Vorlage - VO/2021/09674  

Betreff: Projektfreigabe Fahrbahnsanierungen in der Hansestadt Lübeck 2021 - investiv
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Kayser, Mirjana
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
15.02.2021 
46. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
23.02.2021 
44. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_Finanzielle Auswirkungen B207 Berliner Straße
Anlage 2_Finanzielle Auswirkungen B75 Wallbrechtstraße
Anlage 3_Finanzielle Auswirkungen Altenfeld, Gutsweg
Anlage 4_Finanzielle Auswirkungen Am Ringwall
Anlage 5_Finanzielle Auswirkungen Brockkamp, Reecker Heide
Anlage 6_Finanzielle Auswirkungen Brömbsenstraße
Anlage 7_Finanzielle Auswirkungen Friedrichstraße
Anlage 8_Finanzielle Auswirkungen Hollbeck
Anlage 9_Finanzielle Auswirkungen Holzkampweg
Anlage 10_Finanzielle Auswirkungen Stettiner Straße
Anlage 11_Lageplan

Beschlussvorschlag


Die Projektfreigabe für die in der Vorlage genannten Straßen wird erteilt; mit den Maßnahmen darf begonnen werden.

 

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Die Beteiligung von Kindern und Jugendli- chen ist nicht notwendig, weil deren Belange durch das Ausschreibungsverfahren nicht berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

Vorgeschrieben durch: § 10 StrWG (Verkehrssicherungspflicht)

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlagen)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

baustellenbedingte Emissionen

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung


Art der Ausschreibung:

öffentliche Ausschreibungen nach VOB

 

Die Sanierung der im Folgenden genannten Straßenabschnitte Nr. 1 bis 10 ist aus Gründen der Werterhaltung des Infrastrukturvermögens, aber auch zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit gem. § 10 des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein unabdingbar. Die Sanierungsart ist in Abhängigkeit des Schädigungsgrades, der Verkehrsbelastung und der r 2021 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewählt worden.

Die gewählten Abschnitte sind Straßen mit unterschiedlicher Verkehrsbedeutung. Bei der Auswahl der Straßen wurde neben dem Schadensbild auch die Auswirkung der Baumaßnahme auf den Verkehrsfluss in der Hansestadt Lübeck berücksichtigt.

Die Sanierungsmaßnahmen im Straßennetz der Hansestadt Lübeck werden zukünftig durch eine systematische und flächendeckende Erhaltungsstrategie festgelegt.

 

Nach der in 2018 durchgeführten Zustandserfassung- und Bewertung aller Lübecker Straßen wurde festgestellt, dass für alle genannten Straßenabschnitte Sanierungsbedarf besteht; alle Maßnahmen sind außerdem im Masterplan Straßen 2021 bis 2025 enthalten.

 

Im Rahmen der Bauvorbereitung hat der Bereich Stadtgrün und Verkehr eine Ortsbesichtigung aller geplanten Maßnahmen durchgeführt. In diesem Zuge wurden u.a. Schadensbilder in Form von Längs-, Quer- und Netzrissen festgestellt, sowie Ausmagerungen, Splittverluste, Ausbrüche, Verdrückungen, Flickstellen und Abplatzungen.

 

Die Maßnahmen sind aus Sicht des Straßenbaulastträgers zwingend 2021 auszuführen.

Sollte 2021 keine Ausführung möglich sein, ist es bei einem entsprechenden Winter 2021 / 2022 mit vielen Frost-Tauwechselperioden durchaus möglich, dass ein Teil dieser Straßen auf unabsehbare Zeit gesperrt werden muss, bzw. erhebliche den fließenden Verkehr betreffende Maßnahmen getroffen werden müssten, da die gesetzlich vorgeschriebene Verkehrssicherungspflicht nicht mehr erfüllt werden kann.

Alle Bauvorhaben sind im Vorfeld mit der Abteilung 5.660.6 Urbane Mobilitätsprojekte bezüglich Zustand / Anforderung an die Nebenflächen (Rad- und Fußwege) abgestimmt worden.

