Vorlage - VO/2021/09854  

Betreff: 1. Nachtragshaushaltsplan der Stiftung Lübecker Wohnstifte für das Haushaltsjahr 2021
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven SchindlerBezüglich:
VO/2020/09092
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Sinner, Katrin
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Vorberatung
14.06.2021 
24. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
15.06.2021 
51. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
17.06.2021 
25. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1. Nachtragshaushaltsplan der Stiftung Lübecker Wohnstifte für das Haushaltsjahr 2021

Beschlussvorschlag

 

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der 1. Nachtragshaushaltsplan für die Stiftung Lübecker Wohnstifte für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:

 

 

I.

 

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

 

 

 

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. des

1. Nachtrages

 

 

 

 

 

 

erhöht um

vermindert um

gegenüber

 bisher

EUR

nunmehr

festgesetzt auf

EUR

 

 

EUR

EUR

1.

im Ergebnisplan der

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Erträge

 

 

149.200

unverändert

 

Gesamtbetrag der Aufwendungen

2.341.200

 

352.500

2.693.700

 

Jahresüberschuss

 

 

            0

unverändert

 

Jahresfehlbetrag

2.341.200

 

203.300

2.544.500

2.

im Finanzplan der

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

 

 

149.100

 

unverändert

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

800.000

 

 

 

241.700

 

1.041.700

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

 

 

 

 

 

 

 

 

30.200

 

 

unverändert

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

 

 

204.900

 

 

 

 

 

16.600

 

 

221.500

 

 

 

 

 

II.

 

Es werden neu festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

von

bisher          0 EUR

 

auf     unverändert

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

von

bisher          0 EUR

 

auf     unverändert

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite

von

bisher          0 EUR

 

auf     unverändert


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

 

Belange von Kindern und Jugendlichen sind nicht betroffen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: 

 

 

§ 98 Abs. 2 GO

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja (siehe Beschlussvorschlag)

 

 

Nein

 

 

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 

 


Begründung

 

Im Zusammenhang mit der Neuausrichtung der städtischen SeniorInnenEinrichtungen wurde gemäßrgerschaftsbeschluss der Hansestadt Lübeck vom 26.11.2015 der Mietvertrag über das Alten- und Pflegeheim Schönböckener Straße 55 zum 30.06.2019 gekündigt.

Eine Weitervermietung an Dritte hätte eine neubaugleiche Sanierung bedingt, die jedoch die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stiftung deutlich überstiegen hätte.

Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung soll auf dem stiftungseigenen Grundstück Schönböckener Straße 55 in Kooperation mit der Grundstücks-Gesellschaft TRAVE mbH und der rgen Wessel Stiftung ein neues Wohnquartier entstehen.

Zuerst soll der Abriss des ehemaligen Gebäudekomplexes Alten- und Pflegeheim erfolgen.

Im Anschluss wird der Grundstücks-Gesellschaft TRAVE mbH und der Jürgen Wessel Stiftung das Grundstück Schönböckener Straße 55 in Form von zwei noch zu bildenden Erbbaurechten zur Verfügung gestellt. Die Grundstücks-Gesellschaft TRAVE mbH wird die als Mitinvestorin beteiligte Jürgen Wessel Stiftung baubetreuen und später die von ihr errichteten Wohnungen verwalten und vermieten.

Damit ist gewährleistet, dass die Stiftung Lübecker Wohnstifte kontinuierlich Erträge erzielt.

In Abstimmung mit der Stiftungsaufsicht des Landes SH ist eine Erweiterung des Stiftungszwecks beziehungsweise eine Umwandlung in eine Förderstiftung angedacht.

Ferner ist geplant, eine Bareinlage in das Stammkapital der Grundstücks-Gesellschaft TRAVE mbH zu erbringen, um die Geschäftsanteile der Stiftung Lübecker Wohnstifte und der Hansestadt Lübeck (7,5% zu 92,5%) nach Einlage der städtischen Grundstücke (Elbingstraße und Schönböckener Straße 55a) in das Stammkapital der Grundstücks-Gesellschaft TRAVE mbH unverändert zu lassen.

 

Die hierfür erforderlichen zusätzlichen Haushaltsmittel (Abrisskosten ca. 800.000 EUR und Bareinlage ca. 205.000 EUR) sind über einen Nachtrag haushaltsmäßig zu ordnen.

 

Der Ausgleich des Ergebnisplanes soll nach Beschlussfassung des Jahresergebnisses 2021 durch die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck über eine Entnahme aus den Rücklagen herbeigeführt werden.


 


Anlagen

1. Nachtragshaushaltsplan der Stiftung Lübecker Wohnstifte für das Haushaltsjahr 2021

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 1. Nachtragshaushaltsplan der Stiftung Lübecker Wohnstifte für das Haushaltsjahr 2021 (1180 KB)    
Stammbaum:
VO/2020/09092   Haushaltspläne der Stiftungen HGH-JJK-WS-KOD-LW-VT für das Haushaltsjahr 2021   2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2021/09854   1. Nachtragshaushaltsplan der Stiftung Lübecker Wohnstifte für das Haushaltsjahr 2021   2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften   Beschlussvorlage öffentlich