Vorlage - VO/2020/09081-01  

Betreff: Antwort auf Anfrage AM Thorsten Fürter (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Lübeck Gutschein
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven SchindlerBezüglich:
VO/2020/09081
Federführend:2.020 - Fachbereichs-Controlling Bearbeiter/-in: Kuschmierz, Ralf
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
23.02.2021 
44. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Anfrage AM Thorsten Fürter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) im Hauptausschuss am 11.08.2020, VO/2020/09081

 

Am 13. Juli 2020 wurde auf HL-live folgendes vermeldet:

 

Ein Gutschein für ganz Lübeck, unterstützt von vielen Akteuren aus der Stadt vom Bürgermeister über die Wirtschafsförderung, Wirtschaftsverbänden, dem Lübeck-Travemünde Marketing, dem Lübeck-Management, Medien und Einzelhändlern der ersten Stunde

geht an den Start.“

 

Die von der lubeca media GmbH betriebene Seite www.luebeck-gutschein.de gibt als Unterstützer des Gutscheinmodells u. a. an: Die Hansestadt Lübeck, die Wirtschaftsförderung Lübeck, das Lübeck und Travemünde Marketing.

 

Hierzu frage ich den Bürgermeister:
 


Begründung

1. Auf welchem Beschluss der Bürgerschaft und oder eines Verwaltungsgremiums der Stadt basiert die Beteiligung der Stadt an dem Gutscheinmodell?

 

Es gibt keinen Beschluss.

 

2.Auf welchem Beschluss der Bürgerschaft oder eines Aufsichtsrats basiert die Teilnahme der beiden städtischen Gesellschaften am Gutscheinmodell?

 

Der Aufsichtsrat der Wifö wurde damit nicht befasst.

Lt. der LTM liegt kein Beschluss vor. Es ist Teil der operativen Tätigkeit (siehe Antwort zu Frage 3)

 

 

3.Auf welchen vertraglichen Grundlagen basiert jeweils die Beteiligung der Stadt bzw. ihrer Gesellschaften am Gutscheinmodell?

 

Die Hansestadt beck ist nicht an dem Gutschein-Modell beteiligt. Sie unterstützt lediglich ideell.

Die Wirtschaftsförderung Lübeck ist keinen Vertrag eingegangen und bietet aktiv keine Gutscheine an.

Die LTM tritt im Rahmen ihrer Tätigkeit Tourist-Information mit Shop und Cafebar als Akzeptanz- und Verkaufsstelle der Gutscheine auf und übernimmt den Artikel in das Warenangebot (analog Stadtführungen, Souvenirartikeln, Rabattkarten z.B. LN Card und dem Gutscheinheft 2 für 1)

 

4.Welche (einmaligen oder laufenden) Kosten ergeben sich ggf. für die Stadt bzw. die städtischen Gesellschaften?

 

Der Hansestadt Lübeck und der Wirtschaftsförderung Lübeck entstehen daraus keine Kosten.

Der LTM fallen keine Einrichtungskosten oder laufende Fixkosten an. Bei Einlösen des Gutscheines wird eine Provision in Höhe von 4,9% in Höhe des Umsatzes an die lubeca media GmbH abgeführt.

 

5.Wie gewährleistet die Stadt, dass der Zugang zum Gutscheinmodell allen interessierten Unternehmen der Stadt tatsächlich zur Verfügung steht?

 

Siehe Antwort zu Frage 3. Die Hansestadt Lübeck ist nicht direkt beteiligt. Sie unterstützt lediglich ideell.

 

 

6.Würden Stadt und ihre Gesellschaften auch alternativen Gutscheinanbietern als Partnerinnen zur Verfügung stehen?

 

Die Wirtschaftsförderung Lübeck unterstützt grundsätzlich alle Aktivitäten, die einen Mehrwert für den Wirtschaftsstandort Lübeck erzeugen und von privater Hand finanziert werden, sofern die Eigenwerbung des Unternehmens nicht im Vordergrund steht. Das bedeutet aber nicht, dass automatisch eine finanzielle Unterstützung erfolgt. Insofern also beschränkt sich eine Partnerschaft grundsätzlich erst einmal auf eine informelle Unterstützung.

Die LTM unterstützt z. B. die LN-Card, www.das-luebeck-buch.de oder Groupon.

In jedem Fall erfolgt eine individuelle Prüfung.

 

7.Laut der Seite www.luebeck-gutschein.dellt für die Einlösung des Gutscheins für die Akzeptanzstelle eine Gebühr an. An wen fließt diese Gebühr? Wenn Empfänger der Gebühr nicht die Stadt ist: Wie wird der etwaige Gewinn aus dem Betrieb des Systems unter den beteiligten Organisationen verteilt?

 

Die Gebühr in Höhe von 4,9% des Umsatzes wird an die lubeca media GmbH abgeführt.

Die Frage zur Verteilung eines etwaigen Gewinns kann nicht beantwortet werden, da die Hansestadt Lübeck nicht an dem Modell beteiligt ist. Aus Sicht der LTM handelt es sich um ein übliches Abrechnungsverfahren. Der Anbieter erbringt für die abgeführte Gehr eine Werbeleistung, die erst beim Kauf eines Produktes abgerechnet wird.

 


Anlagen

./.
 

Stammbaum:
VO/2020/09081   Anfrage AM Thorsten Fürter (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Lübeck Gutschein   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Anfrage
VO/2020/09081-01   Antwort auf Anfrage AM Thorsten Fürter (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Lübeck Gutschein   2.020 - Fachbereichs-Controlling   Antwort auf Anfrage öffentlich