Beschreibung der Maßnahme:
Die Hansestadt Lübeck, Bereich Lübeck Port Authority (LPA), fungiert mit der Abteilung Hafenbahn als Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) gemäß § 4 Abs. 3 Allgemeines Eisenbahngesetz.
Vor diesem Hintergrund ist die LPA verpflichtet, ihre Eisenbahninfrastruktur in einem betriebssicheren Zustand zu halten.
Um dieser gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, plant die LPA den Ersatz der nicht mehr den heutigen Vorschriften entsprechenden und altersbedingt nur noch mit hohem Aufwand betriebsfähig zu haltenden technischen Sicherungsanlage des Bahnübergangs (BÜ) „Mecklenburger Straße“ in Lübeck-Schlutup.
Der BÜ ist 2-gleisig. Die beiden Gleise 1132 und 1652 übernehmen die überaus wichtigen Verbindungsfunktionen von den Hafenterminals Schlutup an das DB-Netz. Hinsichtlich der besonders für den Hafenstandort Schlutup wichtigen Gleisanbindung ist dringend geboten die Umbaumaßnahme am BÜ durchzuführen.
Die Mecklenburger Straße entspricht in ihrer baulichen Ausprägung einer „Örtlichen Einfahrtsstraße“ und gehört damit zur Charakteristik der Hauptverkehrsstraßentypen. Die Mecklenburger Straße ist neben der Wesloer Straße eine der beiden Haupterschließungsstraßen. Eine Verkehrszählung aus dem Oktober 2020 hat für die morgendliche und abendliche Spitzenstunde (7:00 Uhr bis 8:00 Uhr bzw. 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr) eine Verkehrsstärke von 500 – 600 KFZ/h bestätigt.
Die Querschnittsbreite der Mecklenburger Straße im Umfeld des Bahnübergangs beträgt heute rund 8,20m – 8,75m. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wurde auf 30 km/h festgelegt. Mit dem Bereich Stadtgrün & Verkehr wurde unter Beibehaltung der maximal zulässigen Geschwindigkeit von 30 km/h abgestimmt, den Fahrbahnquerschnitt im Bahnübergangsbereich auf einheitlich 6,50m zu reduzieren. Der so gewonnenen Seitenraum wird den Rad- und Fußgängerwegen zugeschlagen. Die Sicherheit für diese beiden Verkehrsteilnehmergruppen wird somit erhöht.
Um ein Versagen der technischen Anlage aufgrund von nicht mehr zu beschaffenden Ersatzteilen zuvorzukommen und den Betrieb gesetzeskonform sicher durchführen zu können, sowie die gesamte Anlage an die oben beschriebene verkehrliche Situation anzupassen und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer:innen zu erhöhen, ist ein Ersatzneubau des BÜ zwingend erforderlich. Die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer:innen wird dadurch erhöht.
Aus den o.g. erschließungstechnischen Gründen (Anbindung der Hafenterminals), kann der BÜ nicht komplett entfallen. Der Ersatz des BÜ durch eine Brücke oder einen Tunnel wurde geprüft. Aufgrund der topgrafischen Gegebenheiten und der bis direkt an den BÜ heranreichenden Wohnbebauung ist die Herstellung eines Tunnels oder einer Brücke nur mit einem sehr hohen technischen und finanziellen Aufwand möglich und in dieser Örtlichkeit nicht sinnvoll realisierbar.
Der BÜ „Mecklenburger Straße“ wird grundlegend erneuert und an die veränderte straßenverkehrliche Situation angepasst. Die Abschnittsbildung mit einer reduzierten Fahrbahnbreite von 6,50m kann zusätzlich zur Geschwindigkeitsdämpfung beitragen.
Gegenstand der planrechtlichen Zulassungsentscheidungen gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) sind daher:
- Ersatzneubau des BÜ einschließlich Oberbau, Bahnübergangsbefestigung und technischer Sicherung mit Lichtzeichen am BÜ, vorgeschalteten Lichtzeichen im Kreuzungsbereich Mecklenburger Straße / Alte Mühle und Halbschranken sowie gesonderten Fußgängerschranken
- Ausrüstung einer Weiche als elektrisch ortsgestellte Weiche (EOW) mit Weichenheizung
- Bau eines in die BÜ- und EOW-Technik integrierten Schnellläuferfaltflügeltors am Zufahrtsbereich zum Schlutupkai II
- Anpassung des Straßenbereichs mit Straßenfahrbahn und beidseitigen Fuß- und Radwegen mindestens 25m vor und hinter dem BÜ an die neuen verkehrlichen Gegebenheiten
- Verlegung einer Bushaltestelle auf der Nordseite der Mecklenburger Straße aus dem unmittelbaren Gefahrenbereich des BÜ in Richtung Osten.
Kosten:
Gemäß der aktuellen Kostenberechnung vom 30.11.2020 betragen die Herstellungskosten (Baukosten, Planungskosten und Baunebenkosten) rund 1.690.000 Euro netto.
