Vorlage - VO/2022/11487  

Betreff: Sondervermögen für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehren in der Hansestadt Lübeck (Kameradschaftskassen)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.370 - Feuerwehr Bearbeiter/-in: Lemsky, Sebastian
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Vorberatung
15.11.2022 
30. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
22.11.2022 
72. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
24.11.2022 
36. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Einnahme- und Ausgaberechnungen (Plan Ist Vergleiche) 2021
Anlage 2 - Einnahme- und Ausgabepläne 2023

Beschlussvorschlag

1.  Die Einnahme- und Ausgaberechnungen der Lübecker Freiwilligen Feuerwehren

werden für das Haushaltsjahr 2021 in der Form der Plan-Ist-Vergleiche

zur Kenntnis genommen.

 

2.  Den beigefügten Einnahme- und Ausgabeplänen der Lübecker Freiwilligen Feuerwehren wird für das Haushaltsjahr 2023 zugestimmt.

 

Die vorstehenden Beschlussvorschläge beziehen sich auf die folgenden Freiwilligen Feuerwehren:

 

ssau     Kronsforde     Schlutup

nischburg  Krummesse     Schönböcken

Dummersdorf   cknitz     Siems

Genin    Moisling     Travemünde

Groß Steinrade   Moorgarten     Vorwerk

Innenstadt   Niendorf     Wulfsdorf-Vorrade

Israelsdorf    Padelügge-Buntekuh

Ivendorf    Priwall
 

 

 

 

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)

 

 

 

 

 


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Keine Anmerkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Spezielle Belange von Kindern und Jugendlichen werden nicht berührt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

§ 2a Abs. 3 und 5 des Brandschutzgesetzes für Schleswig-Holstein

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

entfällt

 


Begründung

Auf der Grundlage von § 2a des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der

Feuerwehren (Brandschutzgesetz BrSchG) in Verbindung mit den Satzungen für die Sondervermögen der Hansestadt Lübeck für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehren in der Hansestadt Lübeck (Satzung) besteht bei jeder Freiwilligen Feuerwehr der

Hansestadt Lübeck zur Pflege der Kameradschaft eine Kameradschaftskasse.

 

Nach § 2 der o. a. Satzung bestehen die Einnahmen der Kameradschaftskassen aus Zuwendungen der Gemeinde, Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, aus Einnahmen aus der Durchführung von Veranstaltungen der Freiwilligen Feuerwehren sowie aus

sonstigen Einnahmen und Beiträgen der fördernden Mitglieder. Die Ausgaben sind nach § 1

der Satzung ausschließlich für die Pflege der Kameradschaft zweckgebunden zu verwenden.

 

§§ 2a Abs. 2 und 3 BrSchG / § 4 Abs. 3 der Satzung sehen vor, dass vom Wehrvorstand

jeder Freiwilligen Feuerwehr ein Einnahme- und Ausgabeplan für das Haushaltsjahr aufgestellt wird, der von der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr zu beschließen ist.

Der Einnahme- und Ausgabeplan tritt nach Zustimmung der Bürgerschaft in Kraft. Die in der

Anlage beigefügten Einnahme- und Ausgaberechnungen (2021) und Einnahme- und Ausgabepläne (2023) wurden von den Mitgliederversammlungen der jeweiligen Freiwilligen

Feuerwehren beschlossen.

 

Zu Beschlussvorschlag 1

Nach Abschluss des Haushaltsjahres wird vom Wehrvorstand jeder Freiwilligen Feuerwehr

gem. § 2a Abs. 5 BrSchG / § 10 der Satzung eine Einnahme- und Ausgaberechnung aufgestellt und auf Antrag der Kassenprüfer:innen von den Mitgliederversammlungen der Freiwilligen Feuerwehren beschlossen. Die Prüfung der Kameradschaftskasse erfolgt nach § 10

Abs. 3 der Satzung jährlich durch zwei Kassenprüfer:innen, die von den Mitgliederversammlungen der Freiwilligen Feuerwehren aus ihrer Mitte gewählt werden. Die Einnahme- und

Ausgaberechnungen sind der Bürgerschaft vorzulegen.

 

Zu Beschlussvorschlag 2

Die Einnahme- und Ausgabepläne der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren

werden für das Haushaltsjahr 2023 zur Zustimmung durch die Bürgerschaft vorgelegt.

Mit der Zustimmung treten die Einnahme- und Ausgabepläne in Kraft (§ 4 Abs. 3 der Satzung).
 


Anlagen

Einnahme- und Ausgaberechnungen (Plan-Ist-Vergleiche) 2021

Einnahme- und Ausgabepläne für 2023
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Einnahme- und Ausgaberechnungen (Plan Ist Vergleiche) 2021 (8976 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - Einnahme- und Ausgabepläne 2023 (8955 KB)