Vorlage - 2021/10227-01-01  

Betreff: Bericht zu Antrag BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, SPD, CDU, FDP, Die LINKE, Freie Wähler & GAL Fraktion, Fraktion Die Unabhängigen: AT zu VO/2021/10227 Kinderbetreuung im Rathaus







Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan LindenauBezüglich:
VO/2021/10227-01
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Thedens, Inga
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
28.06.2022 
67. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

Die Bürgerschaft hat dem Antrag der Fraktionen NDNIS 90 / DIE GRÜNEN, SPD, CDU, FDP, Die LINKE, Freie Wähler & GAL Fraktion und Fraktion Die Unabhängigen zur Kinderbetreuung im Rathaus am 17.06.2021 zugestimmt und denrgermeister damit beauftragt, einen Vorschlag für eine „Kinderbetreuung vor Ort“, d.h. in der Nähe des Sitzungsortes, für Kinder der Mitglieder der Bürgerschaft und der Ausschüsse zu entwickeln und dem Hauptausschuss zur Entscheidung vorzulegen.

Dabei sollten folgende Rahmenbedingungen berücksichtigt werden:

-          die Zeiten der Bürgerschafts- und Ausschusssitzungen und die dazugehörigen Zeiten für Vorbesprechungen sollen berücksichtigt sein

-          für Kinder bis zum Alter von 14 Jahren

-          das Angebot soll bedarfsorientiert erfolgen

-          es soll geprüft werden, wenn ein Kinderbetreuungsangebot stattfindet, wie „Gäste“ (Kinder von Zuschauer:innen)dieses ebenfalls in Anspruch nehmen können.

 


Begründung

 

Das Büro der Bürgerschaft (BdB) wurde beauftragt, einen entsprechenden Vorschlag zu erarbeiten.

 

Die Mitglieder der Bürgerschaft sowie die bürgerlichen Mitglieder der kommunalpolitischen Gremien der Hansestadt Lübeck können für die Teilnahme an Gremien und/oder Fraktionssitzungen gem. § 24 Abs. 1 Nr. 5 GO SH i.V.m. § 14 EntschVO eine entgeltliche Betreuung von Kindern in Anspruch nehmen und bekommen die entstandenen Kosten auf Antrag erstattet.  Dieser Anspruch besteht per Gesetz.

 

Das BdB hat in den Jahren 2017-2021 auf Antrag insgesamt EUR 624, -- Kosten für Kinderbetreuung an ehrenamtlich Tätige erstattet.

 

Andere Personen, die nicht gewähltes Mitglied eines kommunalpolitischen Gremiums sind, können bei Teilnahme als Gast oder Zuschauer:in an einer Sitzung eines kommunalpolitischen Gremiums keinen Anspruch auf Erstattung von Kinderbetreuungskosten geltend machen oder ein Angebot zur Kinderbetreuung unentgeltlich in Anspruch nehmen, da hierfür die gesetzliche Grundlage fehlt.

 

Um die ehrenamtlich Tätigen dabei zu unterstützen, ihr politisches Engagement noch besser mit familiären Verpflichtungen in Einklang zu bringen, wird zu den schon vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten auf Inanspruchnahme einer entgeltlichen Kinderbetreuung das folgende ergänzende Unterstützungsangebot vorgeschlagen.

 

Sofern Unterstützung bei der Kinderbetreuung für die Teilnahme an einer Sitzung benötigt wird, kann sich der oder die anspruchsberechtigte ehrenamtlich Tätige mit einem Vorlauf von mind. 24 Stunden direkt an die für den jeweiligen Ausschuss zuständige Gescftsführung, bzw. für die Sitzung der Bürgerschaft an das BdB wenden.

 

Das BdB sowie die Geschäftsführungen der Ausschüsse halten eine Liste mit qualifizierten Kindertagespflegepersonen vor, die sich bereiterklärt haben, für eine Kinderbetreuung auch kurzfristig zur Verfügung zu stehen.

 

Die Vor-Ort-Betreuung erfolgt in städtischenumlichkeiten in der Nähe des Sitzungsortes (voraussichtlich Rathaus oder VZM). Es wird r die Zeit der Betreuung ein ausreichend großer Raum je nach Verfügbarkeit bei der raumvergebenden Stelle reserviert und mit kindgerechtem Material (Spielzeugkiste, Malutensilien etc.) ausgestattet.

 

r die Beauftragung der Kindertagespflegeperson nach Anmeldung eines Bedarfs sowie die Bereitstellung des Raumes inkl. Material für die Betreuung ist die jeweilige Geschäftsführung des betreffenden Ausschusses, bzw. für die Bürgerschaft das BdB verantwortlich.

 

Die angemessenen Kosten pro betreutem Kind werden von der Pflegeperson der Verwaltung direkt in Rechnung gestellt. Die Kosten werden aus dem Haushalt des BdB getragen.

 

Die Inanspruchnahme des Angebots ist freiwillig, den ehrenamtlich Tätigen steht es frei, eigenständig eine Kinderbetreuung im eigenen Haushalt zu organisieren und sich die entstandenen angemessenen Kosten vom BdB erstatten zu lassen.

 

Sofern es gewünscht wird, dass auch die Kinder noch nicht anspruchsberechtigten, aber an Kommunalpolitik interessierten Personen während der Teilnahme an einer Sitzung eines kommunalpolitischen Gremiums entsprechend des oben beschriebenen Vorschlags betreut werden sollen, ist dies möglich, wenn ein entsprechender Beschluss der Bürgerschaft gefasst wird und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt wird.

 

Es handelt sich in diesem Fall um eine freiwillige Aufgabe, für die Mittel in den städtischen Haushalt eingestellt werden müssen, deren Höhe derzeit noch nicht beziffert werden kann, da noch keine Erkenntnisse zu einem möglichen Bedarf vorliegen.

 

 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2021/10227-01   BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, SPD, CDU, FDP, Die LINKE, Freie Wähler & GAL Fraktion, Fraktion Die Unabhängigen: AT zu VO/2021/10227 Kinderbetreuung im Rathaus   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   interfraktioneller Antrag
2021/10227-01-01   Bericht zu Antrag BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, SPD, CDU, FDP, Die LINKE, Freie Wähler & GAL Fraktion, Fraktion Die Unabhängigen: AT zu VO/2021/10227 Kinderbetreuung im Rathaus   1.100 - Büro der Bürgerschaft   Bericht öffentlich