Vorlage - VO/2022/11153  

Betreff: Masterplanmaßnahme Rathenaustraße: Möglichkeit der geänderten Bauweise
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Kayser, Mirjana
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
20.06.2022 
69. Sitzung des Bauausschusses abgelehnt   
Hauptausschuss zur Entscheidung
28.06.2022 
67. Sitzung des Hauptausschusses abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag


 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Maßnahme Rathenaustr. aus dem Masterplan Straße 2022 in einer geänderten Bauweise in Pflaster herzustellen.


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

5.610 Stadtplanung und Bauordnung

Zustimmung

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

Zustimmung

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist nicht notwendig, weil deren Belange durch das Ausschreibungsverfahren nicht berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

Vorgeschrieben durch: § 10 StrWG (Verkehrssicherungspflicht)

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

baustellenbedingte Emissionen (reduziert durch den Einsatz als Kaltbauweise)

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung


 

Art der Ausschreibung

beschränkte Ausschreibungen nach VOB

 

 

Kurzbeschreibung der Maßnahme:

Am 22.02.2022 erfolgte die Freigabe der Vorlage (VO/2022/10764) für die investiven Straßenbaumaßnahmen 2022 im Stadtgebiet gem. Masterplan.

 

Die Kostenschätzung für die Rathenaustr. betrug 240.000,- EUR. Dieser Ansatz beinhaltet eine grundhafte Sanierung in Asphaltbauweise. Da die ersten investiven Straßenbauvorhaben des Jahres 2022 etwas günstiger als zum Vergleich zur Kostenschätzung ausgefallen sind, hat sich ein finanzieller Spielraum ergeben, der hier für eine veränderte Bauweise mit Pflaster genutzt werden soll.

 

 

Im Zuge der detaillierten Bauvorbereitung wurde bekannt, dass die Rathenaustr. aus Großpflaster besteht und nur mit einem dünnen Asphaltüberzug versehen wurde. Da sich die Straße im Gebiet der Erhaltungssatzung befindet und auch Nachhaltigkeit im Bauen eine immer größer werdende Rolle spielt, wurde seitens des Bereichs Stadtgrün und Verkehr, auch im Hinblick auf die Einhaltung des Masterplanjahresbudgets, der Vorschlag gemacht, die Rathenaustraße wieder in Großpflaster neu herzustellen. Das gut erhaltene Großpflaster kann wiederverwendet werden. Sollten Steine zugeliefert werden müssen, können die aus den Lagerbeständen der Stadt genommen werden. Im letzten Jahr wurde Großpflaster aus der Friedenstraße auf einen Lagerplatz des Bereichs Stadtgrün und Verkehr gebracht. Die Wiederverwendung des bereits vorhandenen Materials ist wesentlich nachhaltiger als ein neuer Aufbau in Asphalt. Auch bei einer neuen Straße in Asphalt ist davon auszugehen, dass diese ca. 50 Jahre hält. Allerdings sollte alle 10 bis 15 Jahre eine Deckenerneuerung eingeplant werden. Dies ist bei einer Bauweise mit Pflaster, die heute neu hergestellt wird, nicht der Fall, sodass hier die Nachhaltigkeit nochmal erhöht wird.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung und die Denkmalpflege sprechen sich für die gepflasterte Variante aus. Beim direkt angrenzenden Stadtpark handelt es sich um ein Gründenkmal. Da es einen gestalterischen Zusammenhang und einen Umgebungsschutz gibt, würde neben der Stadtplanung auch die Denkmalpflege die Herstellung der Rathenaustraße in Pflasterbauweise bevorzugen.

Nach Zustimmung dieser beiden Bereiche wurde eine Kostenberechnung der geänderten Bauweise erstellt. Pflasterarbeiten sind allerdings wesentlich aufwendiger und kostenintensiver, auch wenn vorhandenes Material genutzt wird nutzt und kein neues hinzugekauft werden muss. Zudem sollte ein bituminöser Fugenverguss im Anschluss erfolgen, damit die maschinelle Reinigung der Entsorgungsbetriebe einfacher erfolgen kann. Die Gefahr des Heraussaugens von noch nicht konsolidiertem Fugenmaterial ist dann nicht gegeben und der Verguss bietet zudem einen höheren Fahrkomfort für Radfahrer:innen. Dieser Fugenverguss allein erhöht die Kosten um ca. 100.000,- EUR. Die Verwaltung empfiehlt diese Bauweise.

 

Insgesamt stehen den bereits angemeldeten und genehmigten Kosten in Höhe von 240.000,- EUR jetzt 672.000,- EUR für eine grundhafte Sanierung in Großpflaster mit bituminösen Fugenverguss gegenüber.

 

Kosten / Finanzierung:

Die zusätzlichen Kosten in Höhe von 332.000,- EUR für 2022 können aus dem Budget des Masterplanes 2022 zur Verfügung gestellt werden. Zudem wurden für den Haushalt 2023 zusätzlich 100.000,- EUR für die Rathenaustr. 541001.786 angemeldet, da der bituminöse Fugenverguss auch erst im Frühjahr 2023 hergestellt werden kann.

 

 

Zeitplan / Begründung der Dringlichkeit

Sollte die Zustimmung nicht erfolgen, würde die Verwaltung die Rathenaustraße wie geplant in Asphaltbauweise sanieren.

 

Die Entscheidung am 20.06.2022 ist notwendig, da sonst erst am 22.08.2022 der nächste Bauausschuss stattfindet. Für beide Varianten (Pflaster oder Asphalt) wäre eine Ausschreibung Ende August zu spät. Mit der entsprechenden Laufzeit für Veröffentlichung, Angebotsphase, Submission, Wertung/Prüfung und Vergabe könnte dann ein Zuschlag erst im Oktober erteilt werden. Dies wäre für eine bauliche Umsetzung der Baumaßnahme in 2022 zu spät.

 

 


Anlagen


Anlage 1: Finanzielle Auswirkungen

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Finanzielle Auswirkungen (107 KB)