Vorlage - VO/2021/09773  

Betreff: Projektfreigabe Beschaffung von LED-Leuchten für Straßen und Wege (als Ersatz für konventionelle Leuchtentechnik)
2021-2024 - konsumtiv
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Kayser, Mirjana
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
15.03.2021 
48. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
23.03.2021 
46. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag

 

Die Projektfreigabe für die in der Vorlage genannte Beschaffung von Leuchten wird erteilt. Der Bürgermeister wird ermächtigt mit der Beschaffung zu beginnen.


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Die Beteiligung von Kindern und Jugendli- chen ist nicht notwendig, weil deren Belange durch das Ausschreibungsverfahren nicht berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

- § 10 StrWG (Verkehrssicherungspflicht)

- Gewährleistung der Verkehrssicherheit für Verkehrsteilnehmende in Dunkelstunden

- technisch notwendige Umrüstung auf LED innerhalb der nächsten 10 Jahre

- Unterstützung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Daseinsvorsorge)

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

- CO2-Einsparung durch höhere Energieeffizienz

- Schutz von nachtaktiven Insekten durch besseres Farbspektrum

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

Art der Ausschreibung und Zeitplan:

 

EU-weite Ausschreibung

 

Die Hansestadt Lübeck geht davon aus, dass in zehn Jahren keine geeigneten konventionellen Leuchtmittel mehr verfügbar sein werden. Daher ist der sukzessive Austausch sämtlicher konventioneller Leuchten in diesen zehn Jahren geplant.

Aktuell gibt es im Stadtgebiet ca. 21.000 Straßenleuchten. Seit 2012 wurden davon ca. 2.000 auf LED-Technik umgestellt. Seit dieser Zeit hat sich die LED-Technik in Lübeck etabliert.

Um das Ziel des vollständigen Austausches in dem geplanten Zeitraum zu erreichen, müssen zukünftig mindestens 2.000 Leuchten pro Jahr auf LED-Technik umgerüstet werden.

 

r den Austausch diverser technisch abgängiger Leuchten ist im Zuge eines EU-weiten Vergabeverfahrens eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von vier Jahren über die Lieferung von insektenverträglichen, energieeffizienten LED-Leuchten mit einem geeigneten Leuchtenlieferanten abzuschließen.

 

In der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung sind Umstellungen von ca. 2.400 Leuchten pro Jahr insbesondere in den Stadtteilen St. Lorenz Nord, Travemünde und Kücknitz vorgesehen. Im weiteren Stadtgebiet sollen bevorzugt große Kreuzungen, Kreisverkehre sowie dunkle, einseitig beleuchtete Hauptverkehrsstraßen auf LED-Technik umgestellt werden.

 

Der Bauausschuss wurde bereits am 07.12.2020 umfassend zum Thema Straßenbeleuchtung in Lübeck informiert. Die vorgeführte Präsentation ist im rger- und Ratsinformationssystem unter TOP 6.4.3 abrufbar. Thematisiert wurde die unterschiedliche Lichtverteilung von Glühlampen und LED-Leuchten und die damit verbundene Reduzierung der Lichtverschmutzung sowie Insektenfreundlichkeit.

 

Kosten/Finanzierung:

 

Die Kosten für die Maßnahmen sind im Finanzplan 2021 und den Folgejahren enthalten. Die Kostenschätzung beträgt pro Haushaltsjahr ca. 750 T€. Eine Ausschreibung und Vergabe erfolgt nur nach vorheriger Freigabe der Haushaltsmittel auf den jeweiligen Produktsachkonten aller Straßenprodukte durch den Bereich Haushalt und Steuerung. Zur Vereinfachung werden die finanziellen Mittel nur unter dem Produkt 541001 Gemeindestraßen geordnet.

 

  • Produktsachkonto 541001 5221105 Ersatzbeschaffung Festwert Straßenbeleuchtung

 

Eine Freigabe im Hauptausschuss am 23.03.2021 ist zwingend erforderlich, damit die Beschaffung noch zeitig ausgeschrieben werden kann und die Leuchten ab Sommer umgerüstet werden können.


 


Anlagen

 

1 Finanzielle Auswirkungen


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen (104 KB)