Vorlage - VO/2022/11294  

Betreff: Haushaltsplan der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2023
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.041.7 - Lübecker Museen Bearbeiter/-in: Welitschko, Dimitri
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
13.09.2022 
69. Sitzung des Hauptausschusses - Haushaltsberatung unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.09.2022 
35. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Haushaltssitzung) unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorbericht zum Haushaltsplan 2023 Kulturstiftung HL
Ergebnisplan 2023 (in EUR) 251002 Kulturstiftung HL
Finanzplan 2023 (in EUR) 251002 Kulturstiftung HL

Beschlussvorschlag

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

 

 

Im Ergebnisplan mit

 

 

  • einem Gesamtbetrag der Erträge von

3.030.000

  • einem Gesamtbetrag der Aufwendungen von

3.030.000

einem Jahresüberschuss/ Fehlbetrag von

0

 

im Finanzplan mit

 

 

  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

 

2.865.000

  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

 

2.822.900

  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

 

aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit

    0

  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

 

aus Investitions- und Finanztätigkeit

 12.100

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: 1.201 Haushalt und Steuerung zur Zustimmung

Ergebnis: Zugestimmt

                                                                                                    

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen  Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:  Nein

Begründung: Nicht betroffen

  

Die Maßnahme ist:  neu

freiwillig

vorgeschrieben durch: § 98 Abs. 2 GO

                                                                                                      

Finanzielle Auswirkungen:  Nein 

Ja (Anlage 2 und 3)

 


Begründung

Die Kulturstiftung Hansestadt beck wird durch den Fachbereich Kultur und Bildung der Hansestadt beck verwaltet. Rechtsgrundlagen sind das Landesverwaltungsgesetz i. d. F. vom 30.01.1992 (GVOBl. Nr 4, S. 63), das Stiftungsgesetz vom 13.07.1972 (GVOBl. S. 123) und die Stiftungssatzung.

Seit dem Haushaltsjahr 1974 ist anstelle der Haushaltssatzung der Beschluss der Gemeindevertretung über einen Haushaltsplan der Stiftungen erforderlich. Die Kulturstiftung Hansestadtbeck legt den Haushaltsplan 2023 aus diesem Grunde als Vorlage vor.

 

 

Die wesentlichen Leistungen, Ziele, Kennzahlen und Strukturdaten der Kulturstiftung sind Bestandteil der Produkthaushaltsseite der becker Museen (Bereich 4.041, Produkt 251001) im städtischen Haushalt. Dort ist auch der städtische Zuschuss an die Kulturstiftung geordnet und ausgewiesen. Im Übrigen wird auf die allgemeinen Erläuterungen zu den Haushaltsplänen der Stiftungen im Vorbericht zum Haushaltsplan der Hansestadt Lübeck 2023, Band I, verwiesen.


Anlagen

Vorbericht zum Haushaltsplan 2023 Kulturstiftung HL

Ergebnisplan 2023 (in EUR) 251002 Kulturstiftung HL

Finanzplan 2023 (in EUR) 251002 Kulturstiftung HL

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Vorbericht zum Haushaltsplan 2023 Kulturstiftung HL (581 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Ergebnisplan 2023 (in EUR) 251002 Kulturstiftung HL (59 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Finanzplan 2023 (in EUR) 251002 Kulturstiftung HL (83 KB)