Vorlage - VO/2020/09544  

Betreff: Anfrage des AM Thomas-Markus Leber (FDP) zum umfangreichen Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Verkehrsführung in Travemünde
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FDP Fraktion Bearbeiter/-in: Völker, Astrid
Beratungsfolge:
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
16.11.2020 
42. Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die umfangreichen Veränderungen der Verkehrsführung in Travemünde haben im Seebad für einige Unruhe gesorgt. Zur Klärung des konkreten Sachverhaltes, aber auch weil derartige Problemlagen immer wieder in der Öffentlichkeit diskutiert werden, hier einige Fragen:

 

1. Wie sind die Zuständigkeiten bei Veränderungen der Verkehrsführung geregelt? Welche Institution, welches Gremium kann Veränderungen der Verkehrsführung (Umkehrung der Einbahnstraßenregelung, Verlegung von Bushaltestellen, Abbau von Ampeln) anordnen?

2. Auf welcher Grundlage werden derartige Anordnungen getroffen? Welche fachlichen Überlegungen spielen eine Rolle? Welche Informationsquellen zur Entscheidungsfindung werden genutzt (Polizeiberichte, Anwohnerbefragungen, Stellungnahmen von Verbänden)?

3. Wie werden Interessen und Bedürfnisse besonderer Verkehrsteilnehmergruppen berücksichtigt (ältere Personen, mobilitätseingeschränkte Personen und Kinder)? Welche rechtlichen Normen sind bei der Anordnung immer wieder Gegenstand und zu beachten?

4. Welche Aspekte wurden im vorliegenden Fall berücksichtigt? Denkmalschutz (Erschütterungen bei Schwerlastverkehr und Busverkehr), Schulkonzept (sichere Schulwege), Barrierefreiheit (Behinderte)?

5. Wer ist über die Maßnahmen zu informieren? Wer ist zu beteiligen? Wer ist anzuhören?

6. Konkret: Müssen Entscheidungen über veränderte Verkehrsführungen mit dem Bauausschuss, dem Wirtschaftsausschuss, der Bürgerschaft oder dem Ortsrat abgestimmt werden?

7. Hätte die Schule über die Verlegung der Bushaltestelle und den Abbau der Ampel informiert werden müssen?

8. Wann und wie muss die Öffentlichkeit informiert werden? Wann muss sie beteiligt werden? Was ist der Unterschied? Wäre eine Öffentlichkeitsbeteiligung unter Berücksichtigung der Corona-Problematik im Ortsrat möglich gewesen?

9. Welche Maßnahmen sind üblich, welche sind zwingend vorgeschrieben um Verkehrsteilnehmer über anstehende Veränderungen der Verkehrsführung, neue Ampeln und neue Markierungen zu informieren (Postwurfsendungen, Plakate, Rundfunksendungen, Apps)?

10. Welche Möglichkeit gibt es für Bürger mit Orts-, Sach- und Fachkenntnis ihre Sicht der Dinge, sowie Kritik in ein Verfahren, in einen Prozess einzubringen? Welche Bindungswirkung ergibt sich für die Verwaltung daraus? Empfehlung? Verpflichtende Anordnung?

11. Kann die Verkehrsbehörde von Beschlüssen der Bürgerschaft abweichen, bzw. diese ignorieren? Konkret: Warum wurde eine Variante realisiert, die nicht Gegenstand des von der Bürgerschaft beschlossenen Mobilitätskonzeptes war?

12. Wer legt die Linienführung für Busse fest? Wer entscheidet über den Standort von Haltestellen? Wer ist in diese Entscheidungsprozesse zwingend einzubeziehen? Wer ist zu informieren? Welche Möglichkeiten bestehen für Anwohner/Bürger sich zu beteiligen? 

13. Welche Gründe waren ausschlaggebend die von den Bürgern als notwendig und hilfreich angesehene Ampel zu demontieren? Was spricht dagegen die Ampel wieder in Betrieb zu nehmen, nachdem sie an den veränderten Richtungsverkehr angepasst wurde?  

 

Um eine schriftliche Beantwortung wird gebeten!


 

 

 


Begründung


 

 

 


Anlagen