Die Antwort von Rechtsanwältin Frau Dr. Hacke ist als Anlage beigefügt mit folgender Vorbemerkung:
Frau Dr. Hacke hatte angesichts der Fragestellung nur die Fragen 1 - 4 und von sich aus Frage 6 beantwortet. Vor diesem Hintergrund wurde die Frage 5 seitens der SIE beantwortet.
In Frage 5 wurde zusätzlich gebeten, die Erfahrungen der Verwaltung mit einem Schiedsstellenverfahren darzustellen:
Die Schiedsstelle, im Rahmen des SGB XI, kann von Einrichtungen angerufen werden, wenn in den Verhandlungen keine Einigung erzielt werden kann. Diese Schiedsstellenverfahren kann man sich als „Zweitinstanzliches Gespräch und zweite Entscheidungsebene“ vorstellen. Im Ergebnis dieses Schiedsstellenverfahrens kann es zwei Möglichkeiten geben:
a) Kostenträger und Einrichtung finden eine Einigung
b) Es findet keine Einigung statt und die Einrichtung kann zum Sozialgericht gehen.
Rückwirkend bis 2011 wurde recherchiert, dass die SIE keine Schiedsstellenverfahren in Anspruch genommen haben. Die aktuelle Bereichsleitung hat ebenfalls noch kein Schiedsstellenverfahren absolviert. Ein Schiedsstellenverfahren ist für eine Einrichtung, neben der Ausgangsungewissheit, immer auch ein wirtschaftlicher Kraftakt, da bis zum Ergebnis eines Verfahrens und oder Sozialgerichtsverfahrens keine Entgelterhöhung stattfinden kann.
Die Beantwortung von Frau Dr. Hacke zur Frage 3 ist inhaltlich wie folgt zu ergänzen:
a) Bereits in 2011 hat die Verwaltung den Abschlussbericht (Sitzung der Bürgerschaft am 24.11.2011, TOP 13.22, DS 430) von Roland Berger vorgelegt. Unter dem Titel „Optimierung der Kosten- und Erlössituation“ war Roland Berger beauftragt, Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken zu ermitteln, Ertragslage und Kostenstruktur zu analysieren und Handlungsempfehlungen abzuleiten. Unter anderem wurde vorgeschlagen, eine sehr moderate Erhöhung der Pflegesätze durchzuführen (Seite 97ff des Abschlussberichtes).
b) In der Zeit von 2011 bis 2014 stand darüber hinaus den SIE für drei Jahre eine Vollzeitstelle, besetzt mit einem Dipl. Kaufmann, zusätzlich zur Verfügung, um den Prozess zu begleiten und die Bereichsleitung zu unterstützen.
c) In 2015 wurde der Abschlussbericht (VO/2015/02632) einer Potential- und Strategieanalyse von BDO vorgelegt. Schwerpunkt der Erkenntnisse damals war die Feststellung, in einem von Überkapazitäten geprägten Markt das pflegerische Angebot zu reduzieren und die Sanierung der Bestandsgebäude durchzuführen. Die Finanzierung der Sanierung sollte über einen erhöhten Investitionskostenansatz erfolgen, die Pflegeentgelte nach Möglichkeit gesenkt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten (Seite 32 des Abschlussberichtes vom 31.03.2015).
Insgesamt erlangten die SIE durch die v. g. Maßnahmen ein Bündel an Beratungs- und Unterstützungsleistungen, die in die konzeptionelle Entwicklung des Bereiches eingeflossen sind. Vor allem innerbetrieblich wurde die Fortentwicklung des Betriebes vorangetrieben.
Das Thema Entgelte unterliegt, wie die jeweiligen Berichte und regelmäßigen Befassungen des Sozialausschusses zu dieser Zeit zeigen, unterschiedlichen Bewertungen aus fachlicher Sicht. Dazu hat sich der Pflegemarkt in den letzten zehn Jahren drastisch verändert, sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite.
In der Vergangenheit haben - wie unter anderem in der VO/2020/09298-02 bereits berichtet - regelmäßig Pflegesatzverhandlungen stattgefunden.
Diese wurden immer von der jeweiligen Bereichsleitung selbst geführt. Die entsprechende Zuarbeit erfolgte vom Bereichscontrolling. An diesen Stellen ist der notwendige Fachverstand vorhanden. Die Fachbereichsleitung wird nach Einigung über das erzielte Ergebnis in Kenntnis gesetzt, welches dann in den darauffolgenden Wirtschaftsplan einfließt.
Die Bereichsleitungsposition der SIE ist allerdings in den letzten dreieinhalb Jahren aus den bekannten Gründen zeitweise nicht besetzt gewesen:
1. Vorgezogener Eintritt in den Vorruhestand (Frau Roggensack) im Oktober 2017:
Vakanz von 11/2017 bis 06/2018.
2. Kündigung Herr Müller im Mai 2019:
Vakanz von 06/2019 bis 12/2019.
Diese Vakanzen haben sowohl das Verhandlungsgeschehen als auch die Arbeit am Sanierungskonzept beeinflusst. In 2017 konnte keine Verhandlungsrunde stattfinden. Als Reaktion darauf entschied die Fachbereichsleitung, die personelle Ausstattung der SIE um eine Stelle im Controlling zu verstärken, um (ab 2019) neben einem vertieften Controlling im Zuge der Sanierung, auch eine kompetente Unterstützung im Fall von Vertretungen bereit zu halten.
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