Vorlage - VO/2020/09558  

Betreff: Antrag des AM Frank Müller-Horn (Die Unabhängigen) und AM Arne-Matz Ramcke (Bündnis90/Die Grünen): Nutzungsuntersagungen für Ferienwohnungen in Travemünde
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen Bearbeiter/-in: Kjer, Joanna
Beratungsfolge:
Bauausschuss zur Entscheidung
07.12.2020 
43. Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
18.01.2021 
F Ä L L T A U S ! 44. Sitzung des Bauausschusses      
01.02.2021    F Ä L L T A U S !!! - 45. Sitzung des Bauausschusses      
15.02.2021 
46. Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
01.03.2021 
47. Sitzung des Bauausschusses abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die rechtswidrige Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnungen in Travemünde in Gebieten zu unterbinden, in denen ein rechtskräftiger Bebauungsplan diese Nutzung explizit ausschließt.

2. Der Bürgermeister wird beauftragt bis Ende Februar 2021 einen Zwischenbericht über den Verfahrensstand bzw. die erlassenen Nutzungsuntersagungen dem Bauausschuss vorzulegen.

 

 


Begründung

In Travemünde gibt es ca. 1.300 Ferienwohnungen, die an Feriengäste vermietet werden (ohne Beach Bay). Ein Teil dieser Ferienwohnungen wurde durch rechtswidrige Umnutzung von Wohnungen geschaffen.

Die Umnutzung von Wohnungen - auch ganzer Gebäude wie in Tor-, Kurgarten- und Fehlingstraße - führt zu sozialen Spannungen und einer Zerstörung des nachbarschaftlichen Lebens. Insbesondere aber, führt die große Zahl von Ferienwohnungen zu einer Angebotsverknappung von Wohnraum, der in Travemünde dringend benötigt wird.

In Anbetracht des Reglungsbedarfes beauftragte der Bauausschuss den Bürgermeister mit Beschluss vom 12.11.2020, (VO/2020/09452) bis Juni 2021 ein Konzept zur Begrenzung der Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen vorzulegen.

Da mit einer Umsetzung des Konzeptes nicht vor 2022 gerechnet werden kann, sollten bereits jetzt Nutzungsuntersagungen (Bauaufsichtsbehörde) bei eindeutigem Rechtsverstoß erlassen werden. Dies träfe auf Ferienwohnungen in 12 B-Plan-Gebieten zu, in denen ein rechtskräftiger Bebauungsplan die Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung ausdrücklich ausschließt.

Dieses Verfahren einer dualen Vorgehensweise wurde in der Lübecker Innenstadt mit Erfolg angewandt. Zunächst wurden Nutzungsuntersagungen auf der Grundlage einer bestehenden rechtskräftigen Satzung für Gänge und Höfe erlassen, während parallel dazu eine Satzung für die gesamte Lübecker Innenstadt erstellt wurde.

 

 


Anlagen