Vorlage - VO/2022/11047  

Betreff: Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung der von der Hansestadt Lübeck betriebenen Häfen
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.691 - Lübeck Port Authority Bearbeiter/-in: Rauhut, Andreas
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
16.05.2022 
68. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
17.05.2022 
65. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
19.05.2022 
32. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen
Anlage 2 - Änderung der Hafenentgeltordnung

Beschlussvorschlag


Die als Anlage beigefügte Änderung der „Entgeltordnung für die Benutzung der von der Hansestadt Lübeck betriebenen Häfen“ wird beschlossen.


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

1.300 Recht

Keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendli-chen gem. § 47 f GO ist nicht erfolgt, weil deren Belange nicht berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

Die Kosten für die Hausmüllentsorgung werden ab 01.04.2022 auf in der Regel netto 100,00 Euro je Entsorgungsvorgang steigen. Um die dadurch entstehenden höheren Entsorgungskosten weiterhin in voller Höhe erstattet zu bekommen, muss die „Entgeltordnung für die Benutzung der von der Hansestadt Lübeck betriebenen Häfen“ angepasst werden. Unter Zugrundelegung einer gleichen Anzahl von Entsorgungsvorgängen steigen die hierfür entstehenden Kosten von bisher jährlich rund 3.400,00 Euro auf 4.900,00 Euro für das Jahr 2022 und 5.500,00 Euro ab dem Jahr 2023.

Das Entsorgungsentgelt wird nach Abstimmung mit dem Bereich Recht hinsichtlich der Bemessungsgrundlage von einem bisher pauschalen Entgelt auf die Bruttoraumzahl-Größe der Schiffe und damit entsprechend der Regelung in § 10 Abs. 1 Hafenentsorgungsverordnung umgestellt.

 

Eine vorgesehene grundlegende Überarbeitung der Hafenentgeltordnung einschließlich der Einführung eines Umweltrabatts für Seeschiffe werden für eine Beschlussfassung im Jahr 2023 vorbereitet.


 


Anlagen

 

1 Finanzielle Auswirkungen

2 Änderung der Hafenentgeltordnung

 


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen (105 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - Änderung der Hafenentgeltordnung (204 KB)