Vorlage - VO/2021/10372  

Betreff: Beantwortung der Anfrage des AM Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen): Stand der denkmalpflegerischen Bewertung des ehemaligen Güterbahnhofs (siehe VO/2020/09299)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.491 - Archäologie und Denkmalpflege Bearbeiter/-in: Hunecke, Irmgard
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Kenntnisnahme
13.09.2021 
21. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zurückgestellt   
08.11.2021 
22. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Antwort auf die Anfrage des AM Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen): Stand der denkmalpflegerischen Bewertung des ehemaligen Güterbahnhofs.
 


Begründung

 

1. Warum wurde bisher nur der Wasserturm unter Denkmalschutz gestellt?

 

Nach Aktenlage der Abt. Denkmalpflege sind in den zurückliegenden 14 Jahren insgesamt zehn Geude auf dem Gelände des Güterbahnhofs denkmalrechtlich geprüft worden.

 

Die Bewertung des Wasserturms erfolgte im Rahmen einer Anfrage oder Antragstellung Dritter um 2007 herum und wurde als Einzelobjekt von der Fachbehörde geprüft. Auf der Grundlage des damals gültigen Denkmalschutzgesetzes SH (DSchG S-H) wurde das Bauwerk als Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung in das Denkmalbuch der Hansestadt Lübeck eingetragen. Ferner erfolgten weitere Überprüfungen.

 

(12.07.2019 zu Az: 0867/2019)

Im Rahmen eines Abbruchantrages der Gebäude 22a (Expresshalle), 50, 51, 52 (Lokschuppen), 57 (Rangiergebäude) erfolgte eine Prüfung und denkmalpflegerische Stellungnahme im Juli 2019:

Nach eingehender Prüfung handelt es sich bei den o.g. Objekten um keine Einzeldenkmale. Die Gebäude sind in der Vergangenheit bereits so stark verändert bzw. ihre technischen Einbauten entfernt worden, dass der Zeugniswert und eine besondere Bedeutung im Sinne des DSchG S-H in der Neufassung vom 30.01.2015 nicht mehr gegeben sind. Die zum Abbruch beantragten Gebäude sind Bestandteil der laufenden Prüfung der Gesamtanlage „terbahnhof“ im Rahmen des entsprechenden B-Plan-Verfahrens.“

 

(04.09.2019 zu Az: 1999/2019):

Abbruch Gebäude 22c - kein Denkmal, Abbruch wird zur Kenntnis genommen

 

(04.09.2019 zu Az: 1999/2019):

Abbruch Gebäude 24   - Nach eingehender Prüfung handelt es sich bei dem o.g. Objekt um kein Einzeldenkmal. Das Gebäude ist in der Vergangenheit bereits so stark verändert worden, dass der Zeugniswert und eine besondere Bedeutung im Sinne des DSchG S-H in der Neufassung vom 30.01.2015 nicht mehr gegeben ist.

 

(27.06.2019) 

Leu-Schuppen  - Keine Ausweisung, da teils verändert und insgesamt so stark geschädigt, dass mit einer Sanierung ein sehr hoher Verlust an historischer Substanz einhergeht.

 

(02.07.2020)

Heizkraftwerk  - Nach fachlicher Prüfung keine Ausweisung.

 

 

2. Warum hat der Bereich Denkmalpflege bisher keine Überprüfung zum aktuellen

Denkmalwert der baulichen Anlagen des ehem. Güterbahnhofs als Mehrheit baulicher

Anlagen vorgenommen?

 

Die Fachbehörde hat nach Aktenlage (s.o.) bereits mehrmals den Bestand des betr. Geländes besichtigt und zu keinem Zeitpunkt eine Ausweitung des Denkmalbestandes einzelner Gebäude festgestellt. Eine Fortführung der in 2019 erstmals erörterten und begonnen Überprüfung auf das Kriterium „Mehrheit baulicher Anlagen“ ist fachlich daher nicht weiter begründbar.

 

 

3. Wann kann mit dieser Überprüfung gerechnet werden?

 

Auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse der Abt. Denkmalpflege ist nicht vorgesehen, den Bestand erneut zu prüfen.

 

 

4. Warum hat der Bereich Denkmalpflege bisher keine schriftliche Stellungnahme zum

Bebauungsplanentwurf Güterbahnhof abgegeben und zu schutzwürdigen Elementen

Forderungen gestellt?

 

Aus den o.g. Erläuterungen ist eine Stellungnahme fachlich und rechtlich nicht zu legitimieren.


 


Anlagen

keine