Vorlage - VO/2021/10558-05  

Betreff: AM Christopher Lötsch (CDU) + AM Sabine Haltern (SPD): Änderungsantrag zur Anlage C - Grundlagenbeschluss für den Entwurf des Flächennutzungsplans und den Verkehrsentwicklungsplan
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2021/10558
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Schaefer, Susanne
Beratungsfolge:
Bauausschuss zur Entscheidung
21.03.2022 
66. Sitzung des Bauausschusses abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft fordert den Bürgermeister auf, bis zur Maisitzung 2022 eine Beschlussvorlage zur Implementierung einer aktiven Baulandentwicklung durch die Hansestadt Lübeck vorzulegen.

 

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass:

 

  1. Von der Hansestadt Lübeck und / oder von einer städtischen Gesellschaft aktiv Flächen erworben werden, um diese entsprechend den ermittelten Bedarfen einer gewerblichen, wohnbaulichen oder sonstigen baulichen Nutzung zuzuführen, als Kompensationsfläche zu entwickeln oder als Tauschfläche einzusetzen. Die für die Baulandentwicklung erforderlichen Kompensationsflächen oder Tauschflächen können auch außerhalb des Stadtgebietes liegen (sowie im Fall von Kompensationsflächen innerhalb desselben Naturraums). Die strategische Bodenbevorratung orientiert sich konsequent an den Zielsetzungen des neuen Flächennutzungsplanes.

 

  1. Bebauungsplanverfahren auf Flächen im Außenbereich (§35 BauGB), die im zukünftigen Flächennutzungsplan als zusätzliche Wohnbau- oder Gewerbefläche dargestellt werden, werden eingeleitet, wenn die Flächen

 

  1. im Eigentum bzw. in der Verfügungsgewalt der Hansestadt Lübeck oder einer der städtischen Gesellschaften stehen

 

oder

 

  1. im Wege des kommunalen Zwischenerwerbs vor Schaffung des Planungsrechtes mindestens ein Anteil von 50% des Bruttobaulandes an die Hansestadt Lübeck veräußert wird (liegenschaftliche Partizipation)

 

oder

 

  1. die Eigentümer und Investoren sich vertraglich verpflichten, sich an den Kosten und Folgekosten, die mit der Schaffung von Bauland entstehen, zu beteiligen.

 

Dieser Beschlusspunkt wird nicht auf Bebauungsplanverfahren angewendet, die bereits eingeleitet wurden oder auf geplante Baugebiete, die aufgrund von bestehenden politischen Beschlüssen konkrete Zielvorstellungen bestehen.

 

  1. Die Ankaufpreise im Rahmen des Zwischenerwerbs nach Beschlusspunkt 2 orientieren sich im Regelfall am Preis für Bauerwartungsland. Grundsätzlich müssen die Ankaufpreise wirtschaftlich tragfähig sein und sämtliche Kosten, die vom Bauvorhaben hervorgerufen werden oder Voraussetzung für die Bauverwirklichung sind, berücksichtigen.

 

  1. Eine Änderung der Vergaberichtlinien hinsichtlich städtischer Grundstücke dahingehend erfolgt, dass städtische Grundstücke nach einem konzeptorientierten Punktesystemverfahren wie folgt vergeben werden:

 

r die Vergabe von städtischen Grundstücken zur Wohnbebauung werden jeweils transparente, dem Areal entsprechende (Lage- und Rahmenbedingungen) Konzeptanforderungen von der Verwaltung erarbeitet und in ein Punktesystem eingefügt.

 

Die Konzeptanforderungen beinhalten Kriterien hinsichtlich wohnungspolitischer, sozialpolitischer, ökologischer und städtebaulicher Vorgaben, sowie Vorgaben im Rahmen der Freiraumplanung bestehenden wohnungspolitischen Zielsetzungen sind hierbei zu berücksichtigen (Beschluss VO/2019/07032 vom 28.03.2019). Die Politik ist darüber hinaus an der Erstellung der Anforderungen im Vorwege zu beteiligen.

 

Die Grundstücke werden im Rahmen eines Gebotsverfahrens mit Vorrang der Konzeptqualität veräert, wobei die Konzeptqualität mit bis zu 70% und der Kaufpreis mit 30% gewichtet werden. Der Mindestkaufpreis richtet sich nach festgesetzten Verkehrswert.

 

Der Punktekatalog wird vor der Ausschreibung konkret festgesetzt.

 

Der Höchstbietende Kaufinteressent hat keinen Anspruch darauf, dass die Stadt ihm das Grundstück verkauft, wenn die Konzeptanforderungen nicht entsprechend sind.

 

  1. Ein Vorschlag für die Ordnung der notwendigen finanziellen Mittel ist vorzulegen. Ebenso ein Konzept über Kosten und notwenigen Personaleinsatz.

