Vorlage - VO/2021/09805  

Betreff: AM Pluschkell (SPD): AM Pluschkell (SPD): Mobilitätskonzept Travemünde
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Bearbeiter/-in: Otte, Christine
Beratungsfolge:
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
01.03.2021 
47. Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

Am 29.08.2019 hat die Lübecker Bürgerschaft das Mobilitätskonzept Travemünde (VO/20219/07291) mit Änderungen in der Fassung des Bauausschusses (Sitzung vom 19.08.2019, VO/2019/08053) beschlossen. Dieses vorausgeschickt, frage ich wie folgt:

  1. Wann wird der überarbeitete Maßnahmenkatalog für verkehrliche Maßnahmen im Stadtteil Travemünde vorgelegt (?), wobei folgende Vorgaben zu beachten sind:

a) Die Erschließung der Neuen Teutendorfer Siedlung (Ziffer 1.2 des Maßnahmenkatalogs) über die Straßen „Am Dreilingsberg“ ist räumlich großgiger und unter Einplanung von Radwegen oder Schutzstreifen vom Gneversdorfer Weg in die Neue Teutendorfer Siedlung anzulegen. Über den Maßnahmenkatalog hinaus ist zu berichten, warum eine Erschließung über eine neu anzulegende Zufahrtsstraße nördlich des bestehenden Gewerbegebietes „Am Dreilingsberg“ oder über eine Verlängerung des Howingsbrooks in westlicher Richtung über die B75 hinweg nicht in Betracht gezogen wurde.

b) Die Ampellösung Vogteistr./Gneversdorfer Weg (Ziffer 1.3) ist unverzüglich umzusetzen, nicht erst 2023.

c) Die Einmündung Gneversdorfer Weg/Torstr./Travemünder Landstr. (Ziffer 1.4) ist von drei auf zwei Fahrspuren (eine ortseinwärts, eine ortsauswärts) zu reduzieren. In jedem Fall muss mit Rücksicht auf die bevorstehenden Bauarbeiten am Baggersand und am Fischereihafen eine Lösung unverzüglich erfolgen, nicht erst ab 2025, um bestehende Gefahren insbesondere für Radfahrer während der anstehenden Bauphase zu minimieren.

d) Die Einführung von Anwohnerparkzonen (Ziffern 2.4 und 2.5) wird begrüßt, allerdings ist darzustellen, wo ausreichend Parkzonen für Strand- und Grünstrandbesucher eingerichtet werden sollen.

e) Die Führung des Radverkehrs auf dem Baggersand im Mischverkehr (Ziffer 2.6) begegnet angesichts der anstehenden Baustellenverkehre am Fischereihafen und am Baggersand gravierenden Sicherheitsbedenken und ist zu überprüfen.

f) Der vorgesehene Schutzstreifen / Radweg im Teutendorfer Weg (Ziffer 2.7) ist entlang der Straße nach Warnsdorf fortzuführen bis zum Anschluß an den Ostholsteiner Radweg in diese Richtung, jedoch nachrangig der Lösung der Radwegeproblematik im Gneversdorfer Weg.

g) Die vorgesehenen Schutzstreifen im Moorredder (Ziffer 2.8) und in der Außenallee (Ziffer 2.9) werden zurückgestellt zugunsten einer vordringlich umzusetzenden Lösung der Radwegeproblematik im Gneversdorfer Weg, wo der derzeit vorhandene ortseinwärts führende Schutzstreifen an mehreren Stellen gefährlich verengt und ausgesetzt wird. Diese Problematik ist umgehend aufzugreifen. Der vorgesehene Zeitrahmen bis 2025 ist inakzeptabel.

h) Der Fahrradweg an der Außenallee (Ziffer 2.9) ist entlang des Brügmanngartens zu Lasten desselben als vom Fußweg getrennter Radweg weiterzuführen. Ob hier ein Schutzstreifen auch auf der in Richtung Vorderreihe führenden Fahrtrichtung unbedingt erforderlich ist, wird zu einem späteren Zeitpunkt zu prüfen sein.

