Vorlage - VO/2022/10816  

Betreff: Bebauungsplan 22.05.00 - Buntekuh / Grapengießerstraße - und zugehörige 145. Änderung des Flächennutzungsplans
Aufstellungsbeschlüsse
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Heckroth, Carsten
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Entscheidung
02.05.2022 
67. Sitzung des Bauausschusses geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - 2022-01-21_Nr 22-05-00_Aufstell_Übersichtsplan
Anlage 2 - Begründung

Beschlussvorschlag

 

1. r den im Stadtteil Buntekuh wird ca. 400 m südlich der Bundesautobahn A1, östlich angrenzend an das Gewerbegebiet Grapengießerstraße und im beiliegenden Übersichtsplan umgrenzten Bereich (siehe Anlage 1) der Bebauungsplan 22.05.00 Buntekuh / Grapengießerstraße aufgestellt.

 Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 22.05.00 im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert (145. Änderung).

 Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans sollen vor allem die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Gewerbegebietes Grapengießerstraße geschaffen werden.

2. Die Aufstellungsbeschlüsse sind gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form eines zweiwöchigen Aushanges durchgeführt werden.


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

Zustimmung

2.500 Soziale Sicherung

Zustimmung

3.370 Feuerwehr

Zustimmung

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

Zustimmung

3.700 Entsorgungsbetriebe

Zustimmung

3.820 Stadtwald

Zustimmung

4.401 Schule und Sport

Zustimmung

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

Zustimmung

5.660 Stadtgrün und Verkehr

Zustimmung

5.691 Lübeck Port Authority

Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Dem Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes geht regelmäßig keine Öffentlichkeitsbeteiligung voraus. Kinder und Jugendliche werden im weiteren Verfahren im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht vorgesehen, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den aufzustellenden Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein (zu den mittelbaren finanziellen Auswirkungen siehe Pkt. 6.2 der Begründung)

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

Die Auswirkungen der Umsetzung der Planung auf das Klima sowie vorgesehene Maßnahmen zum Klimaschutz werden im weiteren Verfahren ermittelt und in der im Umweltbericht zum B-Plan dargelegt werden.

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

Siehe Anlage 2

 

 

 


 


Anlagen

 

1 Übersichtsplan zu den Aufstellungsbeschlüssen

2 Begründung zu den Aufstellungsbeschlüssen


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - 2022-01-21_Nr 22-05-00_Aufstell_Übersichtsplan (1530 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - Begründung (254 KB)