Vorlage - VO/2021/09742  

Betreff: Dringlichkeitsantrag von AM Christopher Lötsch (CDU) und Sabine Haltern (SPD): Bebauungsplanverfahren Howingsbrook/Rödsaal
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Beteiligt:Geschäftsstelle der SPD Fraktion
Bearbeiter/-in: Schaefer, Susanne   
Beratungsfolge:
Bauausschuss zur Entscheidung
15.02.2021 
46. Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
01.03.2021 
47. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

  1. Das Bebauungsplanverfahren für den Bebauungsplan 32.59.00 Howingsbrook/Rödsaal ist mit hoher Priorität voranzutreiben.
  1. Die Prioritätenliste des Fachbereichs Planen und Bauen (Stand 17.08.2020) ist entsprechend anzupassen. Das Bebauungsplanverfahren 32.59.00 Howingsbrook/ Rödsaal ist umgehend von der Kategorie C (Bauleitplanverfahren im Wartestand) in die Kategorie B 1 (Laufende Bauleitplanverfahren für Wohnungsbau 2015 bis 2023) zu überführen, sobald der Bauausschuss den Auslegungsbeschluss für das Vorhaben „Neue Teutendorfer Siedlung“ gefasst hat (voraussichtlich im Frühjahr 2021). Die Sachbearbeitung ist sicherzustellen.
  2. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs 32.59.00 Howingsbrook / Rödsaal erfolgt bis spätestens 31.12.2021.
  3. Das Wohngebiet ist im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses vom 19.03.2018 als Allgemeines Wohngebiet überwiegend für freistehende Einfamilienhäuser mit Grundstücksgrößen zwischen 450 und 800 qm (im Durchschnitt ca. 550 qm), sowie für Geschosswohnungsbau (gefördert gemäßrgerschaftsbeschluss vom 28.03.2019 VO/2019/07446). Der Anteil des geförderten Wohnungsbaus beträgt 45 %. Es wird eine Netto-Baulandquote von. mindestens 65% angestrebt.
  4. Zur Qualitätssicherung des städtebaulichen Konzeptes erfolgt umgehend eine Mehrfachbeauftragung von drei Planungsbüros unter Berücksichtigung des vorgelegten Konzepts des Planungsbüros Ostholstein vom 15.11.2017. Das Bebauungskonzept soll neben attraktiven Gebäudestrukturen über gut nutzbare öffentliche Straßen und Grünflächen verfügen. Die Beauftragung der Planungsbüros und die zu berücksichtigenden Parameter sind zwischen dem Fachbereich 5 und dem Vorhabenträger unverzüglich abzustimmen.
  5. Ein Energie- und ein Mobilitätskonzept ist für das gesamte Planungsgebiet zu erstellen.
  6. Gewerbliche Ferienwohnungen und Zweitwohnungen sind auszuschließen.
  7. Entsprechend fachlichem Erfordernis ist ein bis zu 2.000 qm großes Grundstück für eine Kita zu berücksichtigen ersatzweise ist eine Kita in den Geschosswohnungsbau zu integrieren (dies darf nicht zu Lasten der Anzahl der Wohnungen gehen).
  8. Als ökologische Ausgleichsmaßnahme vor Ort ist eine Umnutzung der Straße Rödsaal - künftig nur noch landwirtschaftlicher Verkehr und Rad-Wanderweg - vorzusehen.
  9. Parallel zum Bebauungsplanverfahren ist der Flächennutzungsplan zu ändern. Das Verfahren zur Entlassung der Fläche aus dem Landschaftsschutz und das Zielabweichungsverfahren sind parallel zügig voranzutreiben.
  10. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist dem Bauausschuss quartalsweise zu berichten. Sollten Probleme in der Zielabweichung auftreten, ist im Monitoring über die eingeleiteten Gegensteuerungsmaßnahmen zu berichten.


 


Begründung


 

 

 


Anlagen