Vorlage - VO/2021/09774  

Betreff: Jahresvertrag Garten- und Landschaftsbauarbeiten Bereich Stadtgrün und Verkehr
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Wallendzik, Dierk
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
03.05.2021 
50. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
04.05.2021 
48. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag

 

Mit der Ausschreibung und der Beauftragung des Jahresvertrags für Garten- und Landschaftsbauarbeiten soll begonnen werden.


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist nicht notwendig, weil deren Belange durch diese Maßnahme nicht berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

Pflicht zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit, Naturschutzgesetz, Gemeindeordnung

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

Kleinleistungsverträge“ sind Rahmenvereinbarungen, die einen oder auch mehrere Auftragnehmerr eine bestimmte Zeit verpflichten, definierte Leistungen und Stundenlohnarbeiten auf Abruf (sogenannter Einzelauftrag) zu den im Rahmenvertrag festgelegten Bedingungen auszuführen.

Der Jahreskleinvertrag wird seit dem Jahr 2005 ausgeschrieben. Er gilt für Reparatur-, Sanierungs- und kleine Neubau- oder Umbaumaßnahmen im Aufgabengebiet des Bereichs Stadtgrün und Verkehr. Erfasst werden dabei alle wesentlichen und turnusmäßig wiederkehrenden landschaftsgärtnerischen Arbeiten sowie Pflegemaßnahmen im städtischen Grün, auf Friedhöfen, an Schulen, Kindertagesstätten, auf Sportplätzen und an sonstigen städtischen Gebäuden.

 

Dazu gibt es einen umfangreichen Leistungskatalog, der viele Arbeiten als Leistungstext beschreibt und entsprechend bepreist ist. Dieser Leistungskatalog wird somit Vertragsgrundlage. Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrensnnen die Bieter einen pauschalen, prozentualen Nachlass oder Aufschlag auf alle Einheitspreise ohne Mengenangaben in diesem Leistungskatalog anbieten. Der günstigste Bieter erhält den Zuschlag. Der Vorteil eines Jahreskleinvertrags liegt darin, dass bei einer Vielzahl von gärtnerischen Standardarbeiten bzw. unaufschiebbaren Arbeiten im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zeitnah und ohne Verzögerung, durch Vergleichsangebote und mehrfache Ortstermine, gehandelt werden kann. Dabei sollen die Einzelaufträge eine Auftragssumme von 20.000 nicht überschreiten.

 

Der Auftrag soll in vier Losen, entsprechend den vier Meisterbezirken, vergeben werden. Es soll eine beschränkte Ausschreibung mit ortsansässigen Firmen erfolgen, weil zum einen Aufträge i. d. R. kurzfristig - auch an Wochenenden begründet, z. B. durch die Verkehrssicherungspflicht, abgearbeitet werden müssen und zum anderen um Ortskenntnisse zu nutzen, die den Aufwand vor Ort möglichst klein halten.

Der Jahreskleinvertrag wird vornehmlich zur Unterstützung der städtischen Kolonnen genutzt. Die Inanspruchnahme der Fremdleistung geschieht einerseits zur Abfederung von Arbeitsspitzen als auch zur Wahrnehmung der Pflege an Außenanlagen von öffentlichen Geuden.

 

Durch die stete Zunahme der zu betreuenden Flächen ist es unumgänglich, die auferlegten Arbeiten im Rahmen der geplanten Ausschreibung zu erledigen. Die Betrachtung der vorausgegangenen Jahresverträge hat gezeigt, dass die beauftragten Arbeiten durch die ortsansässigen Firmen i. d. R. ordnungsgemäß erfolgten. Insbesondere hat sich der Einsatz von technischen Spezialgeräten bewährt, die dem Bereich Stadtgrün und Verkehr nicht zur Verfügung stehen.

 

Die Laufzeit des Jahresvertrags soll im Mai 2021 beginnen und für drei Jahre gelten. Nach § 21 Vergabeordnung (VgV) können die Laufzeiten bis zu 4 Jahre betragen. Der Vorteil einer mehrjährigen Laufzeit liegt darin, dass sich nach einer anfänglichen Einarbeitung im ersten Jahr viele Absprachen zur Abarbeitung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber reduzieren. Zusätzlich können sich die Auftragnehmer mit der Betriebsausrichtung bei drei Jahren auf den Vertrag hin spezialisieren.

Durch die längere Bindung sind günstigere Preise für die Hansestadt Lübeck zu erwarten.

 

Im April 2020 ist der vorangegangene einjährige Rahmenvertrag ausgelaufen. Die Option zur Verlängerung um ein weiteres Jahr wurde durchgeführt.

Der Leistungskatalog wurde für eine neue Ausschreibung angepasst, weil die bepreisten Leistungspositionen im Jahr 2016 kalkuliert wurden. Sie stehen im starken Missverhältnis zu den derzeit üblichen Marktpreisen.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind beim Produkt 551001 - Öffentlicher Grün- und Landschaftsbau und 553001 Friedhofs- und Bestattungswesen mit den Produktsachkonten

 

5211004 Unterhaltung der Grünflächen     250.000 €

5211005  Unterhaltung der Außenanlagen an Schulen                  100.000 €

5211006 Unterhaltung der Außenanlagen an Sportstätten              20.000 €

5211007 Unterhaltung der Außenanlagen an KiTa       30.000 €

5211008 Unterhaltung der Außenanlagen an Museen     30.000 €

5211009 Unterhaltung der Außenanlagen an sonst. öffentl. Gebäuden   30.000 €

5211013  Unterhaltung der Außenanlagen für Stiftungen                 30.000 €

5221000  Unterhaltung sonst. unbeweglichem Vermögen               60.000 €

5221111 Ersatzbeschaffung Festwert Grünflächen                        100.000 €

5221112  Ersatzbeschaffung Festwert Spiel- u. Bolzplätze                40.000 €

5221000  Unterhaltung sonst. unbeweglichem Vermögen Friedhöfe    10.000 €

 

r das Haushaltsjahr 2021 enthalten.

Die Kosten betragen für alle Lose ca. 700.000 € pro Jahr. Die geschätzten Ausgaben pro Jahr stehen hinter den jeweiligen Konten.


 


Anlagen

 

1 Finanzielle Auswirkungen


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Finanzielle Auswirkungen (77 KB)