Vorlage - VO/2020/09588  

Betreff: Annahme einer Spende der Possehl-Stiftung über 1.210.000,00 ? zugunsten des Lübecker Bildungsfonds für das Haushaltsjahr 2020
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Rockel, Manuela
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Schul- und Sportausschuss zur Vorberatung
18.03.2021 
17. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2018-2023) unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
23.02.2021 
44. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
25.02.2021 
22. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
20201208130704

Beschlussvorschlag

Die Spende der Possehl-Stiftung für das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 1.210.000 € zugunsten des Lübecker Bildungsfonds wird angenommen.

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

Freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: § 76 Abs. 4 GO für das Spendenannahmeverfahren

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja

 


Begründung

Der Lübecker Bildungsfonds existiert seit 2009 und wird zu einem sehr großen Teil aus Mitteln der Lübecker Stiftungen gespeist. Der Verbund der Lübecker Stiftungen hat für die Zeit ab 2014 neben den staatlichen Quellen des Bildungs- und Teilhabepaketes eine finanzielle Beteiligung in erheblicher Höhe in Aussicht gestellt. Hierzu trägt die Possehl-Stiftung im Haushaltsjahr 2020 mit einem Betrag von 1.210.000 € bei. Dies hat sie der Hansestadt Lübeck mit Schreiben vom 02. November  2020 mitgeteilt.

 

Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.

 

Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:

 

Leistet ein/e Geber:in in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

 

Mit der Spende über 1.210.000 € erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2020 einen Gesamtwert von 2.691.920 €. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 1.210.000 € zuständig.

 

 


Anlagen

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 20201208130704 (46 KB)