 

Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:

 

 

Kurzbeschreibung der Maßnahmen:

 

1. Grundhafte Sanierung B 207, Berliner Straße

Die B 207 Berliner Straße besitzt, als Verbindungsstraße innerhalb von Lübeck St. Jürgen, eine hohe Verkehrsbedeutung für den innerörtlichen Verkehr zwischen dem Hochschulstadtteil / Flughafen und der Innenstadt. Gleichzeitig dient die Berliner Straße / B 207 als Autobahnzubringer zur Anschlussstelle Lübeck-Süd der BAB A 20. Zudem hat die B 207 eine Erschließungsfunktion für die dort ansässigen Gewerbebetriebe.

 

Es ist geplant die Fahrbahn ab April 2021 auf einer Fläche von ca. 4.000 m² vom Berliner Platz bis zur Kronsforder Allee grundhaft zu sanieren. Die Gesamtkosten inkl. Nebenkosten (z.B. Entsorgungskosten) werden mit ca. 655.000,00 EUR brutto veranschlagt.

Aufgrund einer positiv beschiedenen Fördervoranfrage ist eine Förderung nach GVFG in Höhe von 50% der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt worden. Somit ist mit einer Einnahme in Höhe von ca. 115.000,00 EURr diese Maßnahme zu rechnen.

 

2. Grundhafte Sanierung B75, Wallbrechtstraße

Der Straßenzug B 75 hat für die Hansestadt Lübeck eine sehr große Verkehrsbedeutung, da über die B 75 der Lübecker Süden mit dem Lübecker Nordbereich verbunden wird. Gleichzeitig wird ein hoher Anteil des überregionalen Verkehrs zwischen der BAB A 20 (St.-Jürgen-Ring) und der BAB A1 (Nordtangente) bzw. der BAB A 226 (Herrentunnel) über die B 75 abgewickelt. Die B 75 erfüllt außerdem teilweise die Funktion einer Ringstraße um die Stadtmitte herum.

 

Es ist geplant die Fahrbahn ab Juni 2021 auf einer Fläche von ca. 15.000 m² im Bereich zwischen Wakenitzbrücke und Moltkestraße grundhaft zu sanieren. Die Gesamtkosten inkl. Nebenkosten (z.B. Entsorgungskosten) werden mit ca. 2.500.000,00 EUR brutto veranschlagt.

Im Zuge der Sanierung der Fahrbahn sollen auch die Geh- und Radwege saniert werden. Hierr sind zusätzlich ca. 400.000 EUR brutto erforderlich. Diese Mittel stehen über das Produktsachkonto 541001625 für Geh- und Radwege zur Verfügung.

Aufgrund einer positiv beschiedenen Fördervoranfrage ist eine Förderung nach GVFG in Höhe von 75% der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt worden. Somit ist mit einer Einnahme in Höhe von ca. 1.700.000,00 EURr diese Maßnahme zu rechnen.

 

3. Fahrbahndeckenerneuerung Altenfeld/Gutsweg

Die Straße Altenfeld / Gutsweg ist eine Verbindungsstraße zwischen Kronsforde und Krummesse. Sie dient als Erschließungsstraße für die ansässigen Landwirte.

 

Es ist geplant die Fahrbahn ab August 2021 auf einer Fläche von ca. 7.200 m² im Hocheinbau zu sanieren. Die Gesamtkosten inkl. Nebenkosten (z.B. Entsorgungskosten) werden mit ca. 360.000,00 EUR brutto veranschlagt.

 

4. Fahrbahndeckenerneuerung Am Ringwall

Die Straße Am Ringwall ist eine Verbindungsstraße zwischen der Travemünder Landstraße und Kücknitz. Sie dient als Erschließungsstraße für die ansässigen Landwirte.

 

Es ist geplant die Fahrbahn ab Mai 2021 auf einer Fläche von ca. 4.000 m² im Hocheinbau zu sanieren. Die Gesamtkosten inkl. Nebenkosten (z.B. Entsorgungskosten) werden mit ca. 205.000,00 EUR brutto veranschlagt.

 

5. Fahrbahndeckenerneuerung Brockkamp / Reecker Heide

Die Straßen Brockkamp und Reecker Heide sind Verbindungsstraßen zwischen Reecke und Lübeck Niendorf und werden häufig als Ausweichstrecke zu verkehrsstarken Zeiten genutzt. Außerdem dienen beide als Erschließungsstraßen für die ansässigen Landwirte.

