Vorlage - VO/2021/10426  

Betreff: Anfrage des AM Thomas-Markus Leber, (FDP) zur vorgesehenen Beschränkung des Schiffsverkehrs an der Hubbrücke aufgrund des technischen Zustandes der Brücke
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FDP Fraktion Bearbeiter/-in: Beisiegel, Natalie
Beratungsfolge:
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
06.09.2021 
56. Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Aktuellen Medienberichten zur Folge wird die Schifffahrt auf dem Elbe-Lübeck-Kanal eingeschränkt, weil das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ostsee für die Hubbrücke die Gefahr sieht, dass die Brückenmechanik mit jeder zusätzlichen Brückenöffnung aufgrund der höheren Beanspruchung ausfällt. Konkret heißt es: "Der technische Zustand der Brücke erfordert bis zu deren Sanierung eine konstante Aufrechterhaltung einer planbaren Dienstleitung".

Die Brücke wird nun in der Zeit von 12 bis 16 Uhr nicht mehr geöffnet auch nicht für Binnenschiffe. Gegen 16 Uhr gibt es dann eine längere Öffnungsphase. Bis zu drei Binnenschiffe warten. Haben die Binnenschiffe das Nadelöhr Hubbrücke passiert, drohen ihnen weitere Wartezeiten: In der nächsten Schleuse in Oberbüssau kann jeweils nur ein Binnenschiff geschleust werden. Die längeren Öffnungszeiten der Hubbrücke um 16.00 Uhr lassen gravierende Auswirkungen auch für den Individualverkehr erwarten: Um diese Zeit ist der Berufsverkehr besonders stark. Ein Ausfall der Brückenmechanik würde unweigerlich eine komplette Sperrung des Brückenensembles für den Straßen- und Schiffsverkehr bedeuten.

Die Beschnkungen bedeutet für die betroffenen Reedereien und Unternehmen im Hafen einen erheblichen Wettbewerbsnachteil und haben auch Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit des Elbe-Lübeck-Kanals und damit auf den geplanten Ausbau des Kanals.


Hierzu meine Fragen: 

  1. Welche Erkenntnisse liegen der Hansestadt zur Thematik vor?
  2. Hat sich der Brückenzustand in der letzten Zeit gravierenden verändert?
  3. Wie bewertet die Hansestadt die Befürchtung des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes im Hinblick auf das Hubbrücken-Ensembles?
  4. Welche verkehrlichen Maßnahmen werden seitens der Stadt angedacht, um im Falle einer Brückensperrung die Verkehre im Norden der Altstadt lenken zu können?

 

 

Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen


Begründung


 

 

 


Anlagen