Vorlage - VO/2021/09685  

Betreff: Instandsetzung von Straßen durch das DSK-Verfahren (Dünne Schichten im Kalteinbau) in der Hansestadt Lübeck 2021
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Kayser, Mirjana
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
15.02.2021 
46. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
23.02.2021 
44. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag


Mit der Instandsetzung der in der Begründung aufgeführten Straßen durch das DSK-Verfahren wird begonnen.


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist nicht notwendig, weil deren Belange durch das Ausschreibungsverfahren nicht berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

§ 10 StrWG (Verkehrssicherungspflicht)

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

baustellenbedingte Emissionen (reduziert durch den Einsatz als Kaltbauweise)

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung


Art der Ausschreibung : 

 

öffentliche Ausschreibungen nach VOB

 

 

Kurzbeschreibung der Maßnahmen:

 

Bei dem DSK-Verfahren handelt es sich um das Versiegeln von schadhaften  Fahrbahnoberflächen durch das Überziehen mit einer ca. 1 cm dicken kalten Asphaltschicht. Hierdurch wird die Oberfläche neu versiegelt und die Schädigung der Fahrbahnsubstanz durch eindringendes Regenwasser wird verzögert. Je nach Schädigungsgrad der jeweiligen Straße wird bei dem DSK-Verfahren von einer Lebensdauer von fünf bis acht Jahren ausgegangen.

 

Durch die geringe Dicke (ca. 1 cm) der aufzubringenden Schicht ist das Anpassen von Bordsteinen und Nebenanlagen (z.B. Gehwege) in der Regel nicht notwendig.

 

Das gewählte Bauverfahren wird zudem bei Straßen eingesetzt, in denen eine klassische Deckschichtsanierung (fräsen und Einbau von Walzasphalt) technisch nicht mehr möglich ist (großflächige Fräsdurchbrüche bei zu geringen vorhandenen Asphaltstärken oder „runde Querschnitte“, die den Einsatz von Asphaltfertigern nicht zulassen).

 

Mittlerweile wird das DSK-Verfahren verstärkt auch für sogenannte Verkehrssicherungsmaßnahmen eingesetzt.

Dem Straßenbaulastträger obliegt gemäß Straßen- und Wegegesetz SH die Verkehrssicherungspflicht. Da ausreichende Mittel für fachgerechte Sanierungen nicht zur Verfügung stehen, muss die Oberfläche von verschiedenen Hauptverkehrsstraßen mit dem DSK-Verfahren kurzfristig in einen verkehrssicheren Zustand versetzt werden. Durch die Verkehrssicherungsmaßnahmen werden Straßensperrungen bzw. Beschränkungen für eine gewisse Zeit vermieden.

 

Nach jetzigem Stand erfolgt die Instandsetzung in folgenden Straßen:

 

-          Arnimstraße

-          Drechslerstraße

-          Godewind, Bertlingstraße, Aussenallee

-          Kücknitzer Hauptstraße, Hochofenstraße, Kirchplatz

-          Mecklenburger Straße

-          Moislinger Mühlenweg

-          Posener Straße, Warthestraße

-          Surenfeld

-          Vorwerker Straße

-          Wallstraße

-          Wendische Straße, Kolberger Straße, Hansestraße

-          Ziegelstraße

-          Albert-Schweitzer – Straße, Knud-Rasmussen-Straße

-          An der Bäk, Am Bach

-          Beim Drögenvorwerk

-          Brockestraße

-          Brolingstraße

-          Falkenhusener Weg, Absalonshorster Weg

-          Gothlandstraße, Wachtstraße

-          Grönlandstraße

-          Gustav-Falke-Straße

-          Hudestraße, Hirtenbergweg, Schmiederedder

-          Merkurstraße

-          Olendiek, Borstelweg

-          Ringstettenweg

-          Tesdorpfstraße, Claudiusring

-          Trappenstraße

-          Pöppendorfer Hauptstraße

-          Dorfstraße

-          Moorweg

-          Schönkampstraße

-          Hollbeck

-          Mittelstraße

-          Raabrede

-          Kieselgrund

-          Röntgenstraße

-          Grünewaldstraße

-          Stresemannstraße

-          Guntherweg/ Gernotweg

-          Giselherweg

-          Nibelungenstraße

-          Gluckstraße

-          Haydnstraße

-          Rademacherstraße

-          Wachthauskoppel

-          Rotenhauser Feld

-          Hauskoppel

-          Bauernweg

-          Am Heck

-          Im Beiboot

-          Resebergweg

-          Flenderstr./Flenderplatz

-          Bornkoppel/Mühlenhorn

-          Luisenhof

-          Mühlenkamp

-          Am Leuchtenfeld

-          Strandbahnhof

-          Am Teich

-          Schanzenweg

-          Rudolf-Groth-Straße

-          Thomasstraße

-          Drosselweg

-          Gödertskoppel

-          Amselweg

-          Nachtigallensteg

-          Kampstraße

 

 

 

 

Veränderungen der Straßenliste sind möglich, da erst nach dem Winter auf witterungsbedingte Schäden zielgenau reagiert werden kann.

 

Die Instandsetzung ist aus Gründen der Werterhaltung des Infrastrukturvermögens, aber auch zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit, unabdingbar. Gleichzeitig erfolgt eine erhebliche Steigerung des Gebrauchswertes für die Nutzer.

 

 

Zeitplan :

 

Das DSK-Verfahren ist eine „Schönwetterbauweise“, die eine warme und trockene Witterung voraussetzt. Eine Bauausführung in den Sommermonaten wird daher in den technischen Vorschriften empfohlen, um die maximale Lebensdauer zu garantieren. Frühzeitige Vergaben und die Durchführung der Ausschreibungsverfahren im „Winterhalbjahr“ werden somit notwendig.

 

Frühe Ausschreibungen sichern dem Auftraggeber zudem erfahrungsgemäßnstige Preise. Bei den Maßnahmen in Travemünde ist zudem das Saisonbauverbot ab 01. Juni eines jeden Jahres zu berücksichtigen.

 

 

Kosten / Finanzierung :

 

Die Kosten belaufen sich nach Schätzung auf insgesamt ca. 3.900.000,00 EUR brutto.

 

Derzeit sind im Haushaltsplan 2021 insgesamt 2.500.000,00 EUR vorgesehen.

Davon sind jeweils 1.250.000,00 EUR auf dem Produkt Gemeindestraßen und dem Produkt Kreisstraßen sortiert.

 

Die Umbuchungen zwischen den Produkten erfolgen im laufenden Haushaltsjahr nach Bedarf.

Die fehlenden Mittel werden aus dem konsumtiven Bereichsbudget zur Verfügung gestellt.

 

 


Anlagen


Anlage 1: Finanzielle Auswirkungen

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Finanzielle Auswirkungen (70 KB)