Vorlage - VO/2022/11375  

Betreff: Bebauungsplan 05.50.00 - Schwartauer Landstraße / Müritzweg - Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Engert, Petra
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Entscheidung
19.09.2022 
73. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_Übersichtsplan
Anlage 2_Begründung

Beschlussvorschlag


 

  1. r den zwischen den Straßen Tremser Weg/Schwartauer Landstraße/Müritzweg im Stadtteil St. Lorenz Nord gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) umgrenzten Bereich Schwartauer Landstraße 75 79 (ungerade Nummern) wird der Bebauungsplan 05.50.00 Schwartauer Landstraße / ritzweg als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans 05.50.00 Schwartauer Landstraße / ritzweg sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Pflegeheimes geschaffen werden.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form eines vierwöchigen Aushanges sowie durch das Einstellen der Planungsunterlagen in das Internet durchgeführt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB soll erfolgen.

 


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

1.160 Frauenbüro

Zustimmung

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

Zustimmung

2.500 Soziale Sicherung

Zustimmung

2.502 Senior:inneneinrichtungen

Zustimmung

3.370 Feuerwehr

Zustimmung

3.390 Umwelt-, Natur und Verbraucherschutz

Zustimmung

3.700 Entsorgungsbetriebe

Zustimmung

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

Zustimmung

5.610 Stadtplanung und Bauordnung

Zustimmung

5.651 Gebäudemanagement

Zustimmung

5.660 Stadtgrün und Verkehr

Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Dem Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes geht regelmäßig keine Öffentlichkeitsbeteiligung voraus. Kinder und Jugendliche werden im weiteren Verfahren im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach § 3 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht vorgesehen, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den aufzustellenden Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

Die Auswirkungen der Umsetzung der Planung auf das Klima sowie vorgesehene Maßnahmen zum Klimaschutz werden im weiteren Verfahren ermittelt und in der Begründung zum Bebauungsplan dargelegt.

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung


siehe Anlage 2.

 

 


Anlagen


Anlage 1: Übersichtsplan

Anlage 2: Begründung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Übersichtsplan (1673 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2_Begründung (1619 KB)