Risiken:
Um die Baumaßnahme durchzuführen, sind bei Gleisbaustellen Gleissperrungen für bestimmte Zeiten zu beantragen, die u. a. an die betreffenden Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVUs) lange vorher zu kommunizieren sind. Durch Verzögerungen während der Baudurchführung besteht immer das Risiko, dass Sperrpausen nicht eingehalten werden können (Risiko: Baukosten / Zeit). Ein Teil des Risikos kann dadurch verringert werden, dass im Vorwege die Platten für das Gleiseindecksystem bestellt und geliefert werden. Sie stehen dann der Baustelle rechtzeitig zur Verfügung und können durch das beauftragte Bauunternehmen zügig eingebaut werden.
Für die Baumaßnahme werden zwei Vollsperrungstermine an der Mecklenburger Straße vorgesehen. Die beiden Vollsperrungszeiten (einmal für zwei Wochen und einmal für eine Woche) wurden terminlich in die schleswig-holsteinischen Sommerferien gelegt, so dass das Verkehrsaufkommen, welches umgeleitet werden muss, erwartungsgemäß niedriger ausfallen wird. Das Umleitungskonzept wird während der Gesamtmaßnahme mehrfach umgebaut, um die Beeinträchtigungen auf die Anwohner:innen vor Ort möglichst gering zu halten.
Des Weiteren besteht ein Baugrundrisiko (Bodenentsorgung bzw. -deponierung), das im Vorwege durch Erkundungen / Beprobung verringert wird.
Projektzeitenplan zur Umsetzung der Maßnahme:
Ziel ist es, nach Freigabe durch die Gremien, die Baumaßnahme ab März 2021 auszuschreiben und das Vergabeverfahren zu starten. Nach der Zuschlagserteilung soll die Baudurchführung beginnen.
Vergabeverfahren: März 2021 - Juni 2021
Baudurchführung: Juni 2021 – Oktober 2021
Haushaltsmäßige Ordnung
Von der o.g. Gesamtsumme der Herstellungskosten in Höhe von 1.690.000 Euro wurden bisher bereits 88.000 Euro für die Planungskosten und vorbereitenden Untersuchungen ausgegeben. Im Rahmen des investiven Gesamtbudgets der LPA stehen die noch benötigen Mittel für die weitere Planung und Umsetzung der Baumaßnahme in Höhe von 1.602.000 Euro in 2021 zur Verfügung.
Für die Baumaßnahme gilt gemäß § 13 Eisenbahnkreuzungsgesetz eine Drittelregelung bezüglich der Kostenaufteilung zwischen dem Straßenbaulastträger (Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtgrün & Verkehr), dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen (Hansestadt Lübeck, Bereich LPA) und dem Land Schleswig-Holstein (Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein) Die gesetzlich geforderte Kreuzungsvereinbarung wird zwischen dem Straßenbaulastträger (Stadtgrün & Verkehr) und dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen (LPA) geschlossen und durch das Land Schleswig-Holstein (LBV-SH) genehmigt.
Damit tragen sowohl der Bereich Stadtgrün & Verkehr als auch der Bereich LPA und das Land Schleswig-Holstein jeweils ein Drittel der hierfür anrechenbaren Herstellungskosten, die kreuzungsbedingt sind.
Die nicht kreuzungsbedingten Kosten belaufen sich auf 100.500 Euro. Die kreuzungsbedingten Kosten belaufen sich daher auf 1.690.000 Euro – 100.500 Euro = 1.589.500 Euro.
Das Kostendrittel, das aus dem kreuzungsbedingten Kostenbetrag abgeleitet wird, beträgt demnach jeweils ca. 529.850 Euro. Das Kostendrittel, das durch die LPA zu tragen ist, wird durch das Land SH gem. Eisenbahnkreuzungsgesetz voraussichtlich noch zu ca. 50% der förderfähigen Herstellungskosten gefördert.
Das Kostendrittel, das durch den Bereich Stadtgrün & Verkehr zu tragen ist, wird durch das Land SH (Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus) nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz SH voraussichtlich mit 75% der förderfähigen Herstellungskosten gefördert.
Der von der Hansestadt Lübeck zu tragende Eigenanteil stellt sich voraussichtlich somit wie folgt dar:
Herstellungskosten (kreuzungsbedingt): rd. 1.589.500 Euro
./. Kostenanteil Land rd. 529.850 Euro
./. Förderung LPA (50% von 529.850 Euro) rd. 264.925 Euro
./. Förderung Stadtgrün & Verkehr (75% von 529.850 Euro) rd. 397.388 Euro
Herstellungskosten (kreuzungsbedingt) für die Hansestadt Lübeck unter
Berücksichtigung der verschiedenen Förderungen rd. 397.337 Euro
Zu diesem Betrag muss die Hansestadt Lübeck noch den o.g. Betrag für die nicht-kreuzungsbedingten Kosten in Höhe von 100.500 Euro tragen.
Herstellungskosten (kreuzungsbedingt) für die Hansestadt Lübeck unter
Berücksichtigung der verschiedenen Förderungen rd. 397.337 Euro
zuzüglich nicht kreuzungsbedingte Kosten rd. 100.500 Euro
Eigenanteil der Hansestadt Lübeck rd. 497.837 Euro
Es ist beabsichtigt einen Rest aus 2020 in Höhe von 1.220.000 Euro zu beantragen. Den verbleibenden Mittelbedarf wird die LPA im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung auf dem Produktsachkonto 552001 820.7852000 – Wasser und Hafen, Hafenbahn, Bahnübergang Mecklenburger Straße, Tiefbaumaßnahmen vor Ausschreibung bereitstellen.