Vorlage - 2021/10329-04-02  

Betreff: FDP: AT zu Haushaltsbegleitbeschluss zu VO2021/10329 - Haushalt 2022
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FDP Fraktion Bearbeiter/-in: Beisiegel, Natalie
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.09.2021 
Haushaltssitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Fachbereich 3: Umwelt, Sicherheit und Ordnung

 

1. Aufgabenoptimierung Stadtgrün und Stadtwald

Eine Optimierung der Aufgabenwahrnehmung in den Bereichen Stadtwald und Stadtgrün ist zu prüfen.

Die Bereiche werden dahingehend untersucht, ob Ressourcen (Maschinen und Fahrzeuge) gemeinsam genutzt, Aufgaben gemeinsam erledigt und Zuständigkeiten weiter optimiert werden können.

Ziel ist es denkbare Einsparpotentiale zu erschließen und Synergieeffekte zu nutzen.

 

Fachbereich 4: Kultur und Bildung

2. Kulturverstärkungsfondsr Lübeck

Konsumtiv: Der Fond soll mit bis zu 100.000 p.a. ausgestattet werden.

Spenden von Privatpersonen an Kultureinrichtungen werden dabei durch den Kulturverstärkungsfonds der Hansestadt Lübeck kofinanziert. Der Fonds ist mit 100.000 p.a. ausgestattet. Die Auszahlung aus dem Kulturverstärkungsfonds an entsprechende Kultureinrichtungen erfolgt rückwirkend. Die Höhe der Zuwendung errechnet sich aus dem Verhältnis der zur Verfügung stehenden Mittel des Kulturverstärkungsfonds zum gesamten Spendenvolumen. Gemeinsam engagieren sich so Gesellschaft und Staat für die Lübecker Kulturlandschaft.

Potenzielle Kulturspender und Mäzene verweisen häufig auf die staatliche Verantwortung innerhalb der Kulturfinanzierung. Für sie kann die Bereitstellung von Mitteln, die mögliche Spenden ergänzen, ein großer Anreiz sein, einen eigenen Beitrag zu leisten. Ziel ist es, die für die Kultur zur Verfügung stehenden Mittel insgesamt zu erhöhen. Dass gesellschaftliches Engagement durch staatliche Anreize gefördert werden kann, belegt das Beispiel des Deutschland-stipendiums. In wenigen Jahren konnten die für Stipendien zur Verfügung stehenden Mittel durch gemeinsames privates und staatliches Engagement deutlich erhöht werden.

 

3. Konzeption und Durchführung einer Kunstausstellung

Konsumtiv: 50.000 € p. a. zur Konzeption und Durchführung für 2022, 2023, 2024

 

4. Bereitstellung eines Ankaufetats r die Lübecker Museen

Investiv: 125.000 € p. a. für 2022, 2023, 2024

 

5. Einrichtung eines Pfades der Erinnerung zum Gedenken an die Opfer der NS-Diktatur sowie zur Aufarbeitung jener Zeit (Erinnerungskultur)

Investiv: 100.000 €r die Umsetzung sowie 10.000 € p. a. für 2021, 2022, 2023 für die Umsetzung des pädagogischen Begleitprogramms

 

6. Finanzierung der geschichtswissenschaftlichen Aufarbeitung der personellen und strukturellen Kontinuität nach 1945 in Lübeck (Erinnerungskultur)

Konsumtiv: 98.000 € 

Die kritische Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit gehört bis heute zu den zentralen Lehren aus der deutschen Geschichte im 20. Jahrhundert. Bis heute steht eine kritische Bilanz der personellen und inhaltlichen Kontinuitäten in den meisten Fällen aus.

 

7. Finanzierung der geschichtswissenschaftlichen Aufarbeitung des Kolonialismus (Erinnerungskultur)

Konsumtiv: 50.000 €r die Entwicklung

Die Aufarbeitung des Kolonialismus und seiner Folgen bzw. der Bestände der Lübecker Völkerkundesammlung muss weiter systematisch fortgesetzt werden. Dies bedeutet eine grundlegende Herausforderung für die lokale Erinnerungskultur und ihre Narrative.

Eine zentrale und sichtbare Erinnerung in den Lübecker Museen verbunden mit einem Lernort zur Erinnerung an die deutsche Kolonialherrschaft im Kontext der Lübecker Geschichte soll die Thematik des (post-)kolonialen Erbes in ihren unterschiedlichen Facetten angemessen aufarbeiten und dieses Kapitel der deutschen Geschichte multiperspektivisch betrachten.

