Vorlage - VO/2021/09868  

Betreff: Haushaltsverfahren 2022
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.101 - Bürgermeisterkanzlei Bearbeiter/-in: Manke, Thomas
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
23.03.2021 
46. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Ist-Ergebnisse 2016-2019, Prognose 2022_
Anlage 2 - Zeitplan Haushalt 2022

Beschlussvorschlag

Beginn der Planungen für den Haushalt 2022


 


Begründung

In den Vorjahren war der Planansatz, dass die Konsolidierungshilfe gem. §16 Finanzausgleichsgesetz (FAG) des Landes Schleswig-Holstein die geplante Unterdeckung im Haushalt ausgleicht. Die Konsolidierungshilfe darf bei Haushaltsplanung nicht einberechnet werden. Da im Jahr 2023 der jetzige Konsolidierungsvertrag ausläuft und bisher davon ausgegangen werden muss, dass keine Konsolidierungshilfe mehr gewährt wird, muss sich die Hansestadt Lübeck rechtzeitig darauf einstellen, aus eigener Kraft einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen, um nicht neue Verbindlichkeiten zu erzeugen. Klares Ziel für den Haushalt 2022 ist, bereits im Plan ein ausgeglichenes Ergebnis zu erreichen. Durch die dann im Jahr 2022 erneut gewährte Konsolidierungshilfe soll in der IST-Abrechnung ein Überschuss erzielt werden, der zur Rückführung fälliger Kassenkredite genutzt wird. Aufgrund bisher starker Abweichung zwischen PLAN- und IST-Werten, wird auch die Haushaltsplanung neu ausgerichtet mit dem Ziel, PLAN- und IST-Werte genauer abzubilden.

Um diese Ziele auch zu erreichen, sind folgende Leitplanken für die Planungen der Verwaltung vorgesehen:

 

  • Der in 2019 begonnene Umsteuerungsprozess hin zu einer strikten Ausrichtung der Planungen an den Ist-Ergebnissen der Vorjahre wird konsequent fortgesetzt. Hier gilt es, die begonnene Umlenkung weiter zu verfestigen und zum Maßstab aller Planungsaktivitäten zu machen.

 

Die Ist-Ergebnisse weichen seit 2016 zum Teil deutlich von den jeweiligen Planungen ab und schließen mit signifikanten Überschüssen ab. In der Anlage 1 werden diese noch einmal im Einzelnen in einer zusammenfassenden Übersicht dargestellt. In den Jahren 2016-2018 weichen die erzielten Ist-Überschüsse mit 98 Mio., 118 Mio. und 133 Mio. noch erheblich von den Ursprungsplanungen ab, während 2019 mit einem Ist-Überschuss von 57 Mio. die eingeleitete Umsteuerung bereits spürbar zu erkennen ist.

Die genauen Zahlen - auch noch etwas differenzierter aufgeschlüsselt - können der Übersicht gemäß Anl. 1 entnommen werden.

Zum abgelaufenen Jahr 2020 sind die Planzahlen nachrichtlich in der Tabelle ausgewiesen, die Rechnungsergebnisse liegen dazu noch nicht vor. Absehbar ist jetzt aber bereits, dass auch 2020 mit einem Überschuss wiederum im Mio.- Bereich -trotz Corona-Pandemie- zu rechnen ist. Was zeigt, dass der Umsteuerungsprozess hin zu einer strikten Ist-Ausrichtung der Planungen noch nicht abgeschlossen ist.

Als ein weiterer konkreter Schritt im Rahmen der Umsteuerung werden die Vorgaben/Eckwerte zukünftig – beginnend mit dem Haushalt 2022 – konsequent nur an den Ist-Zahlen ausgerichtet, der bislang praktizierte Planbezug entfällt.

 

  • Es wird im Zuge des Haushaltes 2022 keinen weiteren Personalaufbau geben.

