Die Hansestadt Lübeck unterstützt seit Jahrzehnten die Aktivitäten zur Etablierung und Ausweitung des Carsharingangebots. Dieses erfolgt insbesondere deshalb, weil nachgewiesen worden ist, dass durch ein stationsgebundenes Carsharingangebot die Anzahl der Privat-Kfz im Umkreis einer Carsharingstation reduziert werden kann und der allgemeine Parkdruck in dem Gebiet sinkt. Bestenfalls können ehemalige Abstellflächen für Kfz umgestaltet, z.B. entsiegelt werden.
In vielen größeren Städten sind auch „Free-Floating-Modelle“ zu finden. Für diese Variante des Carsharings ist Lübeck bislang nicht als lukrativ, da nicht groß genug, eingestuft worden.
Mit der, bisher im Stadtgebiet von Lübeck einzigen, vertretenen Carsharinggesellschaft sind in den letzten Jahren, in enger Zusammenarbeit an diversen Standorten im Stadtgebiet, Stationen zum Abstellen der entsprechenden Carsharing-Kfz eingerichtet worden.
Für die Standorte auf öffentlichen Verkehrsflächen wird bislang eine geringe Sondernutzungsgebühr (20,00 €/Monat und Stellplatz) erhoben, da es sich um eine private Nutzung handelt.
Ein weiteres Carsharing-Unternehmen hatte 2018 versucht, sich in Lübeck zu etablieren. Die Hansestadt Lübeck hatte diesem Unternehmen die gleiche Unterstützung zugesagt, wobei die Stellplätze dann in einem Wettbewerbsverfahren zu vergeben wären. Da das Unternehmen seine Aktivitäten bereits 2018 wieder eingestellt hat, ist es bei dem bisherigen Betreiber geblieben.
Durch die Regelungen des jüngst verabschiedeten Carsharing-Gesetzes können die entsprechenden Plätze auch mit Verkehrszeichen nach der StVO eingerichtet und ohne entsprechende Gebühren zur Verfügung gestellt werden. Damit stehen diese Plätze dann allerdings auch anderen Carsharing-Unternehmen zur Verfügung, so dass diese Variante für das Unternehmen, das mit verlässlichen fest angebotenen Standorten arbeitet, nur bedingt infrage kommt.
Aktuell laufen Abstimmungen mit dem Unternehmen zur Einrichtung mehrerer neuer Standorte. Hierbei werden auch Standorte für E-Kfz für Carsharing eingerichtet. Die dazu erforderliche Ladeinfrastruktur wird durch den lokalen Stromversorger eingerichtet und von dem Car-sharing-Unternehmen bezahlt. Eine Nutzung für andere Fahrzeuge ist demzufolge nicht vorgesehen.
Aus all dem wird ersichtlich, dass die in dem Antrag angeregten Unterstützungen zum Ausbau des Carsharingangebotes in Lübeck bereits erfolgen. Diese werden auch künftig fortgesetzt werden, da sie als Bestandteil der Verkehrswende angesehen und dementsprechend als förderwürdig eingestuft werden.
Auf strategisch-konzeptioneller Ebene befasst sich die Abteilung Stadtentwicklung (5.610.2) im Bereich Stadtplanung und Bauordnung eingehend mit Verkehrskonzepten, die beispielsweise den ruhenden Kfz-Verkehr und Carsharing zum Inhalt haben. Die Neuaufstellung des Verkehrsentwicklungsplanes bietet die Möglichkeit, auf gesamtstädtischer Ebene umfangreichere Bedarfsanalysen durchzuführen und auf die Situation vor Ort einzugehen. Darüber hinaus erarbeitet die Verwaltung, wie von der Bausenatorin Frau Hagen vorgeschlagen, ein Eckpunktepapier zum Thema Parken, in dem auch auf Carsharing und den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge eingegangen wird. Das Eckpunktepapier Parken soll eine Übersicht sein, in der dargestellt wird, was der derzeitige Stand der Diskussion ist, was die Verwaltung bereits umgesetzt hat und was kurz- bis mittelfristig umgesetzt wird, sowie als Diskussionsgrundlage für ein Parkraumkonzept dienen. Es wird angestrebt, das Eckpunktepapier Parken kurzfristig aufzustellen.