Vorlage - VO/2021/10304  

Betreff: Haushaltsplan der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2022
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.041.7 - Lübecker Museen Bearbeiter/-in: Welitschko, Dimitri
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
07.09.2021 
54. Sitzung des Hauptausschusses - Haushaltsberatung unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.09.2021 
Haushaltssitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorbericht zum Haushaltsplan 2022 Kulturstiftung HL
Ergebnisplan 2022 (in EUR) 251002 Kulturstiftung HL
Finanzplan 2022 (in EUR) 251002 Kulturstiftung HL

Beschlussvorschlag

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:

 

 

Im Ergebnisplan mit

 

 

  • einem Gesamtbetrag der Erträge von

2.788.500

  • einem Gesamtbetrag der Aufwendungen von

2.788.500

einem Jahresüberschuss/ Fehlbetrag von

0

 

im Finanzplan mit

 

 

  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

 

2.663.600

  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

 

2.628.400

  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

 

aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit

500

  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

 

aus Investitions- und Finanztätigkeit

  9.900

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: 1.201 Haushalt und Steuerung zur Zustimmung

Ergebnis: Zugestimmt

                                                                                                    

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen  Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:  Nein

Begründung: Nicht betroffen

  

Die Maßnahme ist:  neu

freiwillig

vorgeschrieben durch: § 98 Abs. 2 GO

                                                                                                      

Finanzielle Auswirkungen:  Nein 

Ja (Anlage 2 und 3)

 


Begründung

Die Kulturstiftung Hansestadt Lübeck wird durch den Fachbereich Kultur und Bildung der Hansestadt Lübeck verwaltet. Rechtsgrundlagen sind das Landesverwaltungsgesetz i. d. F. vom 30.01.1992 (GVOBl. Nr 4, S. 63), das Stiftungsgesetz vom 13.07.1972 (GVOBl. S. 123) und die Stiftungssatzung.

Seit dem Haushaltsjahr 1974 ist anstelle der Haushaltssatzung der Beschluss der Gemeindevertretung über einen Haushaltsplan der Stiftungen erforderlich. Die Kulturstiftung Hansestadt Lübeck legt den Haushaltsplan 2022 aus diesem Grunde als Vorlage vor.

 

 

Die wesentlichen Leistungen, Ziele, Kennzahlen und Strukturdaten der Kulturstiftung sind Bestandteil der Produkthaushaltsseite der Lübecker Museen (Bereich 4.041, Produkt 251001) im städtischen Haushalt. Dort ist auch der städtische Zuschuss an die Kulturstiftung geordnet und ausgewiesen. Im Übrigen wird auf die allgemeinen Erläuterungen zu den Haushaltsplänen der Stiftungen im Vorbericht zum Haushaltsplan der Hansestadt Lübeck 2021, Band I, verwiesen.

 


Anlagen

   Vorbericht zum Haushaltsplan 2022 Kulturstiftung HL

   Ergebnisplan 2022 (in EUR) 251002 Kulturstiftung HL

   Finanzplan 2022 (in EUR) 251002 Kulturstiftung HL

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Vorbericht zum Haushaltsplan 2022 Kulturstiftung HL (579 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Ergebnisplan 2022 (in EUR) 251002 Kulturstiftung HL (55 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Finanzplan 2022 (in EUR) 251002 Kulturstiftung HL (77 KB)