 

Gemäß der städtischen Erhaltungsstrategie Masterplan Straßen 2021 bis 2025, sowie der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ist die Sanierung der beiden Straßen für das Jahr 2022 vorgesehen. Da die Herstellung einer Stromtrasse durch die Trave Netz jedoch schneller umgesetzt wurde und bereits Ende 2020 fertiggestellt werden konnte, beabsichtigt der Bereich Stadtgrün und Verkehr die Sanierung bereits in 2021 durchzuführen und die Maßnahme mit der eigentlich geplanten Sanierung Billerbäckweg zu tauschen.

 

Es ist geplant die Fahrbahn ab Mai 2021 auf einer Fläche von ca. 4.900 m² im Hocheinbau zu sanieren. Die Gesamtkosten inkl. Nebenkosten (z.B. Entsorgungskosten) werden mit ca. 342.000,00 EUR brutto veranschlagt.

 

6. Grundhafte Sanierung Brömbsenstraße

Die Brömbsenstraße besitzt als Verbindungsstraße innerhalb von Lübeck St. Jürgen eine geringe Verkehrsbedeutung für den innerörtlichen Verkehr. Allerdings hat die Brömbsenstraße eine Erschließungsfunktion für die dort ansässigen Gewerbebetriebe.

 

Es ist geplant die Fahrbahn ab Juli 2021 auf einer Fläche von ca. 1.450 m² grundhaft zu sanieren. Die Gesamtkosten inkl. Nebenkosten (z.B. Entsorgungskosten) werden mit ca. 196.000,00 EUR brutto veranschlagt.

Im Zuge der Fahrbahnsanierung sollen auch die Gehwege saniert werden. Die hierfür zusätzlich benötigten Kosten von ca. 90.000,00 EUR brutto stehen über das Produktsachkonto 541001625 für Geh- und Radwege zur Verfügung.

 

7. Grundhafte Sanierung Friedenstraße

Die Friedenstraße besitzt als Verbindungsstraße innerhalb von Lübeck St. Lorenz eine mittlere Verkehrsbedeutung für den innerörtlichen Verkehr zwischen Lohmühle und der Schwartauer Allee. Gleichzeitig dient die Friedenstraße als Zubringer für diverse Einbahnstraßen. Zudem hat die Friedenstraße eine Erschließungsfunktion für die dort ansässigen Gewerbebetriebe.

 

Es ist geplant die Fahrbahn 2021 auf einer Fläche von ca. 3.750 m² grundhaft zu sanieren. Die Gesamtkosten inkl. Nebenkosten (z.B. Entsorgungskosten) werden mit ca. 506.000,00 EUR brutto veranschlagt.

 

8. Fahrbahndeckenerneuerung Hollbeck

Die Straße Hollbeck besitzt als Verbindungsstraße zum Ortsteil Travemünde eine geringe Verkehrsbedeutung. Allerdings hat sie eine Erschließungsfunktion für die ansässigen Landwirte.

 

Es ist geplant die Fahrbahn ab Mai 2021 auf einer Fläche von ca. 7.000 m² im Hocheinbau zu sanieren. Die Gesamtkosten inkl. Nebenkosten (z.B. Entsorgungskosten) werden mit ca. 350.000,00 EUR brutto veranschlagt.

 

9. Fahrbahndeckenerneuerung Holzkampweg

Der Holzkampweg besitzt als Verbindungsstraße zwischen Steinrade und Stockelsdorf eine geringe Verkehrsbedeutung. Allerdings hat er eine Erschließungsfunktion für die ansässigen Landwirte.

 

Es ist geplant die Fahrbahn ab Mai 2021 auf einer Fläche von ca. 4.230 m² im Hocheinbau zu sanieren. Die Gesamtkosten inkl. Nebenkosten (z.B. Entsorgungskosten) werden mit ca. 212.000,00 EUR brutto veranschlagt.