 

Nachdem es in den letzten 3 Haushalten notwendigerweise insbesondere vor dem Hintergrund der Jahre mit Stillstand und Abbau jeweils einen Personalaufwuchs im 3- stelligen Bereich gegeben hat, gibt es für 2022 die klare Maßgabe, die Aufgabenerfüllung im Rahmen der vorhandenen Personalausstattung sicherzustellen.

Allenfalls aufgrund von gesetzlichen Änderungen oder zur Gefahrenabwehr sind in Ausnahmefällen Stellenausweitungen möglich. Im Vordergrund stehen aber auch hier zunächst alle möglichen internen Ansätze zu Lösungen im Bestand.

 

  • Tarif- und Besoldungssteigerungen und weitere mögliche Preis- und Kostensteigerungen sind durch geeignete Deckungsmaßnahmen und Budgetverbesserungen in den Fachbereichen aufzufangen. Das strikte Ausrichten der Planungen am Kassenwirksamkeitsprinzip unter Zugrundelegung der Ist- Entwicklungen der Vorjahre soll auch hier maßgeblich sein.

 

  • Erträge sind konsequent auszuschöpfen und realistisch zu planen ausgerichtet an den Ertragsentwicklungen der Vorjahre.

 

  • Auch für 2022 wird ein Haushaltsbegleitbeschluss zu haushaltsentlastenden Aktivitäten und Anstrengungen vorgelegt. Maßnahmen hieraus kommen dem Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes zugute und verbessern gleichermaßen auch strukturell die Finanzlage der Stadt. Insbesondere werden dabei die vielfältigen Entwicklungen und Aktivitäten im Zuge der weiteren Digitalisierung der Verwaltung und der grundlegenden Neuausrichtung der Prozesse weiterhin im Blick sein.

 

  • Eine Übernahme neuer bzw. die Ausweitung bestehender freiwilliger Aufgaben bleibt entsprechend dem Haushaltsbegleitbeschluss 2004 weiterhin generell ausgeschlossen. Hier sind dann auch im Besonderen die Rahmenbedingungen des Konsolidierungsfonds II zu beachten.

 

 

Zum Abschluss noch ein Ausblick auf den Ablauf des im März beginnenden Planungsverfahrens für den Haushalt 2022. Die finale Haushaltssitzung der Bürgerschaft ist wieder fest für die September-Sitzung vorgesehen. Damit verbunden ist erneut wie für die letzten Haushalte, dass nach Vorlage bei der Kommunalaufsicht und erteilter Genehmigung deutlich frühzeitiger 2022 in die Bewirtschaftung eingestiegen werden kann, bestenfalls mit Beginn des Jahres.

 

Der erste große Meilenstein wird mit dem jetzt im Hauptausschuss vorliegenden Bericht zum Start des Planungsverfahrens vollzogen. Die Plandateien für die Verwaltung sind zwischenzeitlich auch bereits geöffnet worden.

 

Kommuniziert und vorbesprochen mit dem Hauptausschuss und den Fraktionen ist auch bereits die Konzentration der Ausschussberatungen auf zwei Beratungen im September im Vorlauf zur Bürgerschaftssitzung am 30.9.2021. Die gemeinsamen Beratungen sind vorgesehen für die reguläre Sitzung des Hauptausschusses am 14.09.2021 - was den konsumtiven Teil des Haushaltes anbelangt - und für den investiven Teil in einer außerordentlichen Hauptausschusssitzung gemeinsam mit dem Bauausschuss am 01.09.2021.

 

Der Zeitplan zu Meilensteinen des Verfahrens ist diesem Bericht als Anlage 2 beigefügt.

 


Anlagen

Anlage 1 - Übersicht zu den Jahresabschlüssen 2016-2019, Prognose 2022
Anlage 2- Zeitplan

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Ist-Ergebnisse 2016-2019, Prognose 2022_ (24 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - Zeitplan Haushalt 2022 (37 KB)