Vorlage - VO/2021/10438  

Betreff: Antwort auf die Anfrage des BM Sascha Luetkens gem. §16 GeschO bzgl. Ruhestand/Rente von Mitarbeiter:innen bei Vereinen und Verbänden mit Budgetverträgen
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.101 - Bürgermeisterkanzlei Bearbeiter/-in: Manke, Thomas
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
30.09.2021 
Haushaltssitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Anfrage des BM Sascha Luetkens gem. §16 GeschO bzgl. Ruhestand/Rente von Mitarbeiter:innen bei Vereinen und Verbänden mit Budgetverträgen in der Bürgerschaftssitzung am 26.08.2021
 

 

 

 

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)

 

 

 

 

 


 


Begründung

Frage 1:

Ist der Verwaltung bekannt, wann die Mitarbeiter:innen, die über Budgetverträge bei Vereinen und Verbänden von der Hansestadt Lübeck (mit-)finanziert werden, in den Ruhestand gehen?

 

Antwort:

Der Verwaltung ist nicht bekannt, ob und zu welchem Zeitpunkt die Mitarbeiter:innen, die über Budgetverträge bei Vereinen und Verbänden (mit-)finanziert werden, in Ruhestand/Rente gehen. Es liegen keine personenbezogenen Daten zu Beschäftigten von budgetierten Trägern vor.

 

Frage 2:

Plant die Verwaltung der Hansestadt Lübeck den Übergang von Mitarbeiter:innen die unter die Frage 1 fallen, so zu gestalten, dass diese ihre Nachfolger:innen einarbeiten können?

 

Antwort:

Die Begleitung der Übergänge von Mitarbeiter:innen in den Ruhestand/in die Rente einschließlich der Sicherung von Fachwissen liegt in der Verantwortung der Träger im Rahmen der dortigen Personal- und Organisationshoheit. Vor Abschluss eines Budgetvertrages werden die jeweiligen Vertragspartner:innen regelmäßig um eine Kostenkalkulation (oder Prognose) für den kommenden Budgetzeitraum von 5 Jahren (aktuell für die Jahre 2022 bis 2026) gebeten. Es liegt in der dortigen Verantwortung, kommende personelle Veränderungen insoweit in die internen Prognosen und Planungen mit einzubeziehen, um ggf. hierdurch auch entstehende Mehrkosten decken zu können.

 

Frage 3:

Wie hat die Verwaltung der Hansestadt Lübeck in den letzten Jahren den Altersübergang bei ihren Vertragspartner:innen nach Frage 1 unterstützt?

 

Antwort:

Dass mit der Verwaltung ausgehandelte Budget beinhaltet die vom Träger kalkulierten Kosten, die in den nächsten fünf Jahren auf den Träger entfallen werden. Der Träger ist grundsätzlich frei in der Entscheidung, wie und zu welchem Anteil er den budgetierten Zuschussbetrag für Personal- und/oder Sachkosten einsetzt. Etwaige Mehrbedarfe im Zuge von personellen Veränderungen einschließlich notwendiger Maßnahmen zur Sicherung von Fachwissen sind Bestandteil dieser Budgets (siehe Antwort zur Frage 2) und wurden seitens der Träger auch bislang nicht gesondert thematisiert. In den regelmäßigen Gesprächen mit den Trägern steht vielmehr der Fachkräftemangel deutlich im Vordergrund und wird als Problem und Herausforderung beschrieben, um die notwendige Personalausstattung einschließlich Wissenstransfer sicherstellen zu können.

 


 


Anlagen