Vorlage - VO/2021/10599  

Betreff: Wahl einer/eines Vorsitzenden in den Jugendhilfeausschuss für die laufende Wahlperiode bis 31.05.2023
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Stadtpräsident Klaus Puschaddel
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Nimz, Christiane
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
25.11.2021 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage Wahl Vorsitz Jugendhilfeausschuss

Beschlussvorschlag

Das in der Anlage 1 genannte Ausschussmitglied wird als Vorsitzende/r des Jugendhilfeausschusses gewählt.


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Fraktionen der Lübecker Bürgerschaft

Der Vorschlag wird eingearbeitet

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung: Nicht relevant

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: § 46 Abs. 10 GO und § 48 JuFöG SH

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Die Fraktion 21 hat am 29.10.2021 das Verlangen nach Neubesetzung des Jugendhilfeausschusses nach § 46 Abs. 10 GO gestellt und zugleich Verhältniswahl gemäß § 46 Abs. 1 GO i.V.m. § 40 Abs. 4 GO beantragt. Damit verlieren die Mitglieder des Hauptausschusses, auch der Ausschussvorsitz und die Stellvertretung, mit Beginn der Sitzung der Lübecker Bürger-schaft am 25.11.2021, ihre Wahlstellen. Die Wahl erfolgt anhand der von den Fraktionen eingereichten Wahlvorschläge in Form von Vorschlagslisten.


Anlagen

Wird nachgereicht

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage Wahl Vorsitz Jugendhilfeausschuss (5 KB)