Vorlage - VO/2021/09675-01  

Betreff: Trauungen live im Internet übertragen
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger HinsenBezüglich:
VO/2021/09675
Federführend:3.340 - Standesamt Bearbeiter/-in: Teege, Regina
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Kenntnisnahme
11.05.2021 
18. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
18.05.2021 
49. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Beschluss des Hauptausschusses vom 9.2.2021 (VO/2021/09675)
 


Begründung

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung vom 9.2.2021 (VO/2021/09675) auf Antrag des AM Thomas Rathke (FDP) folgenden Beschluss gefasst:

 

Es wird die Möglichkeit geschaffen, die Trauungen in den Trauzimmern live im Internet zu übertragen. Brautleute sollen dann künftig bei der Anmeldung angeben können, ob sie diesen kostenlosen Service in Anspruch nehmen möchten. Darüber hinaus soll geprüft werden, welche weiteren Trauzimmer mit diesem zusätzlichen Service ausgestattet werden.“

 

Herr Bürgermeister Lindenau hatte noch vor Beschlussfassung  darauf hingewiesen, dass im Falle einer positiven Beschlussfassung zunächst eine Befragung der Standesbeamtinnen und Standesbeamten erforderlich sei. Diese seien nicht zur Zustimmung der Übertragung ihrer Person in Bild und Ton verpflichtet. Sofern sie einer Übertragung widersprächen, sei die Umsetzung des Antrages nicht möglich.

 

Der Prüfauftrag wurde vom Fachbereich 3 Standesamt in Abstimmung mit dem Bereich Recht, der Datenschutzbeauftragten, dem Personalrat des Fachbereichs 3 und den Standesbeamtinnen und Standesbeamten bearbeitet. 

 

Eine Eheschließung ist ein hoheitlicher Akt, der sehr stark durch gesetzliche Vorgaben reglementiert ist und zwingend die Vornahme der Handlung durch eine Standesbeamtin oder einen Standesbeamten vorsieht.

 

Nach § 14 Abs. 2 des Personenstandsgesetzes (PStG) soll die Eheschließung in einer Form vorgenommen werden, die dem Standesbeamten oder der Standesbeamtin eine ordnungsgemäße Wahrnehmung der Amtshandlung ermöglicht. Hierzu gehört auch, dass sie oder er sich hinreichend auf die Eheschließungszeremonie konzentrieren kann und nicht durch

Filmaufnahmen abgelenkt wird oder aus Sorge, wegen etwaiger Versprecher dauerhaft im Internet zur Schau gestellt zu werden, das Wesen der öffentlichen Beurkundung vernachlässigt.

 

Ob die Standesbeamtin oder der Standesbeamte sich durch Ton-, Bild- oder Filmaufnahmen oder eine Übertragung in das Internet an der ordnungsgemäßen Vornahme der Eheschließung beeinträchtigt sieht, ist eine Frage, die jede und jeder Beurkundende für sich selbst entscheidet.

 

Sie oder er kann sich hier auf das durch Artikel 1 i. V. m. Artikel 2 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG)  geschützte Persönlichkeitsrecht berufen. Außerdem ist das Recht am eigenen Bild nach § 22 des Kunsturhebergesetzes (KunstUrhG) zu beachten. Dieses greift sowohl bei Fotos als auch bei filmischen Aufnahmen, so dass Grundvoraussetzung für die Übertragung per Livestream die Einwilligung aller abgebildeten Personen ist.

 

Die betroffenen Beschäftigten stimmen der gewünschten Übertragung nicht zu. Auch der zuständige Personalrat hat in seinem Schreiben vom 9.3.2021 an die Fraktionen bereits seine ablehnende Haltung zum Ausdruck gebracht.

 

Im Übrigen werden freiwillige Einwilligungserklärungen in einem Beschäftigtenverhältnis i.d.R. von der Rechtsprechung nicht anerkannt, weil hier immer ein Abhängigkeitsverhältnis anzunehmen ist und die Beschäftigten in ihrer Meinungsäerung nicht wirklich frei sind.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass eine Übertragung von Eheschließungen per Livestream aufgrund der Nichtzustimmung der eheschließenden Standesbeamtinnen und Standesbeamten rechtlich nicht zulässig ist.

 

In den Städten nster und Düsseldorf erfolgt eine Übertragung von getakteten Einzelbildern (alle 2 Minuten) aus dem Trauzimmer, ohne Ton, ohne Aufzeichnung, ohne Abbildung der Standesbeamten und nur dann, wenn von allen Gästen schriftliche Einverständniserklärungen vorliegen. Lediglich 10 Prozent aller Eheschließungen in Münster werden tatsächlich auf diese Weise übertragen. Die Nutzerquote insseldorf konnte nicht ermittelt werden.

 


 


Anlagen

keine
 

Stammbaum:
VO/2021/09675   Antrag des AM Thomas Rathcke (FDP): Trauungen live im Internet übertragen   Geschäftsstelle der FDP Fraktion   Antrag eines Ausschussmitgliedes
VO/2021/09675-01   Trauungen live im Internet übertragen   3.340 - Standesamt   Bericht öffentlich