Vorlage - VO/2021/09989-01  

Betreff: Verbesserung der 30-Zone in der Straße am Schellbruch durch zusätzliche Kenntlichmachung mit beidseitig an der Fahrbahn installierten Verkehrszeichen in beide Richtung sowie Erneuerung der Piktogramme
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna HagenBezüglich:
VO/2021/09989
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Krause, Andreas
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
16.08.2021 
55. Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


 

Antrag des AM Dr. Flasbarth in der Bauausschusssitzung am 17.05.2021:

 

Herr Dr. Flasbarth beantragt, dass die Verwaltung aufgefordert werde, geeignetere Mnahmen vorzuschlagen, um zu gewährleisten, dass das Tempolimit von 30 km/h eingehalten werde.

 


 


Begründung


 

Im Bericht zu VO/2021/09383 sind von der Verwaltung bereits die vorgesehenen Maßnahmen zur Reduzierung des bemängelten Geschwindigkeitsniveaus dargestellt worden.

 

Darüber hinaus gibt es grundsätzlich noch eine Reihe weiterer Möglichkeiten, eine Reduzierung von Geschwindigkeiten von Kfz zu bewirken. Diese werden z.B. nach Feststellung von immer wieder auftretenden gravierenden Geschwindigkeitsübertretungen geprüft.

Zu unterscheiden sind hierbei Maßnahmen durch

 

-          Beschilderungen,

-          Markierungen oder

-          baulicher Art

-          bzw. die Kombination davon, sowie die

-          Überwachung.

 

Für die Straße „Am Schellbruch“ ist die Notwendigkeit der Einführung, bzw. Umsetzung der dargestellten Maßnahmen, vom Arbeitskreis für Verkehrsfragen geprüft worden.

 

Beschilderungen:

Tempo-30-Zonen werden durch die Zoneneingangs- und -Ausgangszeichen gekennzeichnet. Weitere Verkehrszeichen, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit vorgeben, sind nach der StVO und der zugehörigen Verwaltungsvorschrift nicht möglich.

Die vorhandene Beschilderung der Tempo-30-Zone entspricht den Vorgaben der StVO. Weitere, die zulässige Höchstgeschwindigkeit betreffende, Verkehrszeichen sind nicht möglich.

Es besteht die Möglichkeit, auf privatem Grund Hinweisschilder aufzustellen. Diese dürfen allerdings nicht den Charakter einer Beschilderung nach StVO haben.

 

 

Markierungen:

Bei größeren Tempo-30-Zonen ist nach der StVO und der zugehörigen Verwaltungsvorschrift das Aufbringen von entsprechenden Piktogrammen möglich.

In dem angesprochenen Straßenzug der Tempo-30-Zone sind bereits acht entsprechende Piktogramme aufgebracht. Weitere werden nicht für erforderlich gehalten.

Es sind drüber hinaus Markierungen denkbar, die ein wechselseitiges Parken vorsehen. Diese Maßnahme kann nur erfolgreich sein, wenn diese Parkstände von parkenden Kfz belegt werden. Da der Parkdruck insgesamt nicht sehr hoch ist und nur einseitig ein Gehweg vorhanden ist, ist nicht zu erwarten, dass sich eine entsprechend wirkungsvolle Parkordnung einstellen würde. Auch sind die gegenseitigen Abstände relativ groß zu bemessen, da regelmäßig Linienbusse verkehren. Eine wirksame Geschwindigkeitsreduzierung kann damit nicht erzielt werden.

 

 

Bauliche Maßnahmen:

Hier können Fahrbahnverengungen oder Schwellen, bzw. Aufpflasterungen in Frage kommen.

Der Straßenzug wird über eine weite Strecke regelmäßig von Linienbussen des Stadtverkehrs befahren. Für diese ist die Vorfahrt eingeräumt und die sonst in Tempo-30-Zonen vorgeschriebene „recht-vor-links-Regelung“ ausgesetzt. Aufpflasterungen werden jedoch üblicherweise vorgesehen, wenn gleichberechtigte Verkehre aufeinandertreffen.

Schwellen oder Pyramidenstümpfe zur Reduzierung des Geschwindigkeitsniveaus sind in vielen Städten innerhalb von Verkehrsberuhigten Bereichen anzutreffen. In Temo-30-Zonen sind die vorzusehenden Rampen so flach auszuführen, dass der gewünschte Effekt beim Befahren mit Pkw ausbleibt. Darüber hinaus müssen sie, wenn sie nachhaltig Wirkung zeigen sollen, in dichter Folge vorgesehen werden, und die Belastung durch Lärm und Erschütterungen der im Umfeld Wohnenden kann beträchtlich sein.

 

 

Überwachung:

Regelmäßige Kontrollen bewirken eine Senkung des Geschwindigkeitsniveaus, da es erfahrungsgemäß oftmals überwiegend die dort Wohnenden sind, die zu schnell unterwegs sind, wenn der Durchgangsverkehrsanteil nicht allzu hoch ist.

Es ist dabei verabredet worden, dass Geschwindigkeitsüberwachungen weiter durchgeführt werden und hierzu eine Aufstellung des Überwachungsfahrzeuges auch auf privaten Grundstücken ermöglicht werden sollte.

Die bisherigen Ergebnisse der Überwachungen haben kein über das normale Maß in Tempo-30-Zonen hinausgehendes Geschwindigkeitsniveau ergeben.

 

 

Fazit:

In seiner Bewertung der Situation hat der Arbeitskreis für Verkehrsfragen die Einschätzung vertreten, dass weitere Maßnahmen nicht für notwendig gehalten werden, da weder die Unfallsituation auffallend ist, noch erhebliche Übertretungen der Geschwindigkeit festgestellt worden sind.

Der Straßenzug ist in die Liste für das zeitlich begrenzte Aufstellen eines Geschwindigkeitsmess- und -anzeigegerätes aufgenommen worden.

 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2021/09989   Verbesserung der 30-Zone in der Straße Am Schellbruch durch zusätzliche Kenntlichmachung mit beidseitig an der Fahrbahn installierten Verkehrszeichen in beide Richtungen sowie Erneuerung der Piktogramme   5.660 - Stadtgrün und Verkehr   Bericht öffentlich
VO/2021/09989-01   Verbesserung der 30-Zone in der Straße am Schellbruch durch zusätzliche Kenntlichmachung mit beidseitig an der Fahrbahn installierten Verkehrszeichen in beide Richtung sowie Erneuerung der Piktogramme   5.660 - Stadtgrün und Verkehr   Bericht öffentlich