Vorlage - VO/2022/11132  

Betreff: Weiterentwicklung der offenen Kinder- und Jugendarbeit auf Marli
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Drescher, Thorsten
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Jugendhilfeausschuss zur Vorberatung
02.06.2022 
29. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023) zurückgestellt   
01.09.2022 
30. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018-2023) unverändert beschlossen   
Bauausschuss zur Vorberatung
22.08.2022 
71. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
13.09.2022 
69. Sitzung des Hauptausschusses - Haushaltsberatung unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.09.2022 
35. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Haushaltssitzung) geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
finanzielle Auswirkungen investiv gesamt JVS

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt im Anschluss an die Vorlagen Zwischenstandsbericht Jugendverkehrsschule (VO/2022/11129), Jugendtreff auf Marli (VO/2022/11130) und Abschlussbericht zur Evaluation der Streetwork (VO/2022/11131) die offene Kinder- und Jugendarbeit auf Marli weiterzuentwickeln.

 

  1. Ein Jugendtreff am Standort Meesenring soll eingerichtet werden. Die Finanzierung von 2,0 Vollzeitstellenäquivalenten (VZÄ) für den Betrieb der Einrichtung soll hälftig aus bestehenden Personalressourcen der städtischen Jugendarbeit sowie der Streetwork erfolgen. Dazu wird der Bürgermeister beauftragt, mit dem Internationalen Bund (IB) als Träger der Streetwork die Reduzierung um 1,0 VZÄ im laufenden Budgetvertrag zu verhandeln. Der Bereich 4.513 Jugendarbeit – Jugendamt stellt 1,0 VZÄ aus bestehenden Personalressourcen bereit. Eine Haushaltsausweitung im Stellenplan findet nicht statt.

 

  1. Die bisher geplante Jugendverkehrsschule am Standort Meesenring soll in der Nutzung um einen Jugendtreff erweitert werden. Hieraus ergibt sich eine Erhöhung des Gesamtprojektvolumens im investiven, hochbaulichen Teil von 260 TEUR auf 650 TEUR. Die investiven Kosten sowie die Fördermittel für die Hochbaumaßmaßnahme werden für den Haushalt 2023 durch den Bereich 5.651 Gebäudemanagment haushalterisch geordnet. Die Ausstattungen / Betriebsvorrichtungen in Höhe von 50 TEUR, werden durch den Bereich 4.513 im Haushaltsverfahren 2024 geordnet.

 

  1. Der Bürgermeister wird hiermit ermächtigt, die Oberflächen der Jugendverkehrsschule herzurichten. Die Oberflächen und Außenanlagen der Jugendverkehrsschule sollen vollflächig saniert und umgestaltet werden. Die Kosten belaufen sich nach einer vorläufigen Kostenschätzung der KWL inkl. Baunebenkosten auf ca. 450 TEUR brutto. Die Finanzierung erfolgt aus konsumtiven Mitteln (Die Entscheidung trifft der Hauptausschuss).

 

  1. Dem Jugendhilfeausschuss ist regelmäßig über den Fortschritt der Umsetzung zu berichten.

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

Haushalt und Steuerung

Zustimmung

GMHL

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

X

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein- Begründung:

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei der Konkretisierung der Planungen erfolgt im Laufe des weiteren Verfahrens.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

§§ 11, 13, 79, 80 SGB VIII

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

In mehreren Projekten der Jugendhilfeplanung konnten Bedarfe an offener Kinder und Jugendarbeit am Meesenplatz dargelegt werden. Gleichzeitig zeigen sich, dass offene Bedarfe durch andere Angebote der Kinder- und Jugendhilfe kompensiert werden. Diese Kompensationslösungen sind fachlich und methodisch unbefriedigend und werden den Ansprüchen an eine abgestimmte Angebotslandschaft von Jugendhilfeleistungen nicht gerecht (§ 80 SGB VIII). Mit der Wiederherstellung der Jugendverkehrsschule und Umsteuerungspotentialen aus bestehenden Personalressourcen ergibt sich jetzt die Chance, einen Jugendtreff als Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII) einzurichten. Die Investitionskosten für hochbauliche Maßnahmen können zu großen Teilen aus Fördermitteln finanziert werden. Die Personalkosten für den laufenden Betrieb können aus bestehenden Leistungen kostenneutral umgesteuert werden.

