Vorlage - VO/2020/09480-01  

Betreff: Antwort auf Anfrage Michelle Akyurt (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Wirtschaftsplan (SIE) 2021
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven SchindlerBezüglich:
VO/2020/09480
Federführend:2.020 - Fachbereichs-Controlling Bearbeiter/-in: Kuschmierz, Ralf
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Soziales zur Kenntnisnahme
27.04.2021 
20. Sitzung des Ausschusses für Soziales zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antwort von Frau Dr. Hacke vom 01.12.2020

Beschlussvorschlag

In dem Wirtschaftsplan für 2021 wird ausgeführt, dass im Spätsommer/Herbst 2020 Pflegesatzverhandlungen stattfinden/-fanden. Diese werden lt. Wirtschaftsplan mit dem ausdrücklichen Ziel verbunden, eine Kostendeckung der aktuellen Ist-Kosten, soweit gegenüber den Kostenträgern irgend möglich, umzusetzen.

 

Hieraus ergeben sich nun folgende Fragestellungen:

  1. Wie laufen die Pflegesatzverhandlungen ab?

 

  1. Welche Voraussetzungen müssen rechtlich und tatsächlich vorliegen, damit höhere Aufwendungen anerkannt werden?

 

  1. Welche Pflegesatzverhandlungen haben in den vergangenen 10 Jahren stattgefunden? Welche Gründe haben in diesem Zeitraum dafür vorgelegen, dass in den Verhandlungen nicht alle höheren Aufwendungen geltend gemacht wurden?

 

  1. Welche Erfahrungen wurden gemacht, wenn höheren Aufwendungen in den Verhandlungen geltend gemacht wurden? Wurden diese dann anerkannt?

 

  1. Das SGB XI sieht die Möglichkeit eines Schiedsstellenverfahrens vor. Wie läuft ein solches Verfahren? Verfügt die Verwaltung hierzu über praktische Erfahrungen?

 

  1. Gibt es bundesweit Beispiele für Pflegeheime, die bei hohen Kostensprüngen Härtefallregelungen und/oder soziale Staffelungen zur Anwendung gebracht haben? Wenn ja: Welche?

 

r die gestellten Fragen 1-4 ist zur Darstellung der Antworten die Rechtsanwältin der SIE, die die Pflegesatzverhandlungen führt, als Sachverständige heranzuziehen.

 

 

 


 


Begründung

Die Antwort von Rechtsanwältin Frau Dr. Hacke ist als Anlage beigefügt mit folgender Vorbemerkung:

 

Frau Dr. Hacke hatte angesichts der Fragestellung nur die Fragen 1 - 4 und von sich aus Frage 6 beantwortet. Vor diesem Hintergrund wurde die Frage 5 seitens der SIE beantwortet.

 

In Frage 5 wurde zusätzlich gebeten, die Erfahrungen der Verwaltung mit einem Schieds­stellenverfahren darzustellen:

 

Die Schiedsstelle, im Rahmen des SGB XI, kann von Einrichtungen angerufen werden, wenn in den Verhandlungen keine Einigung erzielt werden kann. Diese Schiedsstellenverfahren kann man sich als „Zweitinstanzliches Gespräch und zweite Entscheidungsebene“ vorstellen. Im Ergebnis dieses Schiedsstellenverfahrens kann es zwei Möglichkeiten geben:

 

a) Kostenträger und Einrichtung finden eine Einigung

b) Es findet keine Einigung statt und die Einrichtung kann zum Sozialgericht gehen.

 

ckwirkend bis 2011 wurde recherchiert, dass die SIE keine Schiedsstellenverfahren in Anspruch genommen haben. Die aktuelle Bereichsleitung hat ebenfalls noch kein Schieds­stellenverfahren absolviert. Ein Schiedsstellenverfahren ist für eine Einrichtung, neben der Ausgangsungewissheit, immer auch ein wirtschaftlicher Kraftakt, da bis zum Ergebnis eines Verfahrens und oder Sozialgerichtsverfahrens keine Entgelterhöhung stattfinden kann.

