Vorlage - VO/2022/11042-01  

Betreff: Änderungsantrag der Fraktion die Unabhängigen zur VO/2022/11042: 128. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich - Kronsforder Landstraße südlich BAB 20 -, abschließender Beschluss, Bebauungsplan 15.04.00 - Kronsforder Landstraße südlich BAB 20 - Satzungsbeschluss
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2022/11042
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen Bearbeiter/-in: Kjer, Joanna
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
19.05.2022 
32. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 Zur Vermeidung von Mängeln der verkehrlichen Erschließung und zur Vermeidung zusätzlicher Belastungen der Anwohner ist die verkehrliche Erschließung des Gewerbegebietes Semiramis wie folgt zu ändern:

 

  1. Die verkehrliche Hauptanbindung des Gewerbegebietes ist bereits zum ersten Abschnitt der Gewerbeentwicklung über eine Verlängerung des Autobahnzubringers Lübeck-Genin zu realisieren. Auf den Ausbau der Straße Wasserfahr als Autobahnanbindung kann dann verzichtet werden.

 

  1. Die direkte verkehrliche Anbindung der Deponie Niemark über die Straße Raabrede ist beizubehalten.



 


Begründung

 Die Verkehrsplanung entspricht nicht einer nachhaltigen Verkehrslösung. Die Anbindung des Gewerbegebietes an die Autobahn über den Ausbau der Straße Wasserfahr berücksichtigt nicht die verkehrlichen Anforderungen, die der Gewerbestandort Semiramis langfristig benötigt. Schon für die erste Erweiterung des Gewerbegebietes auf der gegenüberliegenden Seite der Kronsforder Landstraße ist diese Verkehrsführung nicht mehr geeignet, die Anforderungen des Verkehrs zu erfüllen. Spätestens dann wäre eine verkehrliche Anbindung an den Autobahnzubringer Lübeck-Genin erforderlich. Dies bedeutet, dass die Investitionen zum Ausbau der Straße Wasserfahr von über 5,5 Mio € lediglich einer kurzfristigen Zwischenlösung dienen. Diese Investition könnte nachhaltig in die ohnehin erforderliche Verkehrsinfrastruktur investiert werden.

 

Hinzu kommt, dass diese Variante der Verkehrserschließung den Neubau lediglich einer zusätzlichen, größeren Kreuzungsanlage erforderlich macht. Dadurch werden die schützenswerten Belange der Anlieger berücksichtigt und der Verkehrsfluss in der Kronsforder Landstraße gefördert. Das neue Gewerbegebiet soll nicht durch Anlieferverkehre aus dem Deponiebetrieb zusätzlich belastet werden.

 


 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2022/11042   128. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich - Kronsforder Landstraße südlich BAB 20 -, abschließender Beschluss Bebauungsplan 15.04.00 - Kronsforder Landstraße südlich BAB 20 - Satzungsbeschluss   5.610 - Stadtplanung und Bauordnung   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2022/11042-01   Änderungsantrag der Fraktion die Unabhängigen zur VO/2022/11042: 128. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich - Kronsforder Landstraße südlich BAB 20 -, abschließender Beschluss, Bebauungsplan 15.04.00 - Kronsforder Landstraße südlich BAB 20 - Satzungsbeschluss   Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen   Antrag der Fraktion Die Unabhängigen