Vorlage - VO/2021/10092-01  

Betreff: Antwort auf die Anfrage des BM Thomas Rathcke (FDP) gemäß § 16 GeschO zu den Budgetverträgen in KiTas (VO/2021/10092)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika FrankBezüglich:
VO/2021/10092
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Beesel, Sven
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
25.02.2022 
30. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Antwort auf die Anfrage des BM Thomas Rathcke (FDP) gemäß § 16 GeschO zu den Budgetverträgen in KiTas
 


Begründung

Zu den aktuell verhandelten Budgetverträgen ergeben sich folgende Fragestellungen.

 

Frage 1:

 

Wird der Landesprognoserechner zur Erstellung der Budgetverträge verwendet? Wenn nicht,

warum nicht und wie berücksichtig man die dort vorhanden Daten?

 

Antwort:

 

Der Prognoserechner des Landes stellt ab auf das Standard Qualitäts- und Kostenmodell (SQKM), welches ab 01.01.2025 gelten soll. Aus diesem Grund wurde er bei der Ermittlung der neuen Budgetsummen nicht vewendet.

 

Die Budgetverträge sehen ein Verfahren vor, was im Wesentlichen Folgendes umfasst:

 

a)      Mehraufwendungen aufgrund von Standarderhöhungen durch das KitaG werden ausgeglichen.

 

b)      Die Anpassungen der Budgetsummen für die Träger werden verbessert, weil keine Möglichkeit mehr besteht, die Elternbeiträge über den gesetzlich festgelegten Deckel zu erhöhen.

 

c)      Es gibt eine Revisionsklausel, für den Fall, dass die Verbesserung der Budgetsumme aktuell nicht ausreicht, um die Aufwendungen eines Trägers zu decken.

 

d)      Träger und HL werden gemeinsam im Rahmen eines Konvergenzpfades weitere Finanzierungsnotwendigkeiten hin zum SQKM entwickeln, wie im KitaG vorgesehen.

 

Frage 2:

 

Wie wird die Tatsache berücksichtigt, dass durch den Haushalt der Stadt HL über Personalkosten und andere Mittel Essensgeld subventioniert werden. Für die Träger steht diese

glichkeit bisher nicht zur Verfügung.

 

Antwort:

 

Das Thema Verpflegungsentgelt ist nicht Thema der Verhandlungen der Budgetverträge. Hierzu wird es eine gesonderte Verwaltungsvorlage zur politische Entscheidung im Februar geben.

 

 

Frage 3:

 

Der von städtischen Kitas vorgehaltene Vertretungskräftepool mit Springerkräften, der im

Haushalt geordnet ist, ist ebenfalls eine Leistung, die freien Träger nicht zur Verfügung steht.

Inwiefern findet sich im Zuge der Gleichbehandlung der Einrichtungen dies in den Budgetverträgen Berücksichtigung?

 

Antwort:

 

Die freien Träger stellen die Einhaltung des Betreuungsschlüssels in eigener Personalverantwortung sicher und erhalten die im Budgetvertrag vorgesehene Finanzierung.

 

 

Frage 4:

 

In VO/2018/06531 erhielt die Verwaltung folgenden Auftrag: "Die Verwaltung erarbeitet mit

den freien Trägern ein Umsetzungskonzept im Sinne der Punkte 1 und 2. Ziel ist die Umsetzung im Rahmen der neu abzuschließenden Budgetverträge." Wie sieht dieses Konzept aus

und wie wird es umgesetzt?

 

Antwort:

 

Freie Träger und HL haben eine UAG Kitaträger gebildet, die sich regelmäßig trifft und die o. g. Themen bearbeitet. Die vorgelegten Budgetverträge und das beschriebene Verfahren ist Ergebnis dieser UAG und zwischenzeitlich auch in der AG Kitaträger vorgestellt und abgestimmt.
 


Anlagen

keine
 

Stammbaum:
VO/2021/10092   Anfrage des BM Thomas Rathcke (FDP) gemäß § 16 GeschO zu den Budgetverträgen in KiTas   Geschäftsstelle der FDP Fraktion   Anfrage
VO/2021/10092-01   Antwort auf die Anfrage des BM Thomas Rathcke (FDP) gemäß § 16 GeschO zu den Budgetverträgen in KiTas (VO/2021/10092)   4.041 - Fachbereichs-Dienste   Antwort auf Anfrage öffentlich