Vorlage - VO/2021/09930  

Betreff: Vergabe der Beschaffung und Einrichtung von Endgeräten aus dem "Landesprogramm Digitale Schule SH - Leihgeräte für bedürftige Schülerinnen und Schüler" an die TraveKom
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Stahl, Tobias
Beratungsfolge:
Senat
Hauptausschuss
23.03.2021 
46. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Förderrichtlinie Landesprogramm Digitale Schule SH - Leihgeräte für bedürftige Schülerinnen und Schüler
Finanzielle Auswirkungen investiv
Finanzielle Auswirkungen konsumtiv

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Beschaffung, Einrichtung und Auslieferung von Endgeräten (iPads (Tablets) und Windows-Endgeräte) im Rahmen des Landesprogramm Digitale Schule SH - Leihgeräte für bedürftige Schülerinnen und Schüler in Form eines Inhousegeschäfts an die TraveKom Telekommunikationsgesellschaft mbH zu vergeben.
 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.000.3 Digitalisierung, Organisation und Strategie

Kenntnisnahme

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

1.300 Recht

Es bestehen keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

X

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein- Begründung:

Die pädagogische Nutzung der ITAusstattung wird im Rahmen eines Medienkonzeptes in den jeweiligen Schulkonferenzen beschlossen. Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist dort gegeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

§ 48 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 SchulG

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 2)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

Ausgangslage

Gemäß der Richtlinie zur Vergabe der aus den Corona-Nothilfen bereitgestellten Mittel für den Erwerb von digitalen Endgeräten zur Nutzung für Schüler:innen vom 22.03.2021 erhält die Hansestadt Lübeck 971.866,26 Euror allgemeinbildende Schulen und 525.985,22 Euror berufsbildende Schulen aus dem Förderprogramm, die bis zum 31.11.2021 zu verausgaben sind. Es handelt sich bei den Fördermitteln um eine Vollfinanzierung. Eine Belastung des städtischen Haushalts findet wenn dann nur vorübergehend bis zum Abruf der Fördermittel statt und die haushalterische Ordnung ist durch eine Sollübertragung hergestellt.

 

Bei den Schulen besteht weiterhin ein Bedarf an Endgeräten. Der Schul- und Sportausschuss wurde zuletzt am 18.03.2021 über das Landesprogramm und die geplanten verfügbaren Mittel sowie die erneute Einbindung der TraveKom in den Beschaffungsprozess informiert.

 

Die Mittel des Landesprogrammesnnen, wie beim vorangegangenen Förderprogramm,r Ausgaben für Anschaffungen von schulgebundenen mobilen Endgeräten genutzt werden, einschließlich deren Inbetriebnahme und des für den Einsatz erforderlichen Zubehörs. Es muss zudem sichergestellt werden, dass die Geräte in die vorhandene oder geplante Infrastruktur integriert werden können.

Um die Endgeräte in die sich im Rahmen des DigitalPakts im Aufbau befindende lernförderlich IT-Infrastruktur integrieren zu können, sollen iPads und mobile Windows Endgeräte beschafft werden, was zudem zu den Medienkonzepten fast aller Schulen passt.

.

Das grundsätzliche Vorliegen der Voraussetzungen des § 108 Abs. 1 GWB für eine ausschreibungsfreie Vergabe an die TraveKom wurde bereits bei der Durchführung der Beschaffung der Endgeräte aus dem Sofortausstattungsprogramm durch den Bereich Recht geprüft und durch die TraveKom bestätigt. Eine Ausschreibung ist daher nicht erforderlich. Eine Ausschreibung für die Geräte selbst, wird durch die Travekom durchgeführt.

 

 

Rechtsgrundlage

Gem. § 48 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (SchulG) hat der Schulträger den Sachbedarf des Schulbetriebs sowie die Kosten von Lehr- und Unterrichtmitteln (§ 48 Abs. 2 Nr. 5, vgl. PdK SH G-1, SchulG § 48 3. 3.2) zu tragen. Grundsätzlich fallen damit die Ausstattung der Schulen mit Informationstechnik und deren Unterhaltung (Wartung und Administration) in den Bereich des Sachaufwandsträgers. Die Ausstattung der Schulen unterliegt dabei jedoch der Leistungsfähigkeit des Schulträgers.

Umsetzungsvorschlag

Aufgrund der kurzen Laufzeit des Förderprogramms sowie aus Gründen der sparsamen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Erreichung des Zuwendungszwecks soll die Vergabe der Beschaffung der Endgeräte, wie beim vorangegangenen Sofortausstattungsprogramm (VO/2020/09099), im Rahmen eines Servicepaketes Schul-IT, welches die Konfiguration, betriebsbereite Bereitstellung und Auslieferung der Geräte an die Schulen beinhaltet, an die TraveKom im Rahmen eines Inhousegeschäfts erfolgen.

r die Gesamtkosten der Beschaffung, Einrichtung und Auslieferung der Geräte werden die Fördermittel des Landesprogrammes in Höhe von insgesamt 1.497.851,48 Euro eingesetzt.

Es fallen für die Fernwartung der Geräte voraussichtlich jährliche Lizenzkosten in Höhe von ca. 30.000,00 Euro brutto an, die durch den Schulträger zu tragen sind (Anlage 2).

Die genaue Anzahl der Endgeräte wird im Rahmen der durch die Travekom durchzuführenden Ausschreibung ermittelt. Auf Basis der aktuellen Marktpreise und des vorangegangenen Projektes wird von ca. 1550 iPads und ca. 1200 Windows Laptops ausgegangen.

 

Die Beschaffung und Einrichtung von Endgeräten aus dem Landesprogramm Digitale Schule SH - Leihgeräte für bedürftige Schülerinnen und Schüler" an die TraveKom steht im Einklang mit dem Rahmenkonzept der Hansestadt Lübeck zur Digitalen Strategie (VO/2020/08509).


Anlagen

1.: Förderrichtlinie
2.: Finanzielle Auswirkungen investiv
3.: Finanzielle Auswirkungen konsumtiv
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Förderrichtlinie Landesprogramm Digitale Schule SH - Leihgeräte für bedürftige Schülerinnen und Schüler (34 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Finanzielle Auswirkungen investiv (80 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Finanzielle Auswirkungen konsumtiv (61 KB)