Vorlage - VO/2022/11348-01  

Betreff: Beantwortung der Anfrage des BM Antje Jansen (GAL), Anfrage gem. §16 GO: Vertretungsmodelle in der Kindertagespflege
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika FrankBezüglich:
VO/2022/11348
Federführend:4.041.3 Finanzielle Förderung der Kindertagesbetreuung Bearbeiter/-in: Wagner, Kristin
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
29.09.2022 
35. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Haushaltssitzung) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Anfrage des BM Antje Jansen (GAL), Anfrage gem. §16 GO: Vertretungsmodelle in der Kindertagespflege.


Begründung

 

1. Welche Formen der Vertretung gibt es in der Kindertagespflege (KTP) für planbare Vertretungsfälle von Kindertagespflegepersonen (KTPP)?

 

Bei planbaren Vertretungsfällen, d.h. in den Fällen, in denen die KTPP den Ausfall plant, wie z.B. Urlaub, wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die Eltern sich auf die Abwesenheit der KTPP einstellen. Der Urlaub der KTPP soll den Eltern rechtzeitig durch die KTPP bekanntgegeben werden, in Anlehnung an das Verfahren bei den Schließzeiten der Kitas. Sollten die Eltern in dieser Zeit dennoch eine Betreuung benötigen, wenden sie sich an die Servicestelle.

 

 

2. Wie erfolgt die Vertretung von kurzfristigen, nicht planbaren KTPP-Ausfällen, wenn die betreffende KTPP keine Kooperation im Rahmen des Pilotprojektes mit einer KTPP des Projektes abgeschlossen hat?

 

Die Teilnahme am Vertretungsmodell ist freiwillig. Es finden wie bisher auch Vertretungen unabhängig des Pilotprojektes statt. Ist eine KTPP z.B. erkrankt, und die Eltern wenden sich an die Servicestelle, wird dort eine geeignete Vertretung gesucht, bzw. die KTPP hat eine entsprechende Vertretung vorgeschlagen.

 

 

3. Wird Eltern, deren Kinder in der KTP betreut werden, in jedem Fall der Vertretung bei nicht planbaren, kurzfristigen und auch geplanten kurzen oder längeren KTPP-Ausfällen gem. KiTaG stets bedingungslos eine Vertretung angeboten, wie es auch in Kindertagesstätten sichergestellt wird? Wenn Nein: Was ist die rechtliche Grundlage dafür, dass Eltern mit Kindern in der KTP von Seiten des Verbundes KTP und/oder der Verwaltung Bedingungen für die Vertretung gestellt werden?

Die Anforderungen des Gesetzgebers sind stets im Kontext der kommunalen Selbstbestimmung zu sehen. Das bedeutet, dass es eine Lösungsentwicklung braucht, die unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, den Wünschen und Bedarfen der Beteiligten und Stakeholder gerecht wird.

 

Sofern Eltern Ihren Bedarf melden, wird immer versucht, eine Lösung zu finden. Nicht immer wird dieser Bedarf jedoch gemeldet. Sofern die KTPP mitteilt, dass sie länger ausfällt, wird von den Vermittler:innen der Servicestelle Kindertagespflege versucht, eine Vertretung zu finden oder ggf. die Kinder auf verschiedene Kindertagespflegestellen aufzuteilen, sodass eine Betreuung sichergestellt ist.

 

Das Pilotprojekt Vertretungsmodell in der Kindertagespflege befindet sich derzeit noch im Aufbau. Es gibt aktuell elf mobile Vertretungskräfte und einen Stützpunkt mit Vertretungskraft. Diese haben Vertretungskooperationen mit ca. 60 KTPP geschlossen. Somit sind über das Modell etwa 35 % der krankheitsbedingten, kurzfristigen Ausfälle abgedeckt. Im Rahmen der Pilotphase wurde festgelegt, dass die Vertretung nur für Krankheitsfälle vorgesehen ist, damit das Projekt anlaufen kann und Erkenntnisse daraus gewonnen werden können. Nach der Evaluation und Überführung in ein dauerhaftes System ist vorgesehen, ein Modell vorzuhalten, welches stets die bedingungslose Vertretung ermöglicht. Auch außerhalb des Pilotprojekts ist es nicht immer möglich, eine Vertretung zu finden. Daher wird im Einzelfall durch den Verbund Kindertagespflege geschaut, ob die Eltern eine Betreuung sicherstellen können, oder aufgrund von z.B. Urlaubssperren auf eine Vertretung angewiesen sind.

 

Das Ziel ist es, eine rechtskonforme und -sichere Lösung zu erarbeiten. Die entsprechenden Grundsteine dafür sind gelegt und die notwendigen Schritte eingeleitet, indem umfassende Beteiligungs- und Partizipationsprozesse durchgeführt wurden.

 

Es finden laufend Termine des Arbeitskreises Vertretung zwischen der Koordinatorin des Modells, Verbund Kindertagespflege und der Hansestadt Lübeck statt. Die KTPP werden durch die Koordinatorin des Vertretungsmodells eingebunden und befragt. Eine Befragung der Eltern mit Kindern in KTP ist noch in diesem Jahr vorgesehen. Über die Entwicklung und dem Sachstand wird durchgehend im Jugendhilfeausschuss berichtet. Darüber hinaus findet ein regelmäßiger Austausch mit den anderen Kreisen und kreisfreien Städten statt, deren Vertretungsmodelle sich ebenfalls im Aufbau befinden und noch nicht endgültig den Anforderungen des KiTaG entsprechen.

 

4. Das "Pilotprojekt Vertretung in der Kindertagespflege" wurde von der Verwaltung mit Kosten von rund 1,3 Mio. pro Jahr kalkuliert. Welche Kosten kalkuliert die Stadt ergänzend durch notwendige weitere Vertretungsmodelle pro Jahr? Für den Fall, dass es keine Kalkulation dazu gibt: Warum hat die Verwaltung dies nicht finanziell kalkuliert und berücksichtigt, wenn klar war, dass das Pilotprojekt nur einen Teil der Vertretungsfälle (nicht planbare, kurzfristige Fälle nach Auskunft der Verwaltung, siehe oben und VO/2022/11028-01) abdecken wird?

 

Die Kosten i.H.v. 1,3 Mio. EUR pro Jahr sind für den Aufbau eines Vertretungsmodells kalkuliert. Es gibt keine weiteren Vertretungsmodelle mit gesonderter Kalkulation. Die Auszahlung der laufenden Geldleistung an KTPP für die Vertretung außerhalb des Pilotprojekts sind wie bisher über die Haushaltsplanung des Produktes 361003, Konto 5331001 Jugendhilfe außerhalb v. Einrichtungen im Haushalt berücksichtigt.


 


Anlagen

keine

Stammbaum:
VO/2022/11348   BM Antje Jansen (GAL), Anfrage gem. §16 GO: Vertretungsmodelle in der Kindertagespflege   Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion   Anfrage
VO/2022/11348-01   Beantwortung der Anfrage des BM Antje Jansen (GAL), Anfrage gem. §16 GO: Vertretungsmodelle in der Kindertagespflege   4.041.3 Finanzielle Förderung der Kindertagesbetreuung   Antwort auf Anfrage öffentlich