i) Die Parkpaletten am Lotsenberg (Ziffer 3.1) und am Godewind (Ziffer 3.2) werden umgehend errichtet, entsprechend dem Bürgerschaftsbeschluss zum Verkauf von Teilen des ehemaligen Parkplatzes Fahrenberg. Die Arbeiten am Parkplatz Leuchtenfeld werden umgesetzt nach Errichtung vorgenannter Parkpaletten.

j) Die bestehende verkehrsrechtliche Situation im Steenkamp bleibt erhalten. Es werden keine weiteren Halteverbote (Ziffer 2.4) zur Ermöglichung von Ausweichstellen eingerichtet. Die Umgestaltung des Ortseingangsbereiches am Steenkamp Ziffer (4.3) wird für nicht für notwendig gehalten. Der Radweg von Travemünde über Brodten nach Niendorf wird ausgebaut, wofür teilweise auch die alte Eisenbahntrasse genutzt werden kann. Ein Konzept hierfür ist zu entwickeln und dessen Einarbeitung in das Mobilitätskonzept zu veranlassen.

k) Eine Erlaubnis für Radfahrer, den Nordlandring und den Strandweg (Ziffer 2.11) auch entgegen der Fahrtrichtung befahren zu dürfen, wird aus Sicherheitsgründen abgelehnt. Im Falle des Nordlandringes ist deutlicher hinzuweisen auf den vorhandenen Weg durch den Park hinter der Dänemark-/Schwedenstraße zwischen Moorredder und Nordmeerstraße.

l) Die Einmündung der Straße Kowitzberg in den Steenkamp ist auszuweiten.

m) In ganz Travemünde wird eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30km/h eingeführt - mit Ausnahme des Gneversdorfer Weges bis zu zur Bahntrasse, der Straßen Moorredder, Howingsbrook, Wedenberg/Pfingstbusch, Ivendorfer Landstraße, Teutendorfer Weg, Auf dem Baggersand und der Travemünder Landstraße.

n) Die Verwaltung wird aufgefordert im Rahmen des Mobilitätskonzeptes die Einrichtung eines Shuttlebus-Verkehrs in Travemünde zeitnah zu prüfen, um eine Umsetzung ab der Saison 2020 vornehmen zu können.

o) Die Schaffung einer neuen Straßenverbindung zwischen Gneversdorfer Weg und Teutendorfer Weg nördlich der Eisenbahngleise ist zu prüfen.

  1. Wie weit ist die Vorbereitung bzw. Durchführung nachstehend genannter Verkehrsversuche, mit denen der Bürgermeister beauftragt wurde?

a) kurzfristige Ausweisung einer verkehrsberuhigten Zone in der Vorderreihe. Zugleich sind in der Vorderreihe Schilder aufzustellen, die Radfahrer und Fußnger zu gegenseitiger Rücksichtnahme auffordern. Kfz.-Lieferverkehr soll im Sommer jeweils vormittags bis 11:00 Uhr zulässig bleiben. Im Winter wird die Einschränkung aufgehoben. Diese Regelung soll probeweise für 2 Jahre gelten. Danach soll die Wirkung dieser Regelung evaluiert werden.

b) Der vorgeschlagene Absenkpoller in der St-Lorenz-Straße wird nicht eingebaut. Die Verbindung für den Anliegerverkehr in die Kurgartenstraße muss bei der favorisierten Lösung der verkehrsberuhigten Zone für die Vorderreihe erhalten bleiben.

  1. Wie weit ist die Bearbeitung der nachstehend genannten Prüfaufträge?

a) vertiefende Untersuchungen zur Realisierung einer leistungsfähigen zweiten Haupterschließung Travemündes für den Kfz-Verkehr zu veranlassen. Der dafür vorgesehene Zeitplan wird auf drei Jahre gestrafft;

b) die Einbahnstraßenregelung in der Kaiserallee und die Möglichkeiten des Verkehrsabflusses von den dort nunmehr anstelle des vorher vorhandenen Fahrstreifens zugelassenen Stellplätzen darzustellen;

c) eine mögliche Trasse für einen künftig zu planenden Fahrradschnellweg von Travemünde bis zum Herrentunnel zu erarbeiten und vorzustellen.


 


Begründung


 

 

 


Anlagen