 

Die Beantwortung von Frau Dr. Hacke zur Frage 3 ist inhaltlich wie folgt zu ergänzen:

 

a)    Bereits in 2011 hat die Verwaltung den Abschlussbericht (Sitzung der Bürgerschaft am 24.11.2011, TOP 13.22, DS 430) von Roland Berger vorgelegt. Unter dem Titel „Optimierung der Kosten- und Erlössituation“ war Roland Berger beauftragt, Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken zu ermitteln, Ertragslage und Kostenstruktur zu analysieren und Handlungsempfehlungen abzuleiten. Unter anderem wurde vorgeschlagen, eine sehr moderate Erhöhung der Pflegesätze durchzuführen (Seite 97ff des Abschlussberichtes).

b)    In der Zeit von 2011 bis 2014 stand darüber hinaus den SIE für drei Jahre eine Vollzeitstelle, besetzt mit einem Dipl. Kaufmann, zusätzlich zur Verfügung, um den Prozess zu begleiten und die Bereichsleitung zu unterstützen.

c)    In 2015 wurde der Abschlussbericht (VO/2015/02632) einer Potential- und Strategieanalyse von BDO vorgelegt. Schwerpunkt der Erkenntnisse damals war die Feststellung, in einem von Überkapazitäten geprägten Markt das pflegerische Angebot zu reduzieren und die Sanierung der Bestandsgebäude durchzuführen. Die Finanzierung der Sanierung sollte über einen erhöhten Investitionskostenansatz erfolgen, die Pflegeentgelte nach Möglichkeit gesenkt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten (Seite 32 des Abschlussberichtes vom 31.03.2015).

 

Insgesamt erlangten die SIE durch die v. g. Maßnahmen ein Bündel an Beratungs- und Unterstützungsleistungen, die in die konzeptionelle Entwicklung des Bereiches eingeflossen sind. Vor allem innerbetrieblich wurde die Fortentwicklung des Betriebes vorangetrieben.

Das Thema Entgelte unterliegt, wie die jeweiligen Berichte und regelmäßigen Befassungen des Sozialausschusses zu dieser Zeit zeigen, unterschiedlichen Bewertungen aus fachlicher Sicht. Dazu hat sich der Pflegemarkt in den letzten zehn Jahren drastisch verändert, sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite.

 

 

 

In der Vergangenheit haben - wie unter anderem in der VO/2020/09298-02 bereits berichtet - regelmäßig Pflegesatzverhandlungen stattgefunden.

Diese wurden immer von der jeweiligen Bereichsleitung selbst geführt. Die entsprechende Zuarbeit erfolgte vom Bereichscontrolling. An diesen Stellen ist der notwendige Fachverstand vorhanden. Die Fachbereichsleitung wird nach Einigung über das erzielte Ergebnis in Kenntnis gesetzt, welches dann in den darauffolgenden Wirtschaftsplan einfließt.

Die Bereichsleitungsposition der SIE ist allerdings in den letzten dreieinhalb Jahren aus den bekannten Gründen zeitweise nicht besetzt gewesen:

 

1.    Vorgezogener Eintritt in den Vorruhestand (Frau Roggensack) im Oktober 2017:

       Vakanz von 11/2017 bis 06/2018.

2.   ndigung Herr Müller im Mai 2019:

       Vakanz von 06/2019 bis 12/2019.

 

Diese Vakanzen haben sowohl das Verhandlungsgeschehen als auch die Arbeit am Sanierungskonzept beeinflusst. In 2017 konnte keine Verhandlungsrunde stattfinden. Als Reaktion darauf entschied die Fachbereichsleitung, die personelle Ausstattung der SIE um eine Stelle im Controlling zu verstärken, um (ab 2019) neben einem vertieften Controlling im Zuge der Sanierung, auch eine kompetente Unterstützung im Fall von Vertretungen bereit zu halten.

 

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Anlagen

Antwort Frau Dr. Hacke
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Antwort von Frau Dr. Hacke vom 01.12.2020 (155 KB)    
Stammbaum:
VO/2020/09480   Anfrage Michelle Akyurt (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Wirtschaftsplan (SIE) 2021   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Anfrage
VO/2020/09480-01   Antwort auf Anfrage Michelle Akyurt (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Wirtschaftsplan (SIE) 2021   2.020 - Fachbereichs-Controlling   Antwort auf Anfrage öffentlich