Vorlage - VO/2021/09790  

Betreff: Antwort zur Anfrage VO/2020/09587 von AM Ragnar Lüttke (DIE LINKE): Thema Istanbul-Konvention
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.101 - Bürgermeisterkanzlei Bearbeiter/-in: Mutz, Thomas
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
20.04.2021 
47. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Anfrage VO/2020/09587 AM Ragnar ttke (DIE LINKE): Thema Istanbul-Konvention
 


Begründung

Die Anfrage wurde den Fachbereichen zugeleitet und die Antworten zusammengeführt. Die Ergebnisse sind nachfolgend dargestellt.

 

  1. Wie viele und welche Mitarbeiter:innen der Verwaltung in welchen Fachbereichen
    wurden seit dem 1.02.2018 zum Thema Istanbul-Konvention fortgebildet?

 

Seit dem 01.02.2018 haben zwei Mitarbeiterinnen aus dem Fachbereich 1- Bürgermeister an mehreren Fortbildungen zu diesem Thema teilgenommen.


a. Gab es Mitarbeiter:innen die zur Istanbul-Konvention (IK) mehrfach fortgebildet wurden?

 

Ja, siehe oben.
 

b. Sind für das Jahr 2021 Fortbildungsmaßnahmen im Bereich der IK geplant?

 

In den Bereichen 3.820- Stadtwald und 4.510- Familienhilfen/Jugendamt) ist im Jahr 2021 jeweils eine Veranstaltung/Information zu den Inhalten der Istanbul-Konvention geplant.

 

 

  1. Welche Maßnahmen hat die Verwaltung seit dem 1.2.2018 ergriffen um die Istanbul-Konvention (IK) in Lübeck bekannt zu machen?
     

Die Inhalte der Istanbul-Konvention stehen im Fokus der Arbeit des KIK-Arbeitskreises (Kooperations- und Interventions-Konzept), in dem sich regelmäßig Vertreter:innen aus den Bereichen Polizei, Gericht, Jobcenter, Täterarbeit, Frauenhäuser, Frauennotruf, Gemeindediakonie und weiteren Einrichtungen/Institutionen zum Austausch und zur Verbesserung der Zusammenarbeit treffen. Seitens der Stadtverwaltung sind die Bereiche 1.160- Frauenbüro und 4.510- Familienhilfen/Jugendamt in dem KIK-Arbeitskreis vertreten. Themen des Arbeitskreises sind u.a. die Kooperation und Vernetzung der Einrichtungen zum Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt und die Betrachtung der Auswirkung von häuslicher Gewalt auf Kinder und Jugendliche.

 

  1. Wie viele und welche präventiven Maßnahmen nach Artikel 12 der IK hat die Hansestadt Lübeck umgesetzt?

 

Der Bereich 1.160- Frauenbüro weist darauf hin, dass im Zusammenhang anderer Handlungsschwerpunkte zur Gleichstellung von Frauen und Männern präventive Maßnahmen im Kontext der Umsetzung der Istanbul-Konvention und der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene eingebunden sind.


a. Wie viele finanzielle Mittel wurden dafür eingesetzt? (Bitte nach Jahren und Empfänger:innen aufschlüsseln!)

 

./.


 


Anlagen