Vorlage - VO/2021/09847  

Betreff: Antwort auf die Anfrage AM Sascha Luetkens (DIE LINKE): Wohnungsbau in Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Zamory, Rasmus
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
19.04.2021 
49. Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

Anfrage AM Sascha Luetkens im Bauausschuss am 01.03.2021 (VO/2021/09768):

 

Am 30.04.2018, einem Tag vor seinem Amtsantritt, erklärte der neugewählte Bürgermeister Jan Lindenau in der Zeitung "taz": „5.000 Wohnungen müssen wir bis 2025 bauen, ein Drittel davon öffentlich gefördert.“

 

1. Wie viele Wohnungen wurden seit dem 1.5.2018 in Lübeck gebaut?

2. Wie viele Wohnungen davon wurden öffentlich gefördert?

3. Hält der Bürgermeister an seinem Versprechen vom 30.04.2018 fest?

4. Ist das Ziel zu schaffen?

5. Welche Pläne kann und muss die rgerschaft beschließen - damit das Ziel erreicht wird?


 


Begründung

 

Zu 1.:

Das Statistikamt Nord führt die Statistik über die Anzahl der fertiggestellten Wohneinheiten (WE) in Lübeck. Die Erfassung der fertiggestellten WE erfolgt einmal jährlich zum Stichtag 31.12. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen die Daten für die Jahre 2018 (416 WE) und 2019 (878 WE) vor. Im Regelfall aktualisiert das Statistikamt Nord die Daten der Baufertigstellungen im Herbst des darauffolgenden Jahres. 

 

Zu 2.:

In den Jahren 2018 (150 geförderte WE) und 2019 (34 geförderte WE) wurden insgesamt 184 geförderte WE errichtet. Es ist darauf hinzuweisen, dass die 30 %-Quote für den geförderten Wohnungsbau in diesen Zeitraum noch nicht greifen konnte. Die 30 %-Quote kann ausschließlich bei Bebauungsplanverfahren zur Anwendung kommen, die zum Zeitpunkt des Bürgerschaftsbeschlusses im Januar 2016 noch nicht eingeleitet wurden oder für die noch kein verfestigter Planungstand vorlag.

 

Zu 3.:

Es befinden sich aktuell 20 Bebauungspläne im Verfahren, um Planungsrecht für rd. 4.500 WE bis in das Jahr 2023 zu schaffen. Zudem besteht bereits Planungsrecht im Geltungsbereich von rechtswirksamen Bebauungsplänen (bspw. B-Plan 22.04.00 - Buntekuh / Pinassenweg oder B-Plan 07.44.00 - Am Ährenfeld) oder im Innenbereich nach §34 BauGB (bspw. Rehsprung/ Farnstieg 1. BA oder Elbingstraße), um rd. 1.600 zusätzliche Wohneinheiten zu errichten. Diese Vorhaben befinden sich teilweise in der Umsetzung, sind jedoch noch nicht in die Statistik der Baufertigstellungen eingeflossen. Zudem ist davon auszugehen, dass bis 2025 zusätzliche Innenentwicklungspotenziale nach §34 BauGB identifiziert und umgesetzt werden.

 

Die 30 %-Quote für den geförderten Wohnungsbau wird bei diesen Verfahren konsequent angewendet.

 

Zu 4.:

Die konkrete bauliche Umsetzung der Baugebiete ist abhängig von der Auslastung im privaten Baugewerbe. Die Hansestadt Lübeck hat somit keinen direkten Einfluss auf die bauliche Umsetzung und kann nur die baurechtlichen Rahmenbedingungen schaffen. Nach dem aktuellen Planungsstand ist das Ziel, diese Rahmenbedingungen zu schaffen, erreichbar.

 

Zu 5.:

Nach jetzigem Planungsstand ist das Ziel erreichbar, weswegen keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich sind.


 


Anlagen