Vorlage - VO/2022/11041  

Betreff: Kostensteigerung - Instandsetzung von Straßen durch das DSK-Verfahren (Dünne Schichten im Kalteinbau) in der Hansestadt Lübeck 2022
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Kayser, Mirjana
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
02.05.2022 
67. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
03.05.2022 
64. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die DSK-Maßnahmen mit Mehrkosten von 660.000 EUR aufgrund der nicht vorhersehbaren Kostensteigerung bei verknappten Rohstoffen fortzusetzen.
 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Die Beteiligung von Kindern und Jugendli- chen ist nicht notwendig, weil deren Belange durch das Ausschreibungsverfahren nicht berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

§ 10 StrWG (Verkehrssicherungspflicht)

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

baustellenbedingte Emissionen (reduziert durch den Einsatz als Kaltbauweise)

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

Art der Ausschreibung :  öffentliche Ausschreibungen nach VOB

 

Kurzbeschreibung der Maßnahmen:

Am 01.04.2022 erfolgte die Submission für die am 15.03.2022 freigegebene Ausschreibung (VO/2022/10830) für die DSK-Maßnahmen 2022 im Stadtgebiet mit drei eingegangenen Angeboten.

 

Die Kostenberechnung betrug 3.500.000 EUR. Das Angebot des günstigsten Bieters beträgt jetzt 4.160.000 EUR (aufgerundet).

Gem. Zuständigkeitsordnung § 1 Abs. 1 Nr. 1.1 Spiegelstrich 3 ist die Fortführung von beschlossenen Vorhaben, wenn das Gesamtvolumen um mehr als 20 % oder um 175.000 Euro netto überschritten wird, vom Hauptausschuss zu entscheiden. Dies ist hier der Fall, da eine Kostensteigerung von rund 660.000 Euro vorliegt.

 

Die Kostensteigerung erklärt sich durch Preiserhöhungen bei Bitumen, Kraftstoffen und Gesteinskörnungen. Durch die unvorhersehbare Situation in der Ukraine werden diese Materialien knapp und damit teuer. Der Zweitbietende der Ausschreibung ist 10 % teurer als der Mindestbietende. Die Preise sind der aktuellen Situation angemessen und der Auftrag soll erteilt werden.

 

Zeitplan:

Um alle Maßnahmen innerhalb des Jahres 2022 abschließen zu können, ist die Entscheidung besonders dringlich. Eine Entscheidung sollte spätestens am 03.05.2022 erfolgen, damit auch die Straßen im Bereich Travemünde noch vor dem Sommerbauverbot saniert werden können.

 

Kosten/Finanzierung:

Die zusätzlichen Kosten in Höhe von 660.000 EUR werden aus dem Bereichsbudget zur Verfügung gestellt.

 

Sollte die Zustimmung nicht erfolgen, würde die Verwaltung den Maßnahmenumfang für das Jahr reduzieren und einige Straßen nicht sanieren, damit das veranschlagte Bauvolumen von 3,5 Mio. EUR nicht überschritten wird. Dies könnte mit höheren Sanierungskosten in der Zukunft verbunden sein.


 


Anlagen

1 Finanzielle Auswirkungen
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen (105 KB)