Vorlage - VO/2022/10998  

Betreff: Anfrage von AM Pluschkell (SPD):

Bäume für den Klimaschutz
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Bearbeiter/-in:Dr. Philipps, Thorsten
Beratungsfolge:
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
21.03.2022 
66. Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

 

Die Lübecker Bürgerschaft hat am 30.09.2021 zum Produkthaushalt des FB 5 beschlossen: "511001 Grün- u. Landschaftsbau. Das Ziel "Mehr Straßenbäume/Neupflanzungen in den Jahren 2021 - 2024: jeweils mindestens 30 Stück (gemäß Haushaltsbegleitbeschluss 2021)" wird geändert in "Mehr Straßenbäume/Neupflanzungen in den Jahren 2021 - 2024:

jeweils mindestens 100 Stück"." Dieser Beschluss ist insofern fehlerhaft, als dass Neupflanzungen in den Jahren 2022 - 2025 gemeint sein müssen, da sich der Beschluss auf den Haushalt 2022 bezieht.

 

Dieser Beschluss erfolgte angesichts des Berichts der Verwaltung im Bauausschuss am 06.09.2021 über Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses "Bäume für den Klimaschutz" (VO/2021/09983).

 

Dieses vorausgeschickt, frage ich wie folgt:

 

  1. Wann und wo erfolgen in diesem Jahr die 100 Neupflanzungen? Um welche Baumarten und Baumgrößen handelt es sich dabei?

 

  1. Sind anstelle der Neupflanzungen auch Ersatzpflanzungen für die zum größten Teil bereits seit mehreren Jahren gefällten Straßenbäume vorgesehen? Falls ja, wann und wo erfolgen die Ersatzpflanzungen?

 

 

  1. Verfügt die Hansestadt Lübeck über eine Zusammenstellung der Standorte, an denen in den letzten 10 Jahren Straßenbäume gefällt wurden? Wie viele Standorte sind dokumentiert? Um welche Standorte handelt es sich? Wann erfolgen an den jeweiligen Standorten die Ersatzpflanzungen?

 

  1. Falls an einzelnen Standorten ausnahmsweise keine Ersatzpflanzung geplant sein sollte: Warum soll diese Pflanzung nicht erfolgen? Wo ist ortsnah ein Ersatz/Ausgleich geplant?

 

 

  1. Da laut Mitteilung der Verwaltung Ersatzpflanzungen nur nach den Möglichkeiten der örtlichen Gegebenheiten und im Rahmen personellen Möglichkeiten durchgeführt werden können: Wann werden diese Pflanzungen hilfsweise an Dritte vergeben? Was ist unter "Möglichkeiten der örtlichen Gegebenheiten" konkret zu verstehen?

 


Begründung


 

 

 


Anlagen