 

Die Jugendhilfeplanung zur Jugendarbeit (VO/2019/07824) hat auf Basis einer Bestands- und Bedarfsanalyse gezeigt, dass es auf Marli (St. Getrud) an Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit fehlt. r Marli (St. Getrud) wurde die Neugründung eines Jugendtreffes mit 2,0 VZÄ (1,0 SuE 8b und 1,0 VZÄ SuE 12) aufgeführt. Der Bericht wurde unverändert von der Bürgerschaft am 28.09.2019 beschlossen.

 

Im Haushaltsbegleitbeschluss vom 30.09.2021 wurden dem Bereich 4.513 Jugendarbeit Jugendamt 25 TE für die Planung eines sozialräumlich orientierten Angebotes der Jugendarbeit auf Marli zur Verfügung gestellt. In der Teiljugendhilfeplanung zum Jugendtreff auf Marli (VO/2022/11130) wird auf Basis einer kleinräumigen Bestandsaufnahme die Empfehlung ausgesprochen, den Meesenplatz und die Jugendverkehrsschule als Standort für einen Jugendtreff fortzuentwickeln. Die Mittel aus dem Haushaltsbegleitbeschluss sollen für Beteiligungsprojekte mit Kindern und Jugendlichen sowie Fach- und Leitungskräften von Angeboten für junge Menschen im Quartier verwendet werden, um Angebote und Methoden des Jugendtreffs zu entwickeln. Darüber hinaus empfiehlt der Bericht eine Vollzeitstelle (1,0 VZÄ) aus dem Bestand der offenen Kinder- und Jugendarbeit zum Meesenplatz umzusteuern.

 

Im Abschlussbericht zur Evaluation der Streetwork (VO/2022/11131) wurde herausgearbeitet, dass der Meesenplatz der häufigste Einsatzort der Streetworker:innen im einjährigen Evaluationszeitraum von Mai 2021 bis April 2022 war. Ergänzt wurde dies in beteiligungsorientierten Workshops um die qualitativen Bedarfe aus Perspektive der Streetworker:innen. U.a. benennen sie, dass am Meesenplatz mehr Zeit benötigte würde, auch um in eine bessere pädagogische Beziehung mit den jungen Menschen vor Ort zu gehen. Die Jugendhilfeplanung empfiehlt auf Basis der Evaluation eine Vollzeitstelle (1,0 VZÄ) der Streetwork für ein dauerhaftes Angebotr Kinder und Jugendliche am Meesenplatz umzusteuern.

 

Im Zwischenstandsbericht zur Jugendverkehrsschule (VO/2022/11129) wird der aktuelle Stand der Planungen zur Wiederherstellung der Verkehrsfläche und hochbaulichen Möglichkeiten dargelegt. Mit einem zweigeschossigen Modulbau könnte der Raumbedarf für einen Jugendtreff in die bestehenden Planungen integriert werden. Die zusätzlichen Planungs- und Baukosten können zu großen Teilen aus Fördermitteln finanziert werden.

 

Durch die Abstimmung und Integration verschiedener Planungen wird die offene Kinder- und Jugendarbeit auf Marli weiterentwickelt und bestehende Bedarfe befriedigt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen in Anschluss an den Bürgerschaftsbeschluss zur Jugendhilfeplanung der Jugendarbeit (VO/2019/07824) sind äerst ressourcenschonend durch Umsteuerung von bestehenden Personalressourcen und Nutzung von Fördermitteln sowie durch die Integration in die Wiederherstellung der Jugendverkehrsschule.

 

 

 


Anlagen

1. finanzielle Auswirkungen investiv gesamt
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich finanzielle Auswirkungen investiv gesamt JVS (108 KB)