Vorlage - VO/2021/10357-02  

Betreff: BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN & BM Antje Jansen (GAL) AT zu VO/2021/10357-01 Schottergärten in Lübeck
(Der Antrag enthält keine Änderungen gegenüber 10357-01, wurde aus technischen Gründen ausgetauscht)
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Beteiligt:Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion
Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela   
Beratungsfolge:
Bauausschuss zur Entscheidung
02.05.2022 
67. Sitzung des Bauausschusses abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

In Lübeck gibt es keine Satzung, welche Schottergärten verbietet. Trotzdem sind diese aber gemäß §8 der Landesbauordnung ohnehin verboten.

Dort steht: Die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen.

 

Deswegen wird der Bürgermeister beauftragt:

 

1. Ein Verbot von Schottergärten im Rahmen einer Ortsgestaltungssatzung und in den Bauvorschriften (z.B. Bebauungsplänen) der Stadt bis zum Ende des Jahres zu verankern,

     

2. ein Konzept vorzulegen, wie die Stadt dieses Verbot umsetzen wird inkl. rechtlicher Prüfung zu etwaigem Bestandsschutz,

     

3. eine Aufklärungskampagne z.B. mittels Flyern und über die städtische Homepage zu initiieren.“
 


Begründung

Erfolgt mündlich.
 


Anlagen