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 


Begründung


 

 

 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2021/10558   Grundlagenbeschluss für den Entwurf des Flächennutzungsplans und den Verkehrsentwicklungsplan   5.610 - Stadtplanung und Bauordnung   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2021/10558-01   ÄA des AM Mandy Siegenbrink und Dr. Axel Flasbarth (beide BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) zu VO/2021/10558 Grundlagenbeschluss für den Entwurf des Flächennutzungsplans und den Verkehrsentwicklungsplan   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Antrag eines Ausschussmitgliedes
VO/2021/10558-02   BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN: Änderungsantrag zu (VO/2021/10558) Grundlagenbeschluss für den Entwurf des Flächennutzungsplans und den Verkehrsentwicklungsplan   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Antrag der GRÜNE-Fraktion
VO/2021/10558-04   Änderungsantrag AM Arne-Matz Ramcke (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Grundlagenbeschluss für den Entwurf des Flächennutzungsplans und den Verkehrsentwicklungsplan   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Antrag der GRÜNE-Fraktion
VO/2021/10558-05   AM Christopher Lötsch (CDU) + AM Sabine Haltern (SPD): Änderungsantrag zur Anlage C - Grundlagenbeschluss für den Entwurf des Flächennutzungsplans und den Verkehrsentwicklungsplan   Geschäftsstelle der CDU-Fraktion   Antrag eines Ausschussmitgliedes
VO/2021/10558-06   CDU + SPD: Interfraktioneller Änderungsantrag zur Anlage C - Grundlagenbeschluss für den Entwurf des Flächennutzungsplans und den Verkehrsentwicklungsplan   Geschäftsstelle der CDU-Fraktion   interfraktioneller Antrag
2021/10558-06-01   Christopher Lötsch (CDU) + Sabine Haltern (SPD): Änderungsantrag zur Anlage C - Grundlagenbeschluss für den Entwurf des Flächennutzungsplans und den Verkehrsentwicklungsplan   Geschäftsstelle der CDU-Fraktion   Antrag der CDU-Fraktion
VO/2021/10558-07   AM Christopher Lötsch (CDU) + AM Sabine Haltern (SPD) - Antrag zu: Grundlagenbeschluss für den Entwurf des Flächennutzungsplans und den Verkehrsentwicklungsplan   Geschäftsstelle der CDU-Fraktion   Antrag eines Ausschussmitgliedes
VO/2021/10558-08   InterfraktionellerAntrag von CDU + SPD zu: Grundlagenbeschluss für den Entwurf des Flächennutzungsplans und den Verkehrsentwicklungsplan   Geschäftsstelle der CDU-Fraktion   interfraktioneller Antrag
2021/10558-08-01   AT von CDU + SPD zu: Interfraktioneller Antrag von CDU + SPD zu: Grundlagenbeschluss für den Entwurf des Flächennutzungsplans und den Verkehrsentwicklungsplan   Geschäftsstelle der CDU-Fraktion   interfraktioneller Antrag
VO/2021/10558-09   Änderungsantrag: AM Ulrich Pluschkell (SPD) + Christopher Lötsch (CDU)   Geschäftsstelle der SPD Fraktion   Antrag eines Ausschussmitgliedes
VO/2021/10558-10   Änderungsantrag des AM David Jenniches (AfD): Grundlagenbeschluss für den Entwurf des Flächennutzungsplans und den Verkehrsentwicklungsplan   Geschäftsstelle der Fraktion Alternative für Deutschland (AfD)   Antrag der AfD-Fraktion
VO/2021/10558-11   Änderungsantrag: SPD-Fraktion und CDU-Fraktion Grundlagenbeschluss für den Entwurf des Flächennutzungsplans und den Verkehrsentwicklungsplan   Geschäftsstelle der SPD Fraktion   interfraktioneller Antrag
2021/10558-11-01   Christopher Lötsch (CDU) + Sabine Haltern (SPD): Änderungsantrag Grundlagenbeschluss für den Entwurf des Flächennutzungsplans und den Verkehrsentwicklungsplan   Geschäftsstelle der CDU-Fraktion   Antrag eines Ausschussmitgliedes
VO/2021/10558-12   Fraktion21: Ergängzungsantrag zum Grundlagenbeschluss für den Entwurf des Flächennutzungsplans und den Verkehrsentwicklungsplan - Kriterien für die Vergabe städtischer Gewerbe- und Industrieflächen   Geschäftsstelle der Fraktion 21   Antrag der Fraktion 21
2021/10558-12-01   ÄA des AM Mandy Siegenbrink (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) zu VO/2021/10558-12 Fraktion21: Ergängzungsantrag zum Grundlagenbeschluss für den Entwurf des Flächennutzungsplans und den Verkehrsentwicklungsplan - Kriterien für die Vergabe städtischer Gewerbe-und Industrieflächen   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Antrag eines Ausschussmitgliedes