis schwer umsetzbar ist)

 

  1. Einführung von variablen und dynamischen Stromtarifen


 


Begründung

Zu 1:

Ein Zonenpreismodell entlastet die Haushalte, gibt aber zeitgleich einen Anreiz zum Energiesparen, um die 2. Zone möglichst nicht zu erreichen oder nur wenig in der zweiten Zone zu verbrauchen. Die Stadtwerke Itzehoe führen diese Preisbremse beim Gas ein. Die Bundesregierung selbst plant eine solche Bremse nur für den Strompreis, wie das kommen wird und in welcher Form, ist völlig offen und wird sich noch hinziehen. Darauf kann jedoch wegen des bevorstehenden Herbstes/Winters nicht gewartet werden, die Bürger:innen müssen jetzt entlastet werden. Viele Bürger:innen befinden sich noch immer in der teureren Grundversorgung, dies betrifft insbesondere Haushalte, die nicht sonderlich Internetaffin sind, um einen Wechsel online zu vollziehen (z.B. ältere Mitbürger:innen und Menschen mit Migrationshintergrund).

 

 

Zu 2:

Es gibt diverse mögliche Varianten:

  • Zeitvariable Tarife mit fixem Zeitschema: Diese auch als NT- und HT-Tarif bezeichneten variablen Stromtarife beinhalten zu festgelegten Tageszeiten unterschiedliche Strompreise, etwa für Tag- und Nachtstrom. Die Installation eines Zweitarifzählers ist hierfür notwendig.
  • Zeitvariable Tarife ohne Zeitschema: Diese für private Haushalte optimierten Stromtarife kommen ohne festes Zeitschema aus. Der Preis für Strom je Kilowattstunde kann innerhalb bestimmter Zeitfenster steigen oder sinken; bei der Abrechnung wird meist ein Mittelwert gebildet. Viele Stromanbieter setzen für die Nutzung einen intelligenten Stromzähler voraus, allerdings gibt es auch Varianten für alte Stromzähler.
  • Dynamische Tarife: Diese speziellen zeitvariablen Tarife setzen ein intelligentes Messsystem voraus, sind dafür aber sehr flexibel. Der Strompreis kann bei einem dynamischen Tarif viel öfter steigen und fallen (im Prinzip sogar in Echtzeit).

Es besteht die Befürchtung, dass im Herbst und Winter es zur Netzüberlastung kommt, wenn die Bürger:innen alle gleichzeitig am frühen Abend ihre E-Pkw laden und ggf. sogar noch Heizlüfter anschalten. Es sollte dringend ein Anreiz geschaffen werden, diese Netzüberlastung zu vermeiden, indem es günstiger ist, Stromgeräte zu betreiben zu Uhrzeiten, an denen es nicht gerade zum Spitzenverbrauch kommt oder der Strom insgesamt gerade günstiger ist. Z.B. durch Einführung eines zeitvariablen Stromtarifes zwischen 22-6 Uhr. Eine bessere Lastverteilung ist anzustreben.


 


Anlagen