Vorlage - VO/2021/10219  

Betreff: FREIE WÄHLER & GAL - Keine Schaffung von Tatsachen i. S. freigemessener Bauschutt aus AKW
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
17.06.2021 
25. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen   
Werkausschuss EBL zur Entscheidung
12.08.2021 
Sitzung des 28. Werkausschusses EBL zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird aufgefordert, mit der schleswig-holsteinischen Landesregierung zu vereinbaren, dass kein freigemessener Bauschutt aus AKWs auf der Deponie Niemark abgelagert wird, bevor der Streit um die Zuweisung gütlich beendet oder bevor in einem eventuellen Rechtsstreit ein abschließendes Urteil gefällt ist.
 


Begründung

Das AKW Brunsbüttel wurde in den 1970er Jahren erbaut und im Juni 1976 erstmals angefahren. Zu der Zeit ging man bei deutschen AKWs von einer Laufzeit von ca. 25 Jahren aus. Das AKW Brunsbüttel wurde im Juli 2007 heruntergefahren und nicht wieder angefahren.

Der Betreiber - die Kernkraft Brunsbüttel GmbH & Co. OHG - und der Kreis Dithmarschen wissen seit 50 Jahren, dass der Rückbau und die Entsorgung des Bauschutts auf sie zukommen werden. Der Betreiber und der Kreis haben in diesen 50 Jahren keine Möglichkeit geschaffen, den freigemessenen Bauschutt des AKW zu entsorgen. Ob diese Untätigkeit des Betreibers und des Kreises  heute eine Zwangszuweisung des freigemessenen Bauschutts mit der rechtlichen Möglichkeit des sofortigen Vollzugs an die Deponie Niemark und andere schleswig-hosteinische Deponien durch die Landesregierung rechtfertigt erscheint unverhältnismäßig!

Es ist von der Landesregierung daher zu verlangen, keine Tatsachen zu schaffen, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können, bevor der Streit beigelegt oder rechtskräftig entschieden ist.
 


Anlagen