 

8. Schaffung eines Erinnerungsortes Palmarum im Gründerviertel

Investiv: 45.000 €

Konsumtiv: 15.000 €r Ausschreibung eines Wettbewerbs

 

9. Entwicklung einer Strategie zur Modernisierung des Archivs

Konsumtiv: 50.000 €r die Konzeption

 

10. Bereitstellung eines Ankaufetats r das Archiv

Investiv: 100.000 €

 

11. Bereitstellung von Mitteln für die Modernisierung des Lesesaals

Investiv: 50.000 €

 

Fachbereich 5: Planen und Bauen

12. Aufstockung der Mittel für den Radverkehr

Investiv: + 500.000 Euro p.a. für zusätzliche Sanierungsmaßnahmen sowie die Bauunterhaltung bestehender Radwege.

Investiv: + 100.000 Euro p.a. für zusätzliche Maßnahmen, die dazu beitragen, dass Fahrradabstellplätze an Bahnhöfen, an Schulen und in der Innenstadt sicherer und damit noch attraktiver werden.

Diese Maßnahme umfasst zusätzliche Abstellbügel, an die sich Fahrräder sicher anketten lassen, sowie eine ausreichende Beleuchtung der Abstellplätze.

 

13. Aufstockung der Mittel für den Neubau, die Sanierung und die Instandsetzung von Fußwegen

Investiv: + 500.000 Euro p.a.

Ziel sollte es sein das Fußwegenetz so zu optimieren, dass auch mobilitätseingeschränkte Personen alle Ziele im Stadtgebiet barrierefrei und ohne Umwege erreichen können. Aktuell kann diese Zielvorgabe nicht überall gewährleistet werden. Insoweit besteht Handlungsbedarf für eine grundhafte Sanierung bzw. für einen Ausbau insbesondere auch der Fußwege.

Hierzu müssen Fußwege teilweise erneuert und möglichst in richtlinienkonformer Breite hergestellt werden. Oberflächen sollten einen ebenen Belag (zB. geschnittenes Pflaster) aufweisen. Im Einzelfall kann es erforderlich werden Schilder, Ampeln oder Laternen zu versetzen und Hindernisse zu beseitigen.  

 

14. Erhöhung Personalausstattung in Bereich Stadtplanung und Bauordnung

2 zusätzliche Stellen

Im Haushalt 2022 sind im Stellenplan des Bereiches Stadtplanung und Bauordnung 2 zusätzliche Stellen (Genehmigungsverfahren, Städtebauliche Projekte und Bebauungsplanung) zu planen. Die Mittel sind entsprechend zu ordnen.

Die Teams sind so zu verstärken, dass insbesondere die Bearbeitung und Erstellung von B-Plänen beschleunigt wird. Zudem sind Prozesse zu optimieren und zu vereinfachen.

 

15. Aufstockung der Mittel Grundüberholung der Spielplätze

Investiv: + 100.000 Euro p.a.

Das Kinderspielplatz-Konzept aus dem Jahre 2010, von der Bürgerschaft beschlossen in 2011, wird dahin gehend weiterentwickelt, dass Aspekte der Nachhaltigkeit und Hochwertigkeit in der Bauausführung stärker berücksichtigt werden. Natürliche Baustoffe sollen zum Einsatz kommen. Kinder sind zu beteiligen. Die Kreativität der Kinder soll weiter angeregt werden. Hierzu werden die für die Grundüberholung der Kinderspielplätze im Haushalt vorgesehenen Mittel um weitere 100.000 Euro p.a aufgestockt.

 

16. Sonderprogramm Grundüberholung der Möblierung im öffentlichen Raum

Investiv: 100.000 Euro p.a.

r die kontinuierliche Grundüberholung der Möblierung in Parks und an Wegen werden jährlich Mittel in einer Größenordnung von 100.000 Euro im Haushalt eingestellt. Dies ist notwendig, weil viele Bänke und Sitzmöglichkeiten sich in einem desolaten bzw. wenig einladendem Zustand befinden. (so die Bänke auf der mittleren Wallhalbinsel entlang der Untertrave).

 

 

 

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)

 

 

 

 

 


 


Begründung


 

 

 


Anlagen