Vorlage - VO/2021/10051  

Betreff: Anfrage des AM Michelle Akyurt (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Bindungsfristen für Sozialwohnungen - preiswerter Wohnraum
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
04.05.2021 
48. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft hat auf Antrag der Fraktionen SPD, CDU und des fraktionslosen Bürgerschaftsmitglieds Möller am 28. März 2019 u.a. beschlossen:

 

"Der Bürgermeister wird beauftragt, sich auf Landesebene dafür einzusetzen, dass die Bindungsfristen für Sozialwohnungen verlängert werden können. Darüber hinaus wird der Bürgermeister beauftragt zu prüfen, ob und wie in der Hansestadt Lübeck auf geplanten bzw. bereits genutzten Immobilien (z. B. Gebäude des Einzelhandels, Bürogebäude, Werkstätten) mit verhältnismäßig geringem Planungs- und Bearbeitungsaufwand und angemessenen Kosten zusätzlicher preisgünstiger Wohnraum geschaffen werden kann. Erfahrungen mit entsprechenden Vorhaben in anderen Städten sind hierbei zu berücksichtigen. Dazu sollen auch Gespräche mit den Eigentümern entsprechender Immobilien gesucht werden, um gemeinsam Möglichkeiten für tragfähige Lösungen zu finden."

 

Hierzu frage ich den Bürgermeister:

1. Welchen Umsetzungsstand hat das Konzept zur preiswerten Schaffung von Wohnraum?

2. Welchen Umsetzungsstand hat der Einsatz, Bindungsfristen für Sozialwohnungen zu verngern?

3. Ist es rechtlich möglich, für Sozialwohnungen, deren Bindungsfrist demnächst ausläuft oder kürzlich ausgelaufen ist, durch vertragliche Regelung im Verhältnis Wohnungseigentümer / Stadt eine Verlängerung der Sozialbindung gegenüber der gesetzlichen Regelung zu schaffen? Wenn ja: Wie könnte eine solche vertragliche Regelung geschaffen werden? Bestehen hierfür in anderen Kommunen Vorbilder?


 


Begründung


 

 

 


Anlagen