 

10. Grundhafte Sanierung Stettiner Straße

Die Stettiner Straße besitzt als Nebenstraße innerhalb von Lübeck St. Lorenz eine mittlere Verkehrsbedeutung. Gleichzeitig hat die Stettiner Straße eine Erschließungsfunktion für die dort ansässigen Gewerbebetriebe.

 

Es ist geplant die Fahrbahn im August 2021 auf einer Fläche von ca. 2.700 m² grundhaft zu sanieren. Die Gesamtkosten inkl. Nebenkosten (z.B. Entsorgungskosten) werden mit ca. 351.000,00 EUR brutto veranschlagt.

 

 

Zeitplan:

Aufgrund der zum Teil erheblichen Eingriffe in den Straßenverkehr erfolgt die Ausführung nur nach intensiver Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde, Stadtverkehr Lübeck und der Polizei, sowie unter Berücksichtigung örtlicher Besonderheiten.

Gemäß Forderung der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde und des Stadtverkehrs ist eine Ausführung der Maßnahmen teilweise in den Sommerferien 2021 anzustreben, da dann die Verkehrsbelastung durch den Berufsverkehr weniger ausgeprägt ist und die Schülerbeförderung entfällt.

Die geplanten Maßnahmen wurden im Vorwege bereits mit dem Brückenbau und den Lübecker Ver- und Entsorgern in Bezug auf deren anstehende Maßnahmen abgestimmt.

 

 

Kosten / Finanzierung :

Die Kosten für die Maßnahmen sind im Finanzplan 2021 enthalten. Eine Ausschreibung und Vergabe erfolgt nur nach vorheriger Freigabe der Haushaltsmittel auf dem jeweiligen Produktsachkonto durch den Bereich Haushalt & Steuerung.

 

  • Produktsachkonto 544001 067 7852000 B 207, Berliner Straße
  • Produktsachkonto 544001 066 7852000 B 75, Wallbrechtstraße
  • Produktsachkonto 541001 779 7852000 Altenfeld Gutsweg
  • Produktsachkonto 541001 781 7852000 Am Ringwall
  • Produktsachkonto 541001 778 7852000 Brockkamp / Reecker Heide
  • Produktsachkonto 541001 777 7852000 Brömbsenstraße
  • Produktsachkonto 541001 775 7852000 Friedenstraße
  • Produktsachkonto 541001 774 7852000 Hollbeck
  • Produktsachkonto 541001 773 7852000 Holzkampweg
  • Produktsachkonto 541001 768 7852000 Stettiner Straße

 

Eine Freigabe im Hauptausschuss am 23.02.2021 ist zwingend erforderlich, damit die Maßnahmen noch zeitig ausgeschrieben werden können und die Maßnahmen ab Sommer beginnen können.

 

 


Anlagen


Anlage 1: B 207 Berliner Straße

Anlage 2: B 75 Wallbrechtstraße

Anlage 3: Altenfeld, Gutsweg

Anlage 4: Am Ringwall

Anlage 5: Brockkamp, Reecker Heide

Anlage 6: Brömbsenstraße

Anlage 7: Friedrichstraße

Anlage 8: Hollbeck

Anlage 9: Holzkampweg

Anlage 10: Stettiner Straße

Anlage 11: Lageplan

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Finanzielle Auswirkungen B207 Berliner Straße (72 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2_Finanzielle Auswirkungen B75 Wallbrechtstraße (73 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3_Finanzielle Auswirkungen Altenfeld, Gutsweg (72 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4_Finanzielle Auswirkungen Am Ringwall (72 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Anlage 5_Finanzielle Auswirkungen Brockkamp, Reecker Heide (72 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich Anlage 6_Finanzielle Auswirkungen Brömbsenstraße (72 KB)    
Anlage 7 7 öffentlich Anlage 7_Finanzielle Auswirkungen Friedrichstraße (72 KB)    
Anlage 8 8 öffentlich Anlage 8_Finanzielle Auswirkungen Hollbeck (72 KB)    
Anlage 9 9 öffentlich Anlage 9_Finanzielle Auswirkungen Holzkampweg (72 KB)    
Anlage 10 10 öffentlich Anlage 10_Finanzielle Auswirkungen Stettiner Straße (72 KB)    
Anlage 11 11 öffentlich Anlage 11_Lageplan (295 KB)