Vorlage - VO/2021/10693  

Betreff: Antrag des AM Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen): Stellungnahme der Denkmalschutzbehörde zum Neuen Buddenbrookhaus öffentlich zugänglich machen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen Bearbeiter/-in: Kjer, Joanna
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Entscheidung
13.12.2021 
F Ä L L T A U S ! ! ! Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege      
10.01.2022 
23. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Kulturausschuss bittet den Bürgermeister als Bauherrn des Neuen Buddenbrookhauses darum, das laufende Verwaltungsverfahren zur Baugenehmigung öffentlich zugänglich zu machen.
 


Begründung

Im Kulturausschuss am 13.09.2021 wurde darum gebeten, die Stellungnahme der Denkmalschutzberde zum Neuen Buddenbrookhaus dem Protokoll beizufügen. Vom Rechtsamt erfolgt nunmehr der Hinweis, dass die Bestandteile eines laufenden Verwaltungsverfahren nicht allgemein öffentlich zunglich sind. Den Ausschussmitgliedern stünde die Akteneinsicht offen.

 

Aufgrund des öffentlichen Interesses am Umgang mit der Denkmalsubstanz im Neuen Buddenbrookhaus und im Interesse einer transparenten und nachvollziehbaren Verwaltungsentscheidung ist es wichtig, dass die Stellungnahme der Denkmalschutzbehörde von der interessierten Öffentlichkeit eingesehen werden können. Anders als bei privaten Bauvorhaben, wird bei diesem öffentlichen Bauvorhaben kein Geheimhaltungsanspruch aufgrund privater Schutzinteressen zu erwarten sein. Deshalb wird der Bürgermeister gebeten, die Bestandteile des Baugenehmigungsverfahrens öffentlich zugänglich zu machen und dem Wunsch des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zu entsprechen